Hallo in die Runde,
Es gibt ja schon viele Infos hier zur Beantragung eines Visums für Sri Lanker nach Deutschland. Dennoch ist mir noch nicht klar, ob die in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung gleichzeitig als Einladungsschreiben gilt oder ob es notwendig oder günstig und sinnvoll ist, noch ein persönliches Einladungsschreiben zu verfassen.
Unser Gast weiß ja, dass er eingeladen ist, aber was sollte gegebenenfalls für die Behörden da drin stehen?
Ich bitte Euch um Hinweise.
Es gibt ja schon viele Infos hier zur Beantragung eines Visums für Sri Lanker nach Deutschland. Dennoch ist mir noch nicht klar, ob die in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung gleichzeitig als Einladungsschreiben gilt oder ob es notwendig oder günstig und sinnvoll ist, noch ein persönliches Einladungsschreiben zu verfassen.
Unser Gast weiß ja, dass er eingeladen ist, aber was sollte gegebenenfalls für die Behörden da drin stehen?
Ich bitte Euch um Hinweise.