Versteigerung Qatar Airways - Ticket nach Sri Lanka



Wie bereits >>> HIER <<< angekündigt, versteigern wir ein uns von Qatar Airways zur Verfügung gestelltes Flugticket nach Sri Lanka. Der Erlös aus der Versteigerung wird zu 100% in soziale Projekte wie dem Angels Home for Children, dem Little Smile und der Dog Care Clinic fließen.


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Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Versteigerung des Sri Lanka Board, nachfolgend SLB genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Versteigerung
Die Dauer der Versteigerung erstreckt sich vom 20.02.2021, 00:00:00 Uhr bis zum 30.04.2021, 23:59:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten registrierte Nutzer online die Möglichkeit, an der Versteigerung teilzunehmen.
Das Mindestgebot liegt bei 5 €. Danach darf weiter geboten werden mit einer Erhöhung des vorherigen Gebots um mindestens 5,00 € sowie maximal 10,00 €.
Alle anderen Gebote werden wir kommentarlos und ohne weitere Benachrichtigung löschen.

Teilnahme
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge mit Geboten werden nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im SLB als Mitglieder registriert sind. Bisherige Aktivitäten wie Anzahl der geschriebenen Beiträge, Dauer der Mitgliedschaft (Anmeldedatum/Registrierung) sind dabei unerheblich.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt an der Versteigerung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Versteigerung beteiligte Personen, Mitarbeiter/Administratoren des SLB sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich das SLB vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen:

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Versteigerung
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versteigerung.

Versteigerter Artikel, Benachrichtigung und Übermittlung des versteigerten Artikels
Folgender Artikel wird versteigert:


1 Qatar Airways Flugticket nach Sri Lanka (Hin- und Rückflug in der Economy Class inkl. aller Steuern und Gebühren) ab/bis Deutschland, Österreich, Schweiz

Datum und Abflughafen können individuell ausgesucht werden. Es wäre vorteilhaft, wenn der Flug zeitnah stattfinden könnte (ab Ende der Versteigerung bis ca. Juni), kann aber auch auf einen späteren Zeitpunkt terminiert werden.

Das höchste Gebot zum Ablauf des Teilnahmezeitraums erhält den Zuschlag und der Gewinner leistet innerhalb einer dann mit dem SLB vereinbarten Frist eine Zahlung in Höhe seines Gebots.
Die Aushändigung des Flugtickets erfolgt auf elektronischem Weg ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein späterer Umtausch oder eine Barauszahlung des Tickets sind nicht möglich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht beim Veranstalter, kann der versteigerte Artikel auf einen anderen Teilnehmer der Versteigerung übertragen werden.
Das SLB übernimmt keinerlei Haftung für später auftretende Mängel an einer durchgeführten Reise. Als Beispiel seien hier auftretende Verspätungen, Flugausfälle etc. genannt. Alleiniger Vertragspartner nach Vermittlung des Flugtickets ist Qatar Airways.

Beendigung der Versteigerung
Das SLB behält sich ausdrücklich vor, die Versteigerung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Übermittlung des versteigerten Flugtickets ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen Qatar Airways dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Fluges erheben, speichern und nutzen muss.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Versteigerung sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum.
Die Versteigerung des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Spaß und Erfolg bei der Versteigerung wünscht das Team vom Sri Lanka Board