ETA-Visum für Kinder

mvergin

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23. Juli 2014
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Hallo,
wir reisen im Juli nach SL.
Muss/soll ich für unsere Kinder 11&12 Jahre ein eigenes Visum beantragen oder kann ich sie auf den Antrag bei uns mit aufführen?
Sie haben ja einen eigenen Reisepass.

Gruß
Markus
 
Kinder unter 16 Jahre mit eigenem Reisepass benötigen auch eine eigene ETA, sie sind ja nicht in euren Reisepässen eingetragen. Du siehst das aber auch im Antrag.
 
Kinder unter 16 Jahre mit eigenem Reisepass benötigen auch eine eigene ETA, sie sind ja nicht in euren Reisepässen eingetragen.
Seit einigen Jahren sind Einträge von Kindern in den Reisepässen der Eltern (zumindest EU weit) nicht mehr zulässig. Jeder Mensch braucht, unabhängig vom Alter, einen eigenen Pass.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da mir aber nicht bekannt ist, ob User mvergin EU-Bürger ist, habe ich die allgemeine Formulierung aus dem ETA-Antrag gewählt. Danke für den Hinweis.
 
Ja mein Tabro sieht sowas gleich beim ersten Beitrag, das musst Du doch nun schon wissen Jörg.
 
Ich glaube die Regelung gilt schon länger, denn unser Sohn hat schon seit 2011 seinen eigenen Pass. Auch damals sagte man uns schon, dass die Eintragung in den Pass der Eltern nicht mehr zulässig ist.
 
Entschuldige Tabro, wenn ich dir hier wiederspreche.
Die Möglichkeit war gegeben aber nicht zwingend.
Immer wenn wir in nicht EU Länder geflogen sind brauchten die Kinder ihern eigenen Pass.
 
Entschuldige Tabro, wenn ich dir hier widerspreche.
Die Möglichkeit war gegeben aber nicht zwingend.
Immer wenn wir in nicht EU Länder geflogen sind brauchten die Kinder ihern eigenen Pass.
Ich habe mich auch nur auf die EU-Verordnung bezogen, die seit dem 26.06.2012 für jeden Bürger, unabhängig vom Alter, für die Überschreitung der Schengengrenzen einen eigenen Pass vorschreibt.

Soweit mir bekannt ist, betrifft dieses Verfügung auch nur EU-Bürger. Bei Ausländern aus anderen Staaten werden wohl weiterhin diese Kindereinträge in den Pässen der Eltern akzeptiert (soweit man sie nicht auch völlig ohne Identitätspapiere einreisen lässt).

Was andere Länder für die Einreise von Ausländern (Minderjährigen und Erwachsenen) für notwendig erachten oder erachtet haben, ob sie von jeder Person einen Pass verlangen oder sich mit dem Eintrag im Pass der Eltern zufrieden geben, liegt einzig und allein in deren Ermessen und kann weder von deutschen oder EU-Behörden bestimmt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tabro,
Sowohl in SL als auch in D war die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern bereits 2011 nicht mehr möglich.
 
Ja mein Tabro sieht sowas gleich beim ersten Beitrag, das musst Du doch nun schon wissen Jörg.
sorry Josch - tut mir leid, werde demnächst genauer hinsehen...
Sowohl in SL als auch in D war die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern bereits 2011 nicht mehr möglich.
das kann ich so bestätigen - auch schon vorher (z.B. 2009) nicht mehr... und ab Juni 2012 wurden dann auch alle vorherigen Kindereinträge ungültig.
Das mag ja so sein, aber der Stichtag datiert nun mal erst auf den 26.06.2012
ich bin wirklich froh, dass es hier im SLB auch Leute mit praktischen Erfahrungen zum Thema gibt...
Danke!!!
 
So hab ich es beim Barras gelernt: aus der Praxis für die Praxis. Theorie ist immer nur Theorie.

Tja Jörg und Tabro ist wie immer der, der auf Stichtage schaut und Paragrafen studiert. Dabei sollte gerade er wissen, dass die Vorschriften in SL sehr oft nur Theorie bleiben.
 
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