Die Beschränkungen werden nach 14 Tagen ab dem 05. Juli 2021 überprüft.
Interprovinzielle Reisebeschränkungen um 14 Tage verlängert
Die Generaldirektorin für Gesundheitsdienste, Dr. Asela Gunawardena, hat eine aktualisierte Mitteilung über die Lockerung bestehender Reisebeschränkungen und zulässiger öffentlicher Aktivitäten herausgegeben.
Dementsprechend werden die bestehenden Reisebeschränkungen ab heute (10. Juli) weiter gelockert.
Die Beschränkungen zur Begrenzung der interprovinziellen Verkehrsverbringung werden jedoch für einen Zeitraum von weiteren 14 Tagen wirksam sein, heißt es in dem Kommuniqué weiter.
Dr. Gunawardena wies darauf hin, dass die Höhe der zulässigen Funktionen je nach epidemiologischer Situation geändert werden kann.
Er appellierte an die Öffentlichkeit, sich strikt an die Richtlinien für zulässige Funktionsebenen zu halten.
In der Zwischenzeit wurden alle staatlichen und privaten Institutionen aufgefordert, dafür verantwortlich zu sein, dass ihre Aufgaben der "neuen Normalität" entsprechen. Ihnen wurde geraten, den Betrieb mit minimalem Personal für die meisten wesentlichen Funktionen fortzusetzen. Der Leiter des Organs ist befugt, über die zu treffenden Ausnahmen zu entscheiden.
Laut Mitteilung dürfen Kultstätten in allen Bezirken geöffnet bleiben, nachdem die Beschränkungen weiter gelockert werden.
Hochzeitsfeiern sind mit einer Sitzplatzkapazität von 25 % oder maximal 150 Teilnehmern erlaubt.
Beerdigungen, mit Ausnahme von COVID-bedingten Todesfällen, sollten innerhalb von 24 Stunden nach der Entlassung des Leichnams aus dem Krankenhaus/Erkundiger zu plötzlichen Todesfällen mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden.
Wesentliche Sitzungen sind nur mit 25 % der Sitzplatzkapazität erlaubt, heißt es in der Mitteilung weiter. Inzwischen wurde die Erlaubnis erteilt, Konferenzen, Seminare und Markenstarts mit maximal 50 Teilnehmern vor Ort abzuhalten.
Es wird empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel mit einer Sitzplatzkapazität von 50 % zu betreiben, jedoch sind nur 30 % der Sitzplatzkapazität innerhalb der Westlichen Provinz erlaubt.
Die Gesundheitsbeamten haben auch beschlossen, den Wirtschaftszentren die Durchführung von Großhandelsmaßnahmen unter strengen Gesundheitsrichtlinien zu gestatten.
Inzwischen sind auch mobile Anbieter, Straßenverkäufer und Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Konditoreien berechtigt, nach Gesundheitsrichtlinien zu funktionieren. Supermärkte bleiben mit maximal 25% der Gesamtkunden geöffnet, die in dem zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbaren Raum untergebracht werden können.
Die GD Gesundheitsdienste fügte hinzu, dass Schneider- und Kleidermacher, Kommunikations-/Kopierläden und andere Einzelhandels-/Dienstleistungsgeschäfte, Möbelhäuser, Wäschereien, Hardwareläden, Bibliotheken, Restaurants, Spas, Hotels und Resthäuser nach Gesundheitsrichtlinien betrieben werden dürfen.
In der Zwischenzeit dürfen Schönheitssalons und Friseurläden den Service nur nach Terminen fortsetzen.
Gefängnisse und Pflegeheime bleiben für Besucher weiterhin geschlossen.
In Bezug auf sportliche Aktivitäten erklärte Dr. Asela Gunawardena, dass Gruppenaktivitäten nicht genehmigt werden. Das individuelle Training ist jedoch nach den vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Richtlinien zu Sport- und Sportveranstaltungen zulässig.
In der Zwischenzeit werden Turnhallen, Sporthallen, Schwimmbäder während dieser Zeit für die Öffentlichkeit geöffnet bleiben. Walkaways werden aber auch nur für einzellange Übungen geöffnet.
The Director-General of Health Services, Dr
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Mal eine Frage dazu in den Raum geworfen:
Wie ist das eigentlich mit geimpften Touristen ? Was dürfen sie und was nicht ?