für ausländer kein grundbesitz

Die Colombopage berichtet in einem heutigen Beitrag, dass nun die konkrete Gesetzesgebung in Planung ist. Danach sind demnächst Verkäufe und Schenkungen von Privat- und Staatsbesitz an Ausländer komplett verboten. Unter bestimmten ( noch nicht feststehenden ) Bedingungen ist eine Pacht auf 99 Jahre möglich.

Ebenso soll es ausländischen Unternehmen verboten werden, Grundbesitz in SL zu erwerben, wenn nicht zumindest 50 oder mehr % des Unternehmens durch Teilhaber aus SL gehalten werden.

Dem Vorschlag wurde bereits durch das Kabinett entsprochen.

Was mit vorhandenen Grundstücken im Besitz von Ausländern passiert, wenn diese verkauft werden sollen, ist leider immer noch unbekannt. Vermutet wird jedoch, dass auch dort ein Riegel vorgeschoben wird.
 
Was mit vorhandenen Grundstücken im Besitz von Ausländern passiert, wenn diese verkauft werden sollen, ist leider immer noch unbekannt. Vermutet wird jedoch, dass auch dort ein Riegel vorgeschoben wird.
Was natürlich nichts anderes wäre als eine versteckte Enteignung.
 
Ist ja auch für Ausländer, die mit einem/einer Einheimischen verheiratet sind, nicht lustig, die dürfen nämlich im Todesfall des anderen nichts erben.

lg,
Joe
 
Das hat mir die Rosi von der Pension A prima erzählt. Sie ist ja in genau dieser Lage (sie = Österreicherin, ihr Mann Singhalese). Dürfte aber schon lange so sein, hat sie mir bereits vor 2 Jahren erzählt.

lg,
Joe
 
Und im Artikel steht

Accordion to the President's proposal, transfer of state or private land by way of a sale, donation, gift, or by any other disposition to a person who is not a citizen of Sri Lanka will be prohibited.

or by any other disposition = alles andere, also auch erben.

lg,
joe
 
Danke für die info, ich werde mal nachfragen lassen.

Ja, frag lieber nach. Ich kann es natürlich nicht verifizieren, dass es auch wirklich (noch) stimmt.
Auf Sri Lanka muss man sich ja bei jedem Satz ein "fama est" dazu denken ;-)

lg,
Joseph
 
was macht man, wenn die Person, der das Grundstück gehört plötzlich die Staatsbürgerschaft wechselt? dan gibt man es ja nicht weiter, sondern bleibt weiterhin selbst in Besitz.
Ich weiß Haarspalterei, aber würde mich mal interessieren. Außerdem steht ja in den Grundstückspapieren, das das Eigentumsrecht auf den ehepartner und die Kinder im Todesfall übergeht. Sind diese Papiere dan alle falsch bzw verliert dieser Passus in sämtlichen Eigentumspapieren die Gültigkeit. Gilt es auch, wenn die Binationale Ehe zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs schon bestanden hat? Fragen über Fragen und kaum Antworten zu erwarten aus dem Lande und von dieser ach so wundersamen Regierung.
 
was macht man, wenn die Person, der das Grundstück gehört plötzlich die Staatsbürgerschaft wechselt? dan gibt man es ja nicht weiter, sondern bleibt weiterhin selbst in Besitz.
Ich weiß Haarspalterei, aber würde mich mal interessieren. Außerdem steht ja in den Grundstückspapieren, das das Eigentumsrecht auf den ehepartner und die Kinder im Todesfall übergeht. Sind diese Papiere dan alle falsch bzw verliert dieser Passus in sämtlichen Eigentumspapieren die Gültigkeit. Gilt es auch, wenn die Binationale Ehe zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs schon bestanden hat? Fragen über Fragen und kaum Antworten zu erwarten aus dem Lande und von dieser ach so wundersamen Regierung.
Also nach dem Wortlaut des Gesetzes trifft es bei dem von dir erstgenannten Fall nicht zu, da hier eben kein Transfer stattfindet. Der Besitzer bleibt gleich. Die Frage wie es im Erbfall aussieht lässt sich nicht so einfach beantworten. Laut geltendem Recht sind ja nach wie vor die offiziellen Erben immer noch erbberechtigt. Wenn diese Ausläner sind, ändert das nichts an ihrem Anspruch auf das Erbe. Nur der Transfer des Grundstückes ist dann verboten. Das könnte eventuell durch eine Kompensation der Regierung gelöst werden, wobei davon auszugehen ist das die Erben damit keinen guten Schnitt machen. Es kann auch noch sein das diese Lücke entdeckt und dann entsprechend gesetzlich geschlossen wird, bzw. bleibt abzuwarten wie die Gerichte in diesem Fall in Sri Lanka entscheiden. Nach einem rechtsstaatlichen Verständnis müssten sie den Erben recht geben, allerdings würde ich mir im Zweifel keine allzu großen Hoffnungen auf ein Erbe als Ausländer machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach einem rechtsstaatlichen Verständnis müssten sie den Erben recht geben, allerdings würde ich mir im Zweifel keine allzu großen Hoffnungen auf ein Erbe als Ausländer machen.

Genau aus diesem Grund haben meine Bekannten auf Sri Lanka Haus und Hof ihren sri lankischen Kindern überschrieben.

lg,
Joe
 
Da bin ich ja froh keinen Besitz auf Sri Lanka zu haben.
Ansonsten immer mit der Ruhe. Leben und leben lassen. :smil_prust:
 
Hier gehts dann weiter mit der Diskussion um Che, Lehrer und Weltverbesserer ===> Klick

Hier bitte nur noch zum aktuellen Thema schreiben.

Danke
 
Hallo,

durch dieses sehr interessante Thema bin ich auf das Forum gestoßen und habe mich sogleich angemeldet.

Eine Bekannte hatte letztens überlegt, auf Sri Lanka Grund zu erwerben oder dauerhaft zu pachten um Ferienhäuser o. ä. zu bauen. Deshalb recherchiere ich ein wenig zu dem Thema.

Gibt es inzwischen was Neues, z. B. zu der einige Male angesprochenen Maximierung der Pachtdauer auf 33 anstatt 99 Jahre ?
 
Warum informierst Du Dich nicht an einer, dafür kompetenten Stelle ?
Entweder direkt vor Ort oder bei der Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Colombo.

Auf Hören-Sagen wie hier im Forum, wo viele etwas gehört haben, aber es letztlich doch nichts 100%ig genaues wissen, würde ich mich da nicht verlassen.

Ein Grundstückskauf ist doch keine Lappalie, die man so einfach so aus einer Laune entscheidet, da sollte man schon auf Nummer sicher gehen.

Ihr wäret sicher nicht die ersten, die mit einen solchen, vermeintlich günstigen Grundstückskauf in Sri Lanka einiges verloren haben. Aber anscheinend werden die Menschen erst durch Schaden klug.

Ich kann es nicht oft genug wiederholen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten sein Geld zu verlieren:
1.) durch Frauen - das ist am Schönsten
2.) durch Spielen - das geht am Schnellsten
3.) durch Investitionen in Sri Lanka - das ist am Sichersten

Ganz abgesehen von den rechtlichen Voraussetzungen des Grunderwerbs eines Ausländers: Glaubst Du denn, dass es die örtliche Mafia so einfach hinnehmen wird, wenn irgendwelche Weißnasen mit ihnen in Konkurrenz treten ? Da sollte schon ein fundierte Orts- und Landeskenntnis vorhanden sein, am Besten noch mit Unterstützung eines hohen Politikers, damit man dort einen Fuß auf den Boden bekommt.

Immer daran denken, in Sri Lanka laufen die Uhren etwas anders als in Mitteleuropa.
 
Du hast es auf den Punkt gebracht!!!!!
Bevor jemand in Sri Lanka Grund erwerben will, sollten vorher viele Besuche erfolgt sein. Das ist kein rechtsstaatliches Land. Und sollte der Ausländer erfolgreich sein, wissen einige Leute, wie sie das ändern können. Am Besten ist, man kennt hohe Staatsträger, dann ist das anders. Was hörte ich neulich, da gibt es ein Bäckerauto, das in Mirissa am Strand entlang fährt und seine Ware verkauft. Das passt jetzt einigen Hoteliers nicht mehr, da junge Leute sich günstig verköstigen. Jetzt geht es dem Bäckerverkäufer an den Kragen, dass er da nicht mehr verkaufen darf. So schnell stirbt eine Geschäftsidee. Ohne Beziehungen geht nichts.
 
Hallo!!!!!!!!!!!!!!
Am besten ist ,man lässt die Finger vom Hauskauf,Grundstücksewerb,oder Pacht auf
99Jahre.Wir haben im Bekantenkreis (Europäer)nicht einen der in SL, noch nicht mit
irgentwas auf die Schnauze gefallen wäre.Wir mieten uns immer für 4 Wochen ein
Haus in Hikkaduwa,brauchen uns wärend des Urlaubs nicht mit irgendwelchen Reperaturen ect.
herumschlagen,sondern einfach dieses wunderschöne Land genießen
 
Du hast es auf den Punkt gebracht!!!!!
Bevor jemand in Sri Lanka Grund erwerben will, sollten vorher viele Besuche erfolgt sein. Das ist kein rechtsstaatliches Land. Und sollte der Ausländer erfolgreich sein, wissen einige Leute, wie sie das ändern können...
Was will man z.B. als Ausländer in dem Fall machen, wenn man als stolzer Grundstücks- oder Hausbesitzer, plötzlich kein Visum mehr erhält ?

Da dürfte man dann recht dumm dastehen, denn einen Rechtsanspruch auf ein Touristen- oder Besuchsvisum gibt es nirgendwo. Auch in Deutschland begründet Immobilienbesitz keinen Rechtsanspruch auf Einreise oder Aufenthalt.
 
Oben