Aufenthaltsgenemigung

Cabrioler2612

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5. Apr. 2016
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Hallöchen zusammen.
Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage: Ist es richtig, das man als Rentner seinen Lebensabend dauerhaft in SL. nicht ausserhalb des sogenannten Dream Home Programms verbringen kann?
Gibt es wirklich keine andere ( natürlich legale ) Möglichkeit, dauerhaft nach SL. auszuwandern?
LG.: Stefan
 
Eine Einheimische Heiraten oder sich einbürgern lassen
 
Moin, Moin ins Netz,
soweit ich gehoert habe, 6-7 Jahre Aufenthalt im Land dann Einbuergerung fuer 350.000 LKR moeglich.

Konnte ich leider noch nicht verifizieren.

Gruss ins Netz vom Captain
 
...oder sich einbürgern lassen
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Sri Lanka (Stand vom 31.03.1992) entscheidet ausschließlich der Minister (im Gesetz ist nur von "Minister" die Rede, gemeint ist wahrscheinlich der Innenminister). Inwieweit dieses Gesetz heute noch vollumfänglich seine Gültigkeit besitzt, weiß ich natürlich nicht.

Im Gesetz wird u.a. folgendes bestimmt:
Pro Jahr soll die Zahl der Einbürgerung von 25 Personen nicht überschritten werden.

Der Eingebürgerte (im Gesetz nennt sich das Registrierung) muss seinen Wohnsitz haben und darf sich nicht länger als 5 Jahre außerhalb Sri Lankas aufhalte, sonst verliert er die Staatsangehörigkeit wieder, ebenso wenn er innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Registrierung Straftaten begeht.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz von Sri Lanka erlaubt keine mehrfache Staatsangehörigkeit.

Im großen und ganzen wird vom Minister entschieden, wer und ob jemand in Sri Lanka eingebürgert/registriert werden kann.

Möglicherweise haben sich einige Dinge im Gesetz auch inzwischen geändert. Um den aktuellen Stand des Gesetzes zu erfahren, sollte man sich eine neue Gesetzesausgabe vom Verlag für das Standesamtswesen oder als Kopie aus einer Bibliothek beschaffen oder eine kompetenten Anwalt für srilankisches Recht konsultieren.

Quelle: Bergman/Ferid Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht vom Verlag für das Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main
 
Wie oft kann man ein 90 Tage Visum eigentlich verlängern?
Kann man auch ein 1 Jahres Visum beantragen?
LG.
 
@Cabrioler: Fragen rund um diese Themen Visum etc. wurden doch schon etliche Male fachkundig u.a. von Tabro beantwortet. Nutze doch einmal unsere Suchfunktion im Forum mit den Begriffen "Visum", "Visaverlängerung" oder auch "90 Tage Visa"... Da wirst du bestimmt fündig.
Oder die Website der Sri Lanka Botschaft in Deutschland...
 
Wie oft kann man ein 90 Tage Visum eigentlich verlängern?
Kann man auch ein 1 Jahres Visum beantragen?
LG.
In den meisten Ländern werden Visa nur für den maximalen Zeitraum von 90 Tagen erteilt. Inwieweit dann doch noch eine Verlängerung gewährt wird obliegt den Behörden im Lande selbst.

In den Schengenländern hält man sich an diese 90-Tage-Regel, somit ist eine Verlängerung nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Krankheit, Flugunfähigkeit o.ä.) möglich. Ein Besuchs- oder Touristenvisum wird nur für den Zeitraum von besagten 90 Tagen innerhalb eines Halbjahreszeitraumes gewährt.

In Sri Lanka sieht man das weitaus lockerer, da gibt es die konkreten festgelegten Regeln nicht. Es entscheidet der entsprechende Beamte im eigenen Ermessen, ob und für welchen Zeitraum das Visum verlängert wird oder eben nicht.

Es liegt dort einzig allein am Auftreten des Besuchers selbst und an der Einschätzung/Laune des Beamten, inwieweit eine Verlängerung gewährt wird. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
 
...oder sich einbürgern lassen
So von jetzt auf gleich wird das sicher nicht funktionieren. Die meisten Länder haben da, soweit mir bekannt ist, bestimmte Regeln und Voraussetzungen festgelegt, denen man entsprechen muss, um eingebürgert werden zu können. Das dürfte auch in Sri Lanka so sein.

Im Übrigen erlaubt Sri Lanka, so wie Deutschland ebenfalls, im Regelfall keine doppelte Staatsangehörigkeit. Man müsste sicch also schon für eine dieser beiden Staatsangehörigkeiten endgültig entscheiden. Eine Entscheidung, der schon eine intensive Überlegung in verschiedene Richtungen vorausgehen sollte.
 
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