Beginnt max. Aufenthaltsdauer mit Touristvisa mit jeder Wiedereinreise neu?

mature

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Die Aufenhaltsdauer mit einem Touristvisum (Schweizer) ist bekanntlich mit Verlängerungen max. 6 Monate/180 Tage.

Meine Frage:
Beginnt nach jeder Ein-/Ausreise, die Visumsaufenthaltsdauer von 6 Monaten von Neuem?

Mein Fall/Plan:


1. Aufenthalt: 10.01.2018 - 27.01.2018 (17 days)

(28.01-6.02.18 nicht in SL)

2. Wiedereinreise und Aufenhalt 07.02.2018 - 30.04.2018 (48 days)

(30.04.2018-03.05.2018 nicht in SL)

3. Wiedereinreise und Aufenthalt: 03.05.2018 - 31.05.2018 (29 days)

Bis hierhin als 94 Tage in Sri Lanka.

4. Ich möchte am 1. August 18 wieder nach Sri Lanka reisen und ca. 5 Monate/150 Tage bleiben).


A) Ist das möglich, weil mit jeder Wiedereinreise die max. Aufenthaltsdauer von 180 Tagen von vorne beginnt?

oder

B) sind die 180 Tage auf das ganze Jahr 2018, also ab der ersten Einreise vom 2.1.2018, bezogen?
und könnte in dem Fall bei der Wiedereinreise am 1. August nur noch max. 86 Tage statt der geplanten 150 Tage bleiben?

(Die andern Visums-Möglichkeiten «Residence und MyDreamHome sind mir bekannt, kommen aber zur Zeit nicht in Frage).

Wer kann mir aus eigener Erfahrung berichten?
Oder wo steht das in den Visumsbedingungen (ich finde dazu nirgends eine Antwort).

Vielen Dank
 
Oder wo steht das in den Visumsbedingungen (ich finde dazu nirgends eine Antwort).
Guckst Du hier:
https://www.srilanka-botschaft.de/de/visum-und-aufenthalt/touristenvisum.html

Über die Erteilung eines Visums/einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet der Beamte beim Immigrationsbüro im eigenen Ermessen. Es kann Dir deshalb niemand garantieren, dass Deinem Antrag für einen Aufenthalt über Zeitraum von 90 Tagen hinaus auch stattgegeben wird. Ein Anspruch dazu besteht nicht.
 
Die Aufenhaltsdauer mit einem Touristvisum (Schweizer) ist bekanntlich mit Verlängerungen max. 6 Monate/180 Tage.
Wo hast Du das denn her. Bislang war mir nur etwas von 90 Tagen bekannt. Über eine etwaige Verlängerung entscheidet das Immigrationsbüro in Colombo bzw. in Kandy.

Auf ihrer Internetseite schreibt das Immigrationsbüro folgendes:
Every bona-fide tourist who enters Sri Lanka within the period of the landing permit granted by the Immigration officials at the port of entry can apply for a visa extension before the expiry of the visa. Two (02) months extension beyond 30 days shall be granted at the Department of Immigration Emigration (Head Office) . However further extension shall only be considered with valid reasons.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher ich das habe?

Ganz offiziell und von vielen Freunden aus D, NL CH die das ohne weiteres gemacht haben und hat gar nichts mit der Willkür eines Beamten zu tun. (Vielleicht hast du negative Erfahrungen gemacht, weil du die finanziellen oder andere Bedingungen nicht erfüllt hast).

http://www.eta.gov.lk/slvisa/visainfo/extsheta.jsp?locale=de_DE

Verlängerung eines Besuchervisums
Wer beabsichtigt, mehr als 30 Tage in Sri Lanka zu aufenthalten, kann eine Verlängerung. beantragen. Das Kurzbesuchsvisum kann bis zu 90 Tagen ab dem Einreisedatum in der ersten Instanz und weitere 90 Tage in der zweiten Instanz verlängert werden.
Antrag auf Verlängerung sollte bei der Visastelle des Department of Immigration (Zentrale) oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.
Für weitere Information. www.immigration.gov.lk.
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Vielleicht hast du negative Erfahrungen gemacht, weil du die finanziellen oder andere Bedingungen nicht erfüllt hast).
Nein, habe ich nicht, ich verfüge sogar seit Jahren über ein Residenz-Visum (Aufenthaltserlaubnis) als Ehepartner einer srilankischen Staatsangehörigen, welches ich allerdings kaum nutze.
Verlängerung eines Besuchervisums
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[TD="class: inner_text_1, colspan: 3, align: left"]Wer beabsichtigt, mehr als 30 Tage in Sri Lanka zu aufenthalten, kann eine Verlängerung. beantragen. Das Kurzbesuchsvisum kann bis zu 90 Tagen ab dem Einreisedatum in der ersten Instanz und weitere 90 Tage in der zweiten Instanz verlängert werden.
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[TD="class: inner_text_1, colspan: 3, align: left"]Antrag auf Verlängerung sollte bei der Visastelle des Department of Immigration (Zentrale) oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.
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[TD="class: inner_text_1, colspan: 3, align: left"]Für weitere Information. www.immigration.gov.lk.
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Das sind aber alles KANN-Bestimmungen, auf die kein verbriefter Rechtsanspruch besteht. Es liegt immer im Ermessen des jeweiligen Beamten der Immigrationsbehörde, ob er einer
Visumsverlängerung stattgibt oder nicht. Wenn die Verlängerung des Aufenthaltes für Dich bislang immer positiv beschieden wurde, herzlichen Glückwunsch, es gibt aber keine Garantie, dass das immer so sein muss.
 
Die Verlängerung um weitere 3 Monate auf total 6 Monate verlief völlig problemlos. Musste nicht mal Tickets, finanzieller Nachweis oder irgendetwas zeigen.
Die Begründung für die Verlängerung wollte die Beamtin gar nicht sehen, gab mir ein Schreiben ungelesen zurück. Sie: Im Pass geblättert (vielleicht haben ihr die vielen SL-Visas darin gefallen?) - "wann angekommen?" "Wie lange bleiben?" (ich: 3 weitere Monate) - Stempel! "Zum Cashier Sector B gehen"
Ich völlig paff.

Mein eigentliche Frage ist weiterhin unbeantwortet (getraute mich nicht, die Beamtin zu fragen, weil alles so glatt lief). Von den Konsulaten keine Antwort dazu erhalten.
 
Mein eigentliche Frage ist weiterhin unbeantwortet (getraute mich nicht, die Beamtin zu fragen, weil alles so glatt lief). Von den Konsulaten keine Antwort dazu erhalten.

Hallo Mature, du hast es aber doch schon selbst beantwortet und es wurde hier auch schon geschrieben.

Verlängerung eines Besuchervisums
Wer beabsichtigt, mehr als 30 Tage in Sri Lanka zu aufenthalten, kann eine Verlängerung. beantragen. Das Kurzbesuchsvisum kann bis zu 90 Tagen ab dem Einreisedatum in der ersten Instanz und weitere 90 Tage in der zweiten Instanz verlängert werden.
Antrag auf Verlängerung sollte bei der Visastelle des Department of Immigration (Zentrale) oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.
Für weitere Information. www.immigration.gov.lk.
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Es ist alles eine "Kann-Entscheidung"! Im Normalfall bekommt man bis 6 Monate ohne Probleme. Ich kenne aber einen Fall der hat nur 5 Monate bekommen.
Ich kenne aber auch einen Fall, der mit Begründung viel, viel länger bekommen hat.
 
Nein ich habe meine Frage nicht selbst beantwortet.
Dass man max. nur 3 Monate bleiben könne, hat ein anderer Teilnehmer geschrieben, das war gar nicht meine Frage. Das man 6 Monate bleiben kann wusste ich und schrieb es ja auch.

Die Frage ist: wenn diese 6 Monate abgelaufen sind (Juli 18), kann ich erst wieder nach 6 Monaten Unterbruch einreisen (wenn gilt, dass nur 180 Tage für ein volles Jahr möglich sind), also erst Febr 2019. Oder bereits vorher - z.B. Aug. 18 und mit der Wiedereinreise würden dann das ganz Prozedere und die max. 6 Monate Aufenthalt am Stück von Neuem beginnen.

Aber bitte keine Antworten mehr von Leuten, die das selbst nicht gemacht haben. Ich brauche keine weiteren Vermutungen oder wie es mal vor 10 Jahren war, und z.T. Falschinformationen (du kannst nur 3 Monate bleiben, usw), die nur verwirren
 
Mein eigentliche Frage ist weiterhin unbeantwortet (getraute mich nicht, die Beamtin zu fragen, weil alles so glatt lief).
Dann solltest Du allen Mut zusammennehmen und Deine Schüchternheit überwinden. Denn genau diese Beamtin wäre die einzige Person, welche Dir Deine Frage umfassend und kompetent beantworten könnte.

Von den Konsulaten keine Antwort dazu erhalten.
Du solltest nicht erwarten, dass Du dort immer auf einen Ansprechpartner triffst, der in diesen Fragen umfassend Bescheid weiß. Auf Grund der schwachen Personalausstattung arbeiten dort alle in den verschieden Ressorts und nicht jeder von denen kennt sich in Visumsangelegenheiten aus oder verfügt über eine diesbezügliche Ausbildung auf diesen Gebiet.

Oftmals sind es auch Ortskräfte, die auf Grund der besseren Deutschkenntnisse, im Kundendienst eingesetzt werden, die nur über schwache (oder gar keine) Kenntnisse auf diesen Sachgebiet verfügen. Hinzu kommt häufig noch die asiatische Mentalität, die es aus Gründen der Höflichkeit nicht erlaubt, Anfragen negativ zu beantworten.

Am Besten ist es wohl, wenn man sich an Ort und Stelle, bei den Beamten im Immigrationsbüro in Colombo, informiert oder in den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen selbst kundig macht (die sich allerdings gelegentlich auch mal ändern können).
 
Die Frage ist: wenn diese 6 Monate abgelaufen sind (Juli 18), kann ich erst wieder nach 6 Monaten Unterbruch einreisen (wenn gilt, dass nur 180 Tage für ein volles Jahr möglich sind), also erst Febr 2019. Oder bereits vorher - z.B. Aug. 18 und mit der Wiedereinreise würden dann das ganz Prozedere und die max. 6 Monate Aufenthalt am Stück von Neuem beginnen.

Wenn du ausgereist bist, kannst du sofort wieder ein Online-Visum für 30 Tage beantragen. Du siehst dann sofort ob es genehmigt ist. Die weiteren Verlängerungen erst auf 3 Monate dann auf 6 Monate liegen im Ermessen des Beamten der Immigration in Colombo.

Oder, wenn du ausgereist bist, kannst du sofort wieder ein Visum für 90 Tage bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragen, die Genehmigung liegt im Ermessen der Botschaft oder des Konsulates. Die weiteren Verlängerunge auf 6 Monate liegen im Ermessen des Beamten der Immigration in Colombo.

Es hilft dir nicht auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen. Was bei einem funktioniert, muss beim nächsten nicht auch funktionieren. Wie hier schon mehrfach von Usern geschrieben: "Kann-Bestimmungen"!
 
Es hilft dir nicht auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen. Was bei einem funktioniert, muss beim nächsten nicht auch funktionieren. Wie hier schon mehrfach von Usern geschrieben: "Kann-Bestimmungen"!
Diese Aussage kann man nur dick unterstreichen.
In Sri Lanka ist nicht alles so detailliert und bis zum letzten Komma in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, wie wir das hier in Mitteleuropa gewohnt sind. Den Bediensteten in den Behörden steht im Allgemeinen ein größerer Ermessensspielraum offen. Es obliegt den dortigen Beamten im Einzelfall zu entscheiden. Somit nützten Dir die Erfahrungen anderer überhaupt nichts, es handelt sich oftmals um KANN- Bestimmungen. Wie der damit befasste Beamte in Deinem Fall entscheiden wird, kann Dir hier deshalb niemand mit 100%iger Sicherheit voraussagen.
 
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