joey
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Da ich eigentlich immer ein brauchbares Messer mit auf Urlaub nehme (siehe SAS Survival Guide: "Ein Messer ist ein absolut unersetzliches Werkzeug in Überlebenssituationen. Der ernsthaft Reisende wird immer eines bei sich tragen."), und immer wieder gelesen hatte, dass ein solches auf Sri Lanka verboten wäre, habe ich nun nach einer absolut seriösen Quelle, und nicht nur nach bruchstückhaften Hinweisen in Foren gesucht. Gefunden habe ich nun das gesamte Gesetz, welches aus dem Jahre 1906 stammt, also noch von den Briten, die wohl Angst hatten, von den Einheimischen abgestochen zu werden. Das Gesetz ist noch immer gültig und wird auch exekutiert.
Kurze Zusammenfassung
Definition "Gefährliches Messer": Klinge länger als 2 inches (also 5cm). Bei allen Messern mit Klingen, die kleiner als 5cm sind, muss die Spitze so abgerundet sein, dass es - nach Ansicht des Gerichts - nicht als Stichwaffe verwendet werden kann.
Der Besitz an sich ist nicht strafbar, nur das tragen ("carries on or about his person, or wears...")
Strafe: fürs erste Mal bis zu einen Monat Haft und max. 50 Rupien Strafe.
Zuständigkeit: Bezirksgericht.
Verjährungsfrist: Drei Monate.
Man kann eine eigene Lizenz zum Tragen eines Messers erwerben.
Vom Gesetz ausgenommen sind Personen, die es für ihre Arbeit benötigen.
Chapter III, 11 ist besonders interessant: Zusätzlich zur Haft- und Geldstrafe dürfen Verurteilte ausgepeitscht werden! (Code of Criminal Procedure Act, No. 15 of 1979).
Fazit: Damit ist auch das Tragen jedes Schweizer Taschenmessers (da Klinge >7cm) verboten. Mitnahme im Koffer ist nicht verboten, allerdings sollte das Messer dann während des gesamten Aufenthalts auch dort bleiben. Womit man es gleich daheim lassen kann. Ich hatte bis dato eigentlich immer eines mit, da hätten sie mich schon öfter in einer SL-Police Station dafür auspeitschen dürfen.
In meinen Augen völlig Hanebüchen. Wie soll man unterwegs mal Obst oder ähnliches schälen, Dosen öffnen, im Notfall Äste abschneiden, eine Schnur zurechtschneiden etc...?
Hier das gesamte Gesetz:
https://docs.google.com/file/d/0B0c47BJhBpPrVDNyVWJkLVZnM2s/edit?usp=sharing
lg,
Joe
Kurze Zusammenfassung
Definition "Gefährliches Messer": Klinge länger als 2 inches (also 5cm). Bei allen Messern mit Klingen, die kleiner als 5cm sind, muss die Spitze so abgerundet sein, dass es - nach Ansicht des Gerichts - nicht als Stichwaffe verwendet werden kann.
Der Besitz an sich ist nicht strafbar, nur das tragen ("carries on or about his person, or wears...")
Strafe: fürs erste Mal bis zu einen Monat Haft und max. 50 Rupien Strafe.
Zuständigkeit: Bezirksgericht.
Verjährungsfrist: Drei Monate.
Man kann eine eigene Lizenz zum Tragen eines Messers erwerben.
Vom Gesetz ausgenommen sind Personen, die es für ihre Arbeit benötigen.
Chapter III, 11 ist besonders interessant: Zusätzlich zur Haft- und Geldstrafe dürfen Verurteilte ausgepeitscht werden! (Code of Criminal Procedure Act, No. 15 of 1979).
Fazit: Damit ist auch das Tragen jedes Schweizer Taschenmessers (da Klinge >7cm) verboten. Mitnahme im Koffer ist nicht verboten, allerdings sollte das Messer dann während des gesamten Aufenthalts auch dort bleiben. Womit man es gleich daheim lassen kann. Ich hatte bis dato eigentlich immer eines mit, da hätten sie mich schon öfter in einer SL-Police Station dafür auspeitschen dürfen.
In meinen Augen völlig Hanebüchen. Wie soll man unterwegs mal Obst oder ähnliches schälen, Dosen öffnen, im Notfall Äste abschneiden, eine Schnur zurechtschneiden etc...?
Hier das gesamte Gesetz:
https://docs.google.com/file/d/0B0c47BJhBpPrVDNyVWJkLVZnM2s/edit?usp=sharing
lg,
Joe
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