...oder sich einbürgern lassen
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Sri Lanka (Stand vom 31.03.1992) entscheidet ausschließlich der Minister (im Gesetz ist nur von "Minister" die Rede, gemeint ist wahrscheinlich der Innenminister). Inwieweit dieses Gesetz heute noch vollumfänglich seine Gültigkeit besitzt, weiß ich natürlich nicht.
Im Gesetz wird u.a. folgendes bestimmt:
Pro Jahr soll die Zahl der Einbürgerung von 25 Personen nicht überschritten werden.
Der Eingebürgerte (im Gesetz nennt sich das
Registrierung) muss seinen Wohnsitz haben und darf sich nicht länger als 5 Jahre außerhalb Sri Lankas aufhalte, sonst verliert er die Staatsangehörigkeit wieder, ebenso wenn er innerhalb der ersten 5 Jahre nach der
Registrierung Straftaten begeht.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz von Sri Lanka erlaubt keine mehrfache Staatsangehörigkeit.
Im großen und ganzen wird vom Minister entschieden, wer und ob jemand in Sri Lanka eingebürgert/registriert werden kann.
Möglicherweise haben sich einige Dinge im Gesetz auch inzwischen geändert. Um den aktuellen Stand des Gesetzes zu erfahren, sollte man sich eine neue Gesetzesausgabe vom Verlag für das Standesamtswesen oder als Kopie aus einer Bibliothek beschaffen oder eine kompetenten Anwalt für srilankisches Recht konsultieren.
Quelle: Bergman/Ferid Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht vom Verlag für das Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main