Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt und weitere ...

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AW: Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Vielen Dank, dann bin ich schon wieder schlauer. Es kostet also etwas weniger als von mir angegeben und etwas mehr als in Deinem schon etwas älterem Beitrag, zu dem ich meinen Senf dazugeben wollte.
 
Stand 21.03.2017
(Unverändert gültig seit: 21.03.2017)
Letzte Änderungen:

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten "Wolkenmädchen-Fresken" am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten Folge zu leisten.

Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

weiter und Quelle hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/L.../SriLankaSicherheit.html?nn=332704?nnm=332704
 
Stand 24.03.2017
(Unverändert gültig seit: 21.03.2017)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet, jedoch ist es unter Umständen ratsam, die Bank vorab über die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grundsätzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. V-Pay-Karten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Beim Einlösen von American Express Traveller Cheques gibt es häufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern.
Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

weiter/Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/.../SriLankaSicherheit.html?nn=332636?nnm=332636
 
Aktuelle Hinweise

Die Regierung Sri Lankas hat am 6. März 2018 zur Vorbeugung weiterer Unruhen in der Provinz Kandy für sieben Tage einen landesweiten Notstand ausgerufen, der Bürgerrechte teilweise einschränkt und Sicherheitskräften erweiterte Befugnisse einräumt, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Reisenden wird geraten, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 
Aktuelle Hinweise

Am Ostersonntag, 21. April 2019, haben mehrere Explosionen in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Lage bleibt unübersichtlich.
Betroffen sind insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo nördlich von Colombo und in Batticaloa an der Ostküste. In Colombo sind außerdem mehrere Hotels betroffen, das Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury, ein Hotel in Dehiwala nahe dem Zoo. Hinzu kommt eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Regierung hat eine Ausgangssperre verhängt, die beachtet werden sollte. Mit weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen, aber auch Einschränkungen im Flugverkehr und verstärkten Kontrollen vor dem Betreten des Flughafengebäudes und dem Abflug ist zu rechnen. Reisende sollten spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket trotz Ausgangssperre erlaubt.
Soziale Medien wurden vorübergehend abgeschaltet. Reisende sollten ihre Angehörige wissen lassen, dass sie wohlauf sind, möglichst per SMS oder konventionellem Telefonanruf. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen derzeit überlastet sein könnten.
Reisende werden dringend gebeten, öffentliche Plätze und insbesondere die Anschlagsorte weiträumig zu meiden, die lokalen Medien zu verfolgen, engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.


https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 
Stand - 27.04.2019
(Unverändert gültig seit: 27.04.2019)

Aktuelle Hinweise


Nach den Anschlägen vom 21. April 2019 in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa, mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten, ist die Sicherheitslage im ganzen Land angespannt. Es besteht grundsätzlich die Gefahr von weiteren Anschlägen. Reisenden wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Von nicht notwendigen Reisen nach Sri Lanka wird abgeraten....

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 
Stand - 21.05.2019
(Unverändert gültig seit: 17.05.2019)

Aktuelle Hinweise

Von nicht notwendigen Reisen nach Sri Lanka wird weiterhin abgeraten.
Nach den Anschlägen vom 21. April 2019 in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa, mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten, ist die Sicherheitslage im ganzen Land angespannt. Es besteht grundsätzlich die Gefahr von weiteren Anschlägen. Reisenden wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten....

.....Nach Unruhen insbesondere in der Nordwestprovinz galt am 13. Mai 2019 erneut eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Ausgangssperren können lokal oder landesweit weiterhin verhängt, soziale Medien gesperrt werden.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, auch im Bereich der Flughäfen, sollten Flugreisende spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen....

komplett lesen -> Auswärtiges Amt
 
Stand - 29.05.2019
(Unverändert gültig seit: 27.05.2019)

Aktuelle Hinweise

Am 21. April 2019 wurden in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa Terroranschläge mit islamistischen Hintergründen verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten. Betroffen war insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo, nördlich von Colombo und in Batticaloa, an der Ostküste. In Colombo waren die Hotels Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury betroffen sowie ein Hotel in Dehiwala, nahe dem Zoo. Hinzu kam eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Ausnahmezustandsregelungen wurden zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Kraft gesetzt. Danach können Ausgangssperren weiterhin verhängt und soziale Medien blockiert werden. Trotz der nunmehr wieder hergestellten öffentlichen Ordnung wird bei Reisen nach Sri Lanka weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisende werden weiterhin gebeten, öffentliche Plätze weiträumig zu meiden, die lokalen Medien zu verfolgen, engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, auch im Bereich der Flughäfen, sollten Flugreisende spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket auch während Ausgangssperren erlaubt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/...anka-node/srilankasicherheit/212254#content_1
 
[h=2]Stand 30.10.2019

Aktuelles[/h] Am 16. November 2019 finden in Sri Lanka Präsidentschaftswahlen statt. Vor, während und nach den Wahlen ist mit politischen Kundgebungen zu rechnen, die auch Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.


  • Meiden Sie Demonstrationen oder politische Kundgebungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten im Umfeld der Wahlen besonders aufmerksam.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften....


alles weiteren Infos -> Auswärtiges Amt
 
Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka weiterhin gewarnt.

Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat. Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 15. März 2020 untersagt.

Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 11. Juli 2020 verlängert. Ausländer sind gehalten, bis zu diesem Datum online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration zu buchen um die entsprechende Gebühr für die Verlängerung zu begleichen und den Verlängerungsstempel im Pass angebracht zu bekommen.

Zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 gilt derzeit nachts von 23 Uhr bis 4 Uhr eine landesweite Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen, um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.


  • Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
  • Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
  • Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise​

Stand - 19.01.2021
(Unverändert gültig seit: 19.01.2021)
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln); Visum

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala werden am 21. Januar 2021 eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren eröffnet. Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

weiterlesen:
 

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Leben
...

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind seit dem 21. Januar 2021 eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.

Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein.

Je nach Aufenthaltsdauer fallen bis zu drei weitere PCR-Tests in Sri Lanka an. Die Kosten hierfür begleicht der Reisende bei Beantragung des Visums über das ETA-Portal. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 12 Jahren.

Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19 Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.

Bei Einreise ist eine Health-Declaration Form auszufüllen.

Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.

Durch- und Weiterreise

Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.

Reiseverbindungen

Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.

Beschränkungen im Land

Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.

Hygieneregeln

Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen („Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten in den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Nach dieser Zeit kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector“, das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

alles lesen -> Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
 
Stand 01.05.2021

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.

Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.

Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.

Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen.

Weitere Einreisebestimmungen wie Quarantänedauer und Testbestimmungen vor Ort hängen von Reisezweck, Impfstatus und Dauer des Aufenthalts ab. Je nach Aufenthaltsdauer fallen bis zu drei weitere PCR-Tests in Sri Lanka an. Gegen COVID-19 geimpfte Personen haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.

Durch- und Weiterreise

Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.

Reiseverbindungen

Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.

Beschränkungen im Land

Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.

Mehr Infos findet ihr hier.
 
Aktuell vom 15.05.2021

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird noch bis einschließlich 15. Mai 2021 abgeraten.
Mit Wirkung vom 16. Mai 2021 wird aufgrund steigender Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka gewarnt.

Epidemiologische Lage

Sri Lanka ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Sri Lanka mit Wirkung vom 16. Mai 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.

Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.

Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.

Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen.

Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.

Durch- und Weiterreise

Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.

Reiseverbindungen

Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.

Beschränkungen im Land

Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.

Hygieneregeln

Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen („Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten in den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthalts wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Nach dieser Zeit kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector“, das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
 

Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)​

Sri Lanka

Stand - 03.09.2021
(Unverändert gültig seit: 03.09.2021)
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung Sri Lankas als Hochrisikogebiet ab 05.09.2021)

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 5. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka gewarnt.

Epidemiologische Lage

Sri Lanka ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt sind die Infektionszahlen sehr deutlich gestiegen. Sri Lanka ist mit Wirkung vom 5. September 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.

Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Sonderregelungen gelten für vollgeimpfte Personen. Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.

Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.

Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen. Vollgeimpfte Personen haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre sind, ist ein weiterer PCR-Test bei Ankunft im Level 1-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über das ETA-Portal zu begleichen. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 2 Jahren, für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren gelten Sonderregelungen, abhängig von Aufenthaltszweck.

Ein weiterer PCR-Test ist, je nach Impfstatus, nach 7 oder 14 Tagen erforderlich.

Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.

weiterlesen:
 

Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise​

Sri Lanka

Stand - 15.10.2021
(Unverändert gültig seit: 15.10.2021)
Letzte Änderungen: Aktuelles
(Entlistung Sri Lankas als Hochrisikogebiet ab 17.10.2021)

Info​

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

Aktuelles​

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 17. Oktober 2021 nicht mehr.

Weiter hier:
 

Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise​

Stand - 15.12.2021
(Unverändert gültig seit: 15.12.2021)

Letzte Änderungen: Aktuelles - COVID-19 (Einreise)

Aktuelles​

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.

Epidemiologische Lage

Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.

Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Alle Reisenden ab Vollendung des 12 Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Antigentest, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug genommen worden sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.

Bei Einreise ist beim „Airport Health Office“ des Flughafens eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) vorzulegen (Formulare erhalten Reisende entweder noch im Flugzeug oder nach der Landung im Ankunftsbereich).

Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 muss diese Gesundheitserklärung vor Abreise online auf der Webseite des Flughafens Colombo ausgefüllt werden.

Vollgeimpfte Personen und Genesene mit einer Impfdosis (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, ab Vollendung des zwölften Lebensjahres, ist ein PCR-Test bei Ankunft im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über die Webseite der Tourismusbehörde zu begleichen.

Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag eins und Tag 12 des Aufenthalts). Darüber hinaus muss der Reisende über die Webseite der Tourismusbehörde eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben. Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.

Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.

weiterlesen:
 
Auch das AA hat die Reisewarnungen für Sri Lanka angepasst:

Wirtschaftliche Lage​

Die derzeitige wirtschaftliche Lage führt zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoffen, Medikamenten und anderen Gütern. Die lokalen Behörden verordnen regelmäßig die Rationierung von Strom, sodass es zu längeren Stromunterbrechungen kommen kann.

Innenpolitische Lage​

Immer wieder kommt es zu lokalen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Zuletzt kam es Mitte Mai 2019 in der Nordwest-Provinz und im Bezirk Gampaha zu Ausschreitungen gegen muslimische Einrichtungen, die erst durch den Einsatz von Sondereinheiten und Ausgangssperren unter Kontrolle gebracht werden konnten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen oder politische Kundgebungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen von Sicherheitskräften.
 
Das Auswärtige Amt hat nun auch seine Reisewarnung angepasst:

Aktuelles​

Wirtschaftskrise und Proteste

Die aktuelle Wirtschaftskrise führt zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoffen, Medikamenten und anderen Gütern (u.a. Grundnahrungsmittel, Rationierung bei Einkäufen). Die lokalen Behörden verordnen regelmäßig die Rationierung von Strom, sodass es zu längeren Stromunterbrechungen kommt.

Spontane lokale Proteste sind jederzeit im ganzen Land möglich. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand ausrufen oder Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, politische Kundgebungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie Anweisungen von Sicherheitskräften.
 
Status
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