Deutschkenntnisse für Sri Lankis zur Einreise in D

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Hallo,

nach meinem Wissensstand ist für ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland (nicht Touristenvisum!) der Nachweis der Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1" (Verweis auf das Goethe-Institut in den Unterlagen (Visamerkblatt) der Deutschen Botschaft) notwendig.
Nun höre ich aber von einem Singhalesen, der Deutschunterricht erteilt, dass dies nicht notwendig sei. In einem Nebensatz wird da was von Geld erwähnt. Ich hab da einen Verdacht ...
Wer weiß hier konkretes? Gibt es hier eine Ausnahme von der Ausnahme?

Ich hab keine Lust, ein "Zertifikat" zu kaufen, um dann bei der Botschaft festzustellen, dass die Invetition schlichtweg für die "Katz" war.
Grundsätzlich bin ich schon dafür, dass der/die Visumbeantragende sich zumindest halbwegs verständlich der deutschen Sprache bedienen können sollte. Früher oder später müssen die Kenntnisse ohnehin erworben werden.
Im Konkreten Falle spielt der Faktor Zeit eine Rolle.

VG
 
Ein "Visum zum Aufenthalt in Deutschland" gibt es nicht bzw. gibt es ein Visum (erteilt von einer deutschen Auslandsvertretung) nur für Aufenthalte bis zu 90 Tagen für Besuche oder aus touristischen oder geschäftlichen Gründen.

Für längerfristige und dauerhafte Aufenthalte ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die von den Ausländerbehörden (in Deutschland) erteilt wird.

Beim Nachzug von Ehepartnern, werden schon bei der Visumsantragstellung deutsche Sprachkenntnisse eingefordert, die durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts belegt werden müssen.

Wenn der nachzugswillige Ehepartner allerdings schon sein Anliegen auf der Botschaft in flüssigen Deutsch vorträgt, dann wird man sicherlich auf das Zertifikat verzichten können.
 
Nachdem ich dieses Proceedere noch nicht erlebt habe, hab ich auch ein kleines Problem mit den einzelnen Fachbegriffen. Visa oder Aufenthaltserlaubnis - für mich ist das (bis jetzt) alles irgendwie das gleiche. Grundsätzlich hat die Botschaft da ein Wörtchen mitzureden.

@ Tabro: Bisher war ich der Überzeugung, dass grundsätzlich ein Zertifikat A1 vorgelegt werden mußte. Deine Aussage ist natürlich logisch.

Viele Grüße
 
Visa oder Aufenthaltserlaubnis - für mich ist das (bis jetzt) alles irgendwie das gleiche. Grundsätzlich hat die Botschaft da ein Wörtchen mitzureden.
Ein Visum (Plural: Visa) erteilt eine Auslandsvertretung für kurzzeitige Aufenthalte (maximal 90 Tage pro Halbjahr) aus Besuchs-, Tourismus- oder Geschäftsgründen ohne Absprache mit den Inlandsbehörden (Ausländerbehörde). Diese Visa sind von der Ausländerbehörde im Inland i.d.R. nicht verlängerbar. = nichtzustimmungspflichtige Visa.

Bei Visaerteilung (zur Eheschließung, zur Familienzusammenführung oder zu Studienzwecken) muß die Ausländerbehörde in Deutschland vorab ihre Zustimmung erteilen.
Diese Visa werden dann nach Einreise durch eine von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis ersetzt. = zustimmungspflichtige Visa.

In beiden Fällen hat die Botschaft/das Konsulat als austellende Behörde immer das letzte (entscheidende) Wort.
Sie wird jedoch kein Visum erteilen, wenn die Inlandsbehörde die Zustimmung verweigert.
 
Hallo,
da ich mich bei mehreren Sri Lanka Aufenthalten mit einem Singalesen angefreundet habe,möchte ich diesen für ca.6 Wochen nach Deutschland einladen.
Was sind die Bestimmungen für eine Einreise und wie muss ich vorgehen ??
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmid
 
Hallo Christian,
schau mal hier: http://www.vfs-germany.com/
Da gibt es jede Menge Informationen und auch die erforderlichen Formulare als pdf.
In denen kannst Du schon mal sehen, was alles für ein Schengen Visum verlangt wird. Kann manchmal ein sehr beschwerlicher Weg sein. Eine gute Freundin von uns war sechsmal in Colombo in der Botschaft bis es dann (mit unserer Unterstützung) endlich geklappt hat und sie das Visum bekam.

In D mußt Du eine Verpflichtungserklärung abgeben (Ausländerbehörde) und für den Gast eine Krankenversicherung abschließen. Diese Dokumente müssen dann in SL für den Visumantrag vorliegen.

Viel Erfolg
reinhard
 
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