Klage gegen Schröder und Fischer

étoile

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PM BND-Affaire, Bonn, 17.01.2006

Anzeigen beim Generalbundesanwalt

Wegen Beihilfe zur Durchführung eines Angriffskrieges gemäß § 80 StGB hat die "Kooperation für den Frieden" gegen die für die BND- Operationen im Irak in der alten Bundesregierung Verantwortlichen sowie die BND-Agenten beim Generalbundesanwalt Anzeige erstattet.

Als Rechtsbeugung bezeichnet die Kooperation die Weigerung Nehms, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Wieder erweise sich als Konstruktionsfehler der Gewaltenteilung, dass der Generalbundesanwalt der Weisungsbefugnis der Bundesregierung unterstehe.

Die Friedensorganisation ist der Ansicht, dass die auch früher vorgetragenen Begründungen für die Niederschlagung von Strafanzeigen aus der Friedensbewegung gegen die damalige Bundesregierung wegen kriegsunterstützender Leistungen (Gewährung von Überflugrechten, AWACS-Einsatz, Bewachungsübernahme von US-Militäreinrichtungen usw.) inzwischen obsolet sind. Die neuen Fakten machten eine präzise und umfassende strafrechtliche Untersuchung der Vorgänge unabdingbar. Zudem sei die Völkerechtswidrigkeit des Angriffskrieges gegen den Irak inzwischen eindeutig festgestellt, u.a. durch UN- Generalsekretär Kofi Annan und hierzulande durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall des verweigernden Major Pfaff.

Die Kooperation für den Frieden fordert die Oppositionsfraktionen im Bundestag eindringlich auf, sich nicht von der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abbringen zu lassen.

Manfred Stenner
Geschäftsführer des Netzwerk Friedenskooperative

---- Der Text der Anzeige im Wortlaut: -----

An den Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Postfach 27 20
76014 Karlsruhe

Betr.: Strafanzeige gemäß § 80 StGB im Kontext des Angriffskrieges gegen Irak im März 2003

Im Namen der Kooperation für den Frieden zeigen die Unterzeichnenden folgende Personen wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges sowie der Beihilfe zur Durchführung eines Angriffskrieges (vgl. § 80 StGB) an:

Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder;

Bundesaußenminister a.D. Joseph Fischer;

Frank-Walter Steinmeier, Bundesaußenminister, im März 2003 Kanzleramtschef

August Hanning, im März 2003 Präsident des BND;

Ernst Uhrlau, im März 2003 Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt;

die im März 2003 sich im Irak befindenden BND-Mitarbeiter Reiner M. und NN.

Die "Süddeutsche Zeitung" und das ARD-Magazin "Panorama" haben am 12. Januar 2006 berichtet, dass die genannten Personen in direktem Kontakt oder in verantwortlicher politischer Position mit dem US- Militärgeheimdienst Defense Intelligence Agency (DIA) vor und während des Angriffskrieges gegen den Irak im Jahr 2003 kooperiert haben.

Nach US-Angaben seien die nach Kriegsbeginn im Irak verbliebenen BND-Mitarbeiter für die offensive US-Kriegsführung sehr wichtig gewesen und hätten direkte Unterstützung bei der Zielerfassung geliefert. Insbesondere soll die Zielerfassung für die Bombardierung des Bagdader Stadtteils Mansur am 7. April 2003 auf die BND- Kooperation zurückgehen. Bei dieser Bombardierung wurden ausschließlich Zivilisten getötet, mindestens 12 Personen wurden getötet.

Die bislang vorgetragenen Begründungen für die Niederschlagung von früheren Strafanzeigen aus der Friedensbewegung gegen den damaligen Bundeskanzler und Bundesaußenminister wegen kriegsunterstützender Leistungen (Gewährung von Überflugrechten, AWACS-Einsatz, Bewachungsübernahme von US-Militäreinrichtungen usw.) können jetzt endgültig nicht mehr akzeptiert werden. Die neuen Fakten machen eine präzise und umfassende strafrechtliche Untersuchung der Vorgänge unabdingbar.

Zudem ist die Völkerechtswidrigkeit des Angriffskrieges gegen den Irak zwischenzeitlich immer eindeutiger, zuletzt auch von UN- Generalsekretär Kofi Annan, festgestellt worden. Des weiteren haben die krieganführenden Nationen, USA und Großbritannien, inzwischen öffentlich zugegeben, mit Lügen die Kriegseinwilligung herbeigeführt zu haben. Diese Fakten allerdings konnten auch ex ante bekannt sein, wie die entsprechenden Analysen aus der Friedensbewegung, Friedensforschung und von unabhängigen politischen Instituten beweisen.

Bonn/Frankfurt, 15.01.2006

Für die Kooperation für den Frieden:
Die SprecherInnen Matthias Jochheim, Susanne Grabenhorst, Renate Wanie, sowie Martin Singe und Manfred Stenner

f.d.R. Manfred Stenner

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Kooperation für den Frieden
c/o Netzwerk Friedenskooperative
Römerstraße 88
53111 Bonn
Telefon: 0228-692904
Fax: 0228-692906
[email:97ba079923]friekoop@bonn.comlink.org[/email:97ba079923]
http://www.koop-frieden.de
http://www.friedenskooperative.de

Spendenkonto: Förderverein Frieden e.V.
Konto-Nr. 33 0 35 bei Sparkasse Bonn (BLZ 380 500 00)
Stichwort: Kooperation für den Frieden

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ich fand es sehr interessant, dass es tatsächlich Gruppierungen gibt, die es wagen, unseren Ex-Bundeskanzler und seinen Kumpel Joschka zu verklagen. Ich glaube, wir müssen viel mehr Aufklärungsarbeit in Deutschland haben und uns zu Wort melden. Ich werde dieses Thema verfolgen und bin gespannt, wie Schröder und Co aus der Nummer herauskommen ...

hat zwar nix mit Sri Lanka zu tun, aber auch in Deutschland gibt es zu viel Korruption und Lügenschichten, die den Bürgern aufgetischt werden !
 
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