Aktuelle Informationen zum Thema Visum

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Touristenvisum

Wichtiger Hinweis


Die Visagebühren für Sri Lanka wurden mit Wirkung zum 28. Dezember 2015 0 Uhr vom Controller General, Department of Immigration and Emigration of Sri Lanka, geändert. Klicken Sie hier, um eine Übersicht der nun geltenden Visagebühren zu sehen.
Ausländischen Besucher, die nach Sri Lanka reisen, benötigen zur Einreise ein Visum. Besucher, die bereits eine sri-lankischen Aufenthaltsgenehmigung besitzen, bedürfen keines Visums zur Einreise nach Sri Lanka. Besucher, die sich zu anderen als touristischen (d.h. diplomatischen, geschäftlichen oder journalistischen) Zwecken in Sri Lanka aufhalten, müssen unabhängig von der Länge ihres Aufenthaltes in Sri Lanka ihr Visum vor der Einreise nach Sri Lanka beantragen.
Touristen, die mit einem VORLÄUFIGEN REISEPASS nach Sri Lanka reisen, müssen ihr Visum vor der Einreise nach Sri Lanka via eta.gov.lk oder bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen. Sie erhalten kein Visum am Flughafen bei Einreise nach Sri Lanka.
Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

I. Kurzzeitvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen können auf den folgenden Wegen beantragt werden:

  1. Beantragung eines Visums mit Bezahlung am Colombo International Airport. Für diese Dienstleistung wird eine Visumgebühr von 5,- USD zuzüglich zu der üblichen Visumgebühr (35,-USD) in Rechnung gestellt (Gesamtsumme: 40,- USD). Für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31, Januar 2020 wird keine Visumsgebühr erhoben.
  2. Visumantrag durch das ETA-System unter www.eta.gov.lk und Bezahlung der Visumgebühr mit Kreditkarte. Für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31, Januar 2020 wird keine Visumsgebühr erhoben. Bewerber müssen ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer E-Mail Adresse angeben und werden über den Stand der Bewerbung informiert. Erfolgreiche Bewerber erhalten einen Bestätigungscode (Referenznummer) des Visums, der bei Einreise am Colombo International Airport vorgezeigt werden muss.
  3. Beantragung eines Visums bei der Botschaft von Sri Lanka in Berlin durch persönliches Erscheinen wenigstens zwei Wochen vor der Abreise.
  4. Beantragung eines Visums per Post / Kurierdienst mit allen notwendigen Dokumenten und Reisepass wenigstens fünf Wochen vor Abreise.
Voraussetzungen zur Antragsstellung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift. Schreiben Sie den Namen des Antragsstellers, seine Adresse sowie seine Telefonnummer bitte deutlich lesbar.
  • Gültiger Reisepass mit wenigstens einer nicht genutzten Visaseite. Der Reisepass sollte zum Datum der geplanten Ankunft aus Sri Lanka eine Gültigkeit von wenigstens sechs Monaten haben.
  • Kopie der Flugbuchung oder der Schiffsreservierung
  • Kopie des Reiseplans in Sri Lanka. Falls keine Hotelreservierungen vorliegen, geben Sie bitte die geplanten Hotelnamen und -adressen an.
  • Bezahlung der Visumgebühren. Für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31, Januar 2020 wird keine Visumsgebühr erhoben.
  • Schicken Sie ihren Reisepass nebst aller Unterlagen, einer Kopie über die Zahlung der Visumgebühr und an Sie adressierten Rückumschlag an die Botschaft von Sri Lanka.
  • Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
Antragsformular: Hier klicken, um das ETA-Antragsformular in deutscher Sprache herunterzuladen.
Visumgebühren: >>>
Bankverbindung: >>>


II. Visum für Langzeitaufenthalte (bis zu 90 Tagen) und aus besonderen Anlass:
Für touristische Aufenthalte in Sri Lanka von mehr als 30 Tagen müssen Visa in jedem Fall vor Abreise beantragt werden. Dasselbe gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer für Reisen, die nicht ausschließlich einen touristischen Zweck haben. Die maximale Ausstellungsdauer beträgt 90 Tage. Verlängerungen über die 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden.

Visa für Langzeitaufenthalte und aus besonderen Anlässen können auf dem folgenden Weg beantragt werden:

  1. Beantragung eines Visums bei der Botschaft von Sri Lanka in Berlin durch persönliches Erscheinen wenigstens zwei Wochen vor der Abreise.
  2. Beantragung eines Visums per Post mit allen notwendigen Dokumenten und Reisepass wenigstens fünf Wochen vor Abreise.
  3. Das Online-ETA-System ist in diesem Fall nicht anwendbar.
Voraussetzungen zur Antragsstellung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift. Schreiben Sie den Namen des Antragsstellers, seine Adresse sowie seine Telefonnummer bitte deutlich lesbar.
  • Gültiger Reisepass mit wenigstens einer nicht genutzten Visaseite. Der Reisepass sollte zum Datum der geplanten Ankunft aus Sri Lanka eine Gültigkeit von wenigstens sechs Monaten haben.
  • Kopie des Flugbuchung oder der Schiffsreservierung
  • Kopie des Reiseplans in Sri Lanka. Falls keine Hotelreservierungen vorliegen, geben Sie bitte die geplanten Hotelnamen und -adressen an.
  • Bezahlung der Visumgebühren
  • Schicken Sie ihren Reisepass nebst aller Unterlagen, einer Kopie über die Zahlung der Visumgebühr und einem an Sie adressierten Rückumschlag an die Botschaft von Sri Lanka.
  • Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
Antragsformular: Hier klicken, um das ETA-Antragsformular in deutscher Sprache herunterzuladen. Formular gilt auch für Langzeitvisen.
Visumgebühren: >>>
Bankverbindung: >>>


III. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:

  • Die Gültigkeit eines ETA-Visums beginnt mit dem Tag der Einreise nach Sri Lanka und beträgt ab diesem Tag 30 Tage.
  • Staatsangehörige aus Singapur und den Malediven benötigen aufgrund von bilateralen Abkommen kein Visum zur Einreise nach Sri Lanka.
  • Es ist möglich, die Zahlung am Bandaranaike International Airport in ausländischer Währung mit Kreditkarte oder in bar durchzuführen, die der in US-Dollar genannten Gebühren entspricht. Das Rückgeld wird nur in Sri Lanka Rupien bezahlt.
  • Crewmitglieder von kommerziellen Flugzeugen und Schiffen benötigen kein Visum zur Einreise nach Sri Lanka.
  • Kinder im Alter unter 12 Jahren müssen für einen Aufenthalt von 30 Tagen keine Visumgebühren entrichten.
  • Bitte senden Sie Ihre Visumgebühren nicht in bar per Post. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für per Post gesandte Banknoten.
  • Visumgebühren sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.

Die oben angegebenen Informationen beziehen sich auf den Januar 2017. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die ETA-Internetseite, Sri Lanka Immigration oder die Ihnen am nächsten gelegene diplomatische Auslandsvertretung Sri Lankas.


ETA- und Visumgebühren

Die neuen ETA- und Visumgebühren lauten:
Nur für Inhaber eines deutschen Reisepasses!
Touristenvisum
S. Nr.VisumkategorieVisumgebühr in €
1Touristenvisum für zweifache Einreise für 30 Tage32 (Kostenlos vom 01.08.2019 bis zum 31.01.2020)
2Touristenvisum für einmalige Einreise bis zu 90 Tagen57
3Touristenvisum für zweifache Einreise bis zu 90 Tagen82
4Transitvisum zur einmaligen Einreise für 2 Tagekostenlos
https://srilanka-botschaft.de/de/visum-und-aufenthalt/touristenvisum

 
Aktuelle Infos der Deutschen Botschaft in Colombo:


Covid-19: Schließung der Visa- und Konsularabteilung

Zeitweise Schließung der Visa- und Konsularabteilung
Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und zur Verhinderung eines weiteren Ausbreitens des Coronavirus ist die Abteilung für Visa, Konsular- und Passangelegenheiten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bis auf weiteres vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen.


Folgendes gilt bis auf weiteres:

Konsularabteilung:

Wir bleiben offen für Notfälle und für die Abholung deutscher Pässe. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft vorher per E-Mail unter info@colo.diplo.de. Leider können derzeit keine anderen Dienste angeboten werden.


Schengen-Visa: Anträge auf ein Schengen-Visum werden aufgrund der EU-Reisebeschränkungen weder von der Botschaft noch dem Serviceunternehmen VFS akzeptiert.


Nationale Visa: Alle Termine sind abgesagt. Sobald die Visaabteilung wieder in Betrieb genommen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren.

https://colombo.diplo.de/lk-de/serv...Rl9tEOrNC4mnRga3ZlbXVb_okg9dvnUylS3O0Q3_SyxSo
 

$ 500 Strafe für Ausländer in SL ohne gültiges Visum​


Sri Lankas Department of Immigration and Emigration gab bekannt, dass die Visagebühren und Bußgelder gemäß den neuen Einwanderungs- und Auswanderungsvorschriften überarbeitet wurden, die am 18. August 2021 von der Außerordentlichen Gazette Nr. 2241/37 herausgegeben wurden.

Einem Ausländer, der sich ohne gültiges Visum in Sri Lanka aufhält, wird zusätzlich zur Visumgebühr eine Strafe in Höhe von 500 US-Dollar berechnet !

Die neuen Visagebühren könnt ihr hier abfragen:

 
Soooo eben mit einer Bekannten in Stockholm telefoniert.Sie besitzen in Hikka ein Haus und verweilen dort ihre 6-8 Wochen Urlaub im Jahr,investieren auch immer etliche Kronen ,nächstes Jahr sind z.B.3 neue AC geplant ohne den anderen Schnick Schnack der vor Ort gekauft wird ,also Devisenbringer,wie die meisten Dev.bringer mit eigenem Haus die ein 3 Monats Visa bisher hatten.
Sie ist mehr als aufgebracht über die Visa Raubzüge der SLer.
Sie hat nun der Botschaft in Stockholm eine Mail mit bitte um einen Termin für ein Gespräch gesendet(wenn die Wikingerbraut dort auftaucht möchte ich nicht zugegen sein). Sie sind überigens auch nicht bereit 185$fürs Visa zu zahlen (the Ann's can than live there 🐜🐜🐜🐜)
 

Touristenvisum

Abschnitt: Visum und Aufenthalt
Bitte beachten Sie, dass in der aktuellen Pandemiesituation von dieser Mission kein Visum ausgestellt wird. Bitte überweisen Sie daher für Visazwecke kein Geld auf die Bankkonten der srilankischen Botschaft in Berlin oder des Generalkonsulats in Frankfurt. Um ein Visum zu erhalten, verwenden Sie bitte die Website eta.gov.lk. Dabei sind für die Dauer der Pandemiesituation die folgenden Richtlinien zu beachten.
  1. Abgesehen von srilankischen Staatsangehörigen, doppelten Staatsbürgern, Inhabern eines gültigen Aufenthaltsvisums oder ausländischen Mitarbeitern diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen ist es Reisenden mit einer Reisegeschichte (einschließlich Transit) in den letzten 14 Tagen nach Indien, südamerikanischen Ländern und Südafrika South Ländern bis auf Weiteres nicht gestattet, in Sri Lanka von Bord zu gehen. Staatsbürger Sri Lankas, doppelte Staatsbürger, Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums oder ausländische Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen müssen die Erlaubnis des Generaldirektors der Gesundheitsdienste / des Gesundheitsministeriums () einholen, gefolgt von die Erlaubnis des Außenministeriums () und der Zivilluftfahrtbehörde von Sri Lanka (). Sie müssen sich (unabhängig von ihrem Impfstatus) einer obligatorischen institutionellen Quarantäne in einem Quarantänehotel / Quarantänezentrum, nur wenn dort entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen, unterziehen, um sich von anderen Reisenden zu trennen und werden erst nach einem negativen PCR-Test am 14. Tag ihres Aufenthalts die Erlaubnis erhalten, die Quarantäne zu verlassen. Sie dürfen nicht in einem Safe & Secure Level 1 Hotel oder in einer Residenz unter Quarantäne gestellt werden.
  2. Alle Reisenden nach Sri Lanka sollten zwingend einen negativen COVID-19-PCR-Testbericht in englischer Sprache mit sich führen, der 72 Stunden vor der Einschiffung erstellt wurde. Ein COVID-19 Rapid Antigen Testbericht vor der Abreise wird nicht akzeptiert. Reisende sollten bei der Ankunft eine ausgefüllte Gesundheitserklärung beim Personal des Airport Health Office an den Gesundheitsschaltern des Flughafens einreichen. Gegebenenfalls sind für jedes der mitreisenden Kinder separate Formulare auszufüllen. Reisende, die die empfohlenen Dosen der COVID-19-Impfung abgeschlossen haben und nach zwei Wochen nach Abschluss der Impfung aus dem Ausland abgereist sind, sollten dem Flughafengesundheitsbeauftragten am Flughafen bei der Ankunft den Impfausweis/die Impfkarte vorlegen. Nach Erledigung der Formalitäten am Flughafen werden alle Reisenden in ein von der Regierung Sri Lankas verwaltetes Quarantänezentrum oder in ein Safe & Secure Certified Level 1 Hotel, wie unten beschrieben, gebracht. Der Transport wird von den Regierungsbehörden oder der Hotelleitung auf festgelegte Weise bereitgestellt.
  3. Vollständig geimpfte Touristen, die über Sri Lanka Tourism anreisen, buchen einen Aufenthalt in einem Safe & Secure Certified Level 1 Hotel für eine Nacht und unterziehen sich bei der Ankunft einem PCR-Test. Bei negativem PCR-Test ist keine weitere Quarantäne erforderlich. Sie sollten ihren Transport zum nächsten Ziel selbst organisieren und sollten dafür keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Während der gesamten Reise sollten sie die von der Regierung von Sri Lanka auferlegten COVID-19-Präventionsmaßnahmen strikt einhalten. Sie sollten ohne Zwischenstopp direkt zum Zielort reisen. Sie sollten bei der Ankunft den Medical Officer of Health (MOH) der Region telefonisch oder per E-Mail informieren. Sie müssen jedoch den lokalen Vertreter des Ministeriums für Gesundheit informieren. Sie werden sich am 7. Tag ihres Aufenthalts einem weiteren PCR-Test unterziehen. Bei positivem Test werden sie in ein Intermediate Care Center (ICC) / Designated Hospital eingewiesen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  4. Nicht vollständig geimpfte Touristen, die über Sri Lanka Tourism anreisen, buchen ein Safe & Secure Certified Level 1 Hotel für 14 Nächte. Wenn der PCR-Test negativ ist, bleiben sie in diesen Hotels für 14 Tage in Quarantäne. Fällt der am 14. Aufenthaltstag durchgeführte PCR-Test negativ aus, werden sie aus der Quarantäne entlassen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  5. Alle Touristen, die über Sri Lanka Tourism anreisen und deren PCR-Tests bei der Ankunft positiv ausfallen, werden in ein Intermediate Care Center (ICC) / Designated Hospital aufgenommen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  6. Vollständig geimpfte Ausländer, einschließlich Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums, buchen einen Aufenthalt in einem Quarantäne-Hotel oder Safe & Secure Certified Level 1 Hotel für eine Nacht und unterziehen sich bei der Ankunft einem PCR-Test. Bei negativem PCR-Test ist keine weitere Quarantäne erforderlich. Sie sollten ihren Transport zum nächsten Ziel selbst organisieren und sollten dafür keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Während der gesamten Reise sollten sie die von der Regierung von Sri Lanka auferlegten COVID-19-Präventionsmaßnahmen strikt einhalten. Sie sollten ohne Zwischenstopp direkt zum Zielort reisen. Sie sollten bei der Ankunft den Medical Officer of Health (MOH) der Region telefonisch oder per E-Mail informieren. Sie müssen jedoch den lokalen Vertreter des Gesundheitsministeriums informieren. Sie werden sich am 7. Tag ihres Aufenthalts einem weiteren PCR-Test unterziehen. Bei positivem Test werden sie in ein Intermediate Care Center (ICC) / Designated Hospital eingewiesen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  7. Nicht vollständig geimpfte Ausländer, einschließlich Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums, buchen ein Quarantäne-Hotel oder ein Safe & Secure Certified Level 1 Hotel für 14 Nächte. Wenn der PCR-Test negativ ist, bleiben sie in diesen Hotels für 14 Tage in Quarantäne. Fällt der am 14. Aufenthaltstag durchgeführte PCR-Test negativ aus, werden sie aus der Quarantäne entlassen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  8. Alle Ausländer, einschließlich Inhaber eines gültigen Aufenthaltsvisums, deren PCR-Tests bei der Ankunft positiv ausfallen, werden in ein Intermediate Care Center (ICC) / Designated Hospital aufgenommen. In jedem Fall ist der lokale Vertreter des Gesundheitsministeriums über die PCR-Ergebnisse zu informieren.
  9. Alle Reisenden, die in Sri Lanka ankommen, sollten sich an die hier aufgeführten Richtlinien halten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Coronavirus Touristen aufgefordert werden Sri Lanka nur zu besuchen, falls dies als dringend notwendig erachtet wird.

Wichtiger Hinweis

(Die folgenden Richtlinien gelten für den Normalzustand und sind derzeit ausgesetzt. Bitte beachten Sie die obenstehenden Ausnahmeregelungen für die Pandemiesituation)
Ausländischen Besucher, die nach Sri Lanka reisen, benötigen zur Einreise ein Visum. Besucher, die bereits eine sri-lankischen Aufenthaltsgenehmigung besitzen, bedürfen keines Visums zur Einreise nach Sri Lanka. Besucher, die sich zu anderen als touristischen (d.h. diplomatischen, geschäftlichen oder journalistischen) Zwecken in Sri Lanka aufhalten, müssen unabhängig von der Länge ihres Aufenthaltes in Sri Lanka ihr Visum vor der Einreise nach Sri Lanka beantragen.
Touristen, die mit einem VORLÄUFIGEN REISEPASS nach Sri Lanka reisen, müssen ihr Visum vor der Einreise nach Sri Lanka via eta.gov.lk oder bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen. Sie erhalten kein Visum am Flughafen bei Einreise nach Sri Lanka.
Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

Kurzübersicht:
Aufenthalte bis zu 30 Tagen (Visumgebühr für zweifache Einreise: 32,- Euro) für deutsche Staatsbürger

>>Beantragung des Visums erfolgt mittels Online-System ETA
Aufenthalte 31 bis 90 Tage (Visumgebühr für einmalige Einreise: 57,- Euro, zweifache Einreise: 82,- Euro) für deutsche Staatsbürger
>>Beantragung eines Visums vor Abreise nur bei einer sri-lankischen diplomatischen Auslandsvertretung möglich
Hinweis: Nutzen Sie für das Online-Visum nur die offizielle Website www.eta.gov.lk. Aufgrund überhöhter Gebühren ist von allen anderen Visaanbietern dringend abzuraten! Die Visumgebühr kann nicht erstattet werden!
Steht bei SLBotschft
Danach kostet doch das 30 bis 90 Tage Visa 57,-€ ????
 
Danach kostet doch das 30 bis 90 Tage Visa 57,-€ ????
Siehe dazu dein eigener zitierter Hinweis etwas weiter oben :-)
Wichtiger Hinweis (Die folgenden Richtlinien gelten für den Normalzustand und sind derzeit ausgesetzt. Bitte beachten Sie die obenstehenden Ausnahmeregelungen für die Pandemiesituation)
siehe auch hier die neue Gebührenübersicht vom 28.08.2021:
 
Zuletzt bearbeitet:

Regierung erwägt Verlängerung der Visumfrist für ausländische Investoren​


Die Regierung erwägt, die Visumfrist auf fünf Jahre zu verlängern, um ausländische Investoren über das Immigration and Emigration Amendment Bill zu ermutigen.

Der entsprechende Änderungsentwurf wurde gestern dem Beratenden Ausschuss des Verteidigungsministeriums unter dem Vorsitz von Minister Chamal Rajapaksa vorgelegt (22), teilte die parlamentarische Kommunikationsabteilung mit.

Der Ausschuss kam überein, den entsprechenden Gesetzentwurf dem Parlament in zweiter Lesung vorzulegen.

Dementsprechend wird Abschnitt 14 des Einwanderungs- und Auswanderungsgesetzes Nr. 20 von 1948 geändert, um die derzeitige Visumerteilungsfrist von 2 auf 5 Jahre zu erhöhen.

Darüber hinaus wird der Zeitraum, für den ein Visum mit Genehmigung des Ministerministeriums erteilt werden kann, von 5 Jahren auf 10 Jahre erhöht....

 
Der Plan wird wohl nun wirklich umgesetzt.

Der Beratende Verteidigungsausschuss hat seine Zustimmung zur Änderung des Einwanderungs- und Auswanderergesetzes Nr. 20 von 1948 gegeben, um die derzeitige Visumerteilungsfrist für Ausländer von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen, sagten parlamentarische Quellen.

 
Sri Lanka warnt eindringlich, nicht mit gefälschten PCR-Tests einzureisen ! Diese Fakes wurden wohl inzwischen mehrfach nachgewiesen.

 
Die Gültigkeitsdauer von Visa aller Kategorien, die von Ausländern mit derzeit in Sri Lanka aufhält, erhalten wurde, wurde vom 7. Oktober 2021 bis zum 6. November 2021 um 30 Tage verlängert.

Dementsprechend werden nur die Visagebühren im Zusammenhang mit dem oben genannten Zeitraum für gültige Visa erhoben, die im Zeitraum vom 11. Mai 2021 bis zum 06. November 2021 abgelaufen sind, und es wird keine Geldbuße erhoben.

 
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