Beantragung eines Visums

Marike06

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25. Aug. 2017
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Hallo in die Runde,
Es gibt ja schon viele Infos hier zur Beantragung eines Visums für Sri Lanker nach Deutschland. Dennoch ist mir noch nicht klar, ob die in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung gleichzeitig als Einladungsschreiben gilt oder ob es notwendig oder günstig und sinnvoll ist, noch ein persönliches Einladungsschreiben zu verfassen.
Unser Gast weiß ja, dass er eingeladen ist, aber was sollte gegebenenfalls für die Behörden da drin stehen?
Ich bitte Euch um Hinweise.
 
Das kannst Du halten wie ein Dachdecker.

Wozu sollte ein persönliches Einladungsschreiben noch notwendig sein, wenn Du bereits eine Verpflichtungserklärung abgegeben hast?

Wenn Dein Besucher bei Dir nicht erwünscht wäre, würdest Du ja wohl kaum eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben - oder ?

Machen kannst Du es ja trotzdem, schaden wird es sicher nicht.

Für unsere Besucher habe ich in den seltensten Fällen eine Verpflichtungserklärung und schon gar keine Einladung abgegeben, die sind weitaus wohlhabendender als ich und so haben sie ihr Visum auch ohne mein Zutun bekommen.
 
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