angeblich neue Visumsbestimmungen

Wolfi

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ich habe heute von privater seite erfahren, von jemand der gerade in sl war, dass angeblich, ich sage ausdrücklich "angeblich", es künftig nur noch das drei-monatsvisum gibt oder für längere aufenthalte das residenz mit all seinen kosten. eine verlängerung über drei monate hinaus in colombo für weitere drei monate soll es angeblich nicht mehr geben. damit will die regierung mehr geld ins land bringen. nachdem motto, drei monate sind genug für touris, alle anderen wollen entweder arbeiten oder sind rentner und damit dann reif für das residenze.

auch kurze aus- und wiedereinreisen sollen dabei nicht helfen.

ich bin gespannt, wie das jetzt in der realität aussehen wird, nachdem wir ein dreimonatsvisum gerade erhalten haben, im dezember einreisen und unser rückflug für ende april gebucht ist. es wird spannend werden.
 
ich habe heute von privater seite erfahren, von jemand der gerade in sl war, dass angeblich, ich sage ausdrücklich "angeblich", es künftig nur noch das drei-monatsvisum gibt oder für längere aufenthalte das residenz mit all seinen kosten. eine verlängerung über drei monate hinaus in colombo für weitere drei monate soll es angeblich nicht mehr geben. damit will die regierung mehr geld ins land bringen. nachdem motto, drei monate sind genug für touris, alle anderen wollen entweder arbeiten oder sind rentner und damit dann reif für das residenze.

auch kurze aus- und wiedereinreisen sollen dabei nicht helfen.

Du bist ja ein richtiger Blitzmerker. Diese Bestimmungen sind schon seit einem Jahr oder länger bekannt. Ein Blick in die Visabestimmungen auf der Seite der Sri Lanka Botschaft könnten von Zeit zu Zeit nicht schaden, da erfährt man die Bestimmungen aus erster Hand und braucht sich nicht auf "Hören/Sagen" verlassen.

Guckst Du hier: http://www.srilanka-botschaft.de/Deutsche Homepage_neu/Consular/VisaD.htm#Extension

Touristen, die bei der Einreise am Flughafen ein 30-Tage Visum erhalten, sollten innerhalb dieses Zeitraums wieder ausreisen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Touristenvisa unter keinen Umständen vor Ort in Aufenthaltserlaubnisse umgewandelt werden.

Langzeitaufenthalt

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger, deren Ehepartner Staatsbürger Sri Lankas ist, können zum Zwecke eines Langzeitaufenthalts ohne Visum nach Sri Lanka einreisen. Bei Einreise erhalten sie ein Touristenvisum, das vom Controller of Immigration und Emigration in ein Residence Visa umgewandelt werden kann.
 
dankeschön tabro!
auf der seite bin ich immer wieder mal und war es auch diese tage, in der hoffnung dort mehr zu finden.
allerdings gehst du nicht auf mein problem ein. das mit dem 30-tage visum ist klar. das was du ansprichst mit langzeitaufenthalt gilt für staatsbürger, deren ehepartner staatsbürger sri lankas sind! das gilt aber nicht für "ganz normal sterbliche ausländer". die müssen, wenn sie sich länger in sri lanka aufhalten wollen und deutsche sind, in berlin ein dreimonatsticket für 33 euronen im pass vermerken lassen.

"Ein Visum wird nur benötigt, wenn der Aufenthalt über 30 Tage hinausgeht. Die Botschaft kann Touristenvisa von bis zu 90 Tagen ausstellen."

.... und bisher war es so, dass dieses visum dann vor ablauf der drei monate in colombo max. nochmals um drei monate verlängert wurde. diese verlängerung soll es angeblich nicht mehr geben!
 
"Ein Visum wird nur benötigt, wenn der Aufenthalt über 30 Tage hinausgeht. Die Botschaft kann Touristenvisa von bis zu 90 Tagen ausstellen."

.... und bisher war es so, dass dieses visum dann vor ablauf der drei monate in colombo max. nochmals um drei monate verlängert wurde. diese verlängerung soll es angeblich nicht mehr geben!
So ist es.

Wie auch in anderen Ländern (z.B. Deutschland/Schengen) gibt es für Besuchsreisen und Reisen aus touristischen Gründen nur einen Maximalaufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr.

Bei der letzten Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis im Immigrationsbüro in Colombo konnte ich feststellen, daß es dort keinen Schalter für Aufenthaltsverlängerungen für Touristen gibt. Lediglich ausländische Arbeitnehmer, Diplomaten, BOI-Investoren, buddhistische Nonnen und Mönche und eben Ehepartner von eigenen Staatsangehörigen können dort ihre Aufenthaltsgenehmigungen beantragen und verlängern.

Das geht auch ganz klar aus den von mir zitierten Bestimmungen von der Internet-Seite der SL-Botschaft hervor.

Bis zum Aufenthalt von 90 Tagen erteilen die Auslandsvertretungen ein Visum und eine Verlängerung gibt es nicht.

Damit verfolgen die srilankischen Behörden die gleiche Praxis, wie sie in vielen anderen Ländern schon immer gehandhabt wurde.
 
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