Mitnahme von Messern auf Sri Lanka

joey

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Da ich eigentlich immer ein brauchbares Messer mit auf Urlaub nehme (siehe SAS Survival Guide: "Ein Messer ist ein absolut unersetzliches Werkzeug in Überlebenssituationen. Der ernsthaft Reisende wird immer eines bei sich tragen."), und immer wieder gelesen hatte, dass ein solches auf Sri Lanka verboten wäre, habe ich nun nach einer absolut seriösen Quelle, und nicht nur nach bruchstückhaften Hinweisen in Foren gesucht. Gefunden habe ich nun das gesamte Gesetz, welches aus dem Jahre 1906 stammt, also noch von den Briten, die wohl Angst hatten, von den Einheimischen abgestochen zu werden. Das Gesetz ist noch immer gültig und wird auch exekutiert.

Kurze Zusammenfassung

Definition "Gefährliches Messer": Klinge länger als 2 inches (also 5cm). Bei allen Messern mit Klingen, die kleiner als 5cm sind, muss die Spitze so abgerundet sein, dass es - nach Ansicht des Gerichts - nicht als Stichwaffe verwendet werden kann.
Der Besitz an sich ist nicht strafbar, nur das tragen ("carries on or about his person, or wears...")
Strafe: fürs erste Mal bis zu einen Monat Haft und max. 50 Rupien Strafe.
Zuständigkeit: Bezirksgericht.
Verjährungsfrist: Drei Monate.
Man kann eine eigene Lizenz zum Tragen eines Messers erwerben.
Vom Gesetz ausgenommen sind Personen, die es für ihre Arbeit benötigen.

Chapter III, 11 ist besonders interessant: Zusätzlich zur Haft- und Geldstrafe dürfen Verurteilte ausgepeitscht werden! sm6:(Code of Criminal Procedure Act, No. 15 of 1979).


Fazit: Damit ist auch das Tragen jedes Schweizer Taschenmessers (da Klinge >7cm) verboten. Mitnahme im Koffer ist nicht verboten, allerdings sollte das Messer dann während des gesamten Aufenthalts auch dort bleiben. Womit man es gleich daheim lassen kann. Ich hatte bis dato eigentlich immer eines mit, da hätten sie mich schon öfter in einer SL-Police Station dafür auspeitschen dürfen.

In meinen Augen völlig Hanebüchen. Wie soll man unterwegs mal Obst oder ähnliches schälen, Dosen öffnen, im Notfall Äste abschneiden, eine Schnur zurechtschneiden etc...?

Hier das gesamte Gesetz:

https://docs.google.com/file/d/0B0c47BJhBpPrVDNyVWJkLVZnM2s/edit?usp=sharing


lg,
Joe
 

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  • Law Lanka Consolidation  Sri Lanka Laws  DANGEROUS KNIVES.jpg
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Zumal eine große Anzahl von Einheimischen, wenn es dunkel wird durchaus Messer dabei haben. Wenn der Arrakabend etwas weiter fortgeschritten ist und das Thema auf Sicherheit kommt ist es schon erstaunlich wo sie alle so ihre Messerchen aus ihren Sarong hervor zaubern.
 
Hier noch ein Detail zum Auspeitschen (Corporal Punishment Ordinance):

Personen unter 16 Jahren: 6 Stockhiebe.
Personen über 16 Jahren: 24 Stockhiebe.

Nur Männer. Frauen werden verschont.
Das Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1889, 1904 und 1939 überarbeitet/ergänzt.

Siehe:
http://www.commonlii.org/lk/legis/consol_act/cp28283.pdf

lg,
Joe
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil es irgendwie dazu passt:

;-)

Lg,
Joe
 
Ist ja interessant, das hätt ich mir nicht gedacht... auch wenn es mir egal ist, denn eine LED-Stirnlampe, Feuer und ein anständiges Messer sind immer die ersten 3 Sachen die ich einpacke - noch vor dem Reisepassund und den Tickets :-)
 
Hier noch ein Detail zum Auspeitschen (Corporal Punishment Ordinance):

Personen unter 16 Jahren: 6 Stockhiebe.
Personen über 16 Jahren: 24 Stockhiebe.

Nur Männer. Frauen werden verschont.
Das Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1889, 1904 und 1939 überarbeitet/ergänzt.

Siehe:
http://www.commonlii.org/lk/legis/consol_act/cp28283.pdf

lg,
Joe
Allerdings sind mir bislang keine Fälle bekanntgeworden, wo die Prügelstrafe in Sri Lanka auch exekutiert wurde.

In Singapore sieht es dahingehend schon etwas anders aus und in den arabischen Ländern (VAR, Kuwait, Saudia) sowieso, aber das sollte sicher hinreichend bekannt sein.

Dass man keine Messer im Handgepäck im Flieger mitführen darf, sollte sich ebenfalls inzwischen herumgesprochen, dachte ich. Erstaunlicherweise scheint das aber, wie ich kürzlich in einem anderen Reiseforum erfahren durfte, nicht der Fall zu sein.

Da war eine junge Dame ganz entsetzt und überrascht, das man ihr das Messer abgenommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich nicht so super im übersetzen bin ist mir dieser Gesetzestext nicht ganz klar und schlüssig

Es stellt sich mir die Frage wie es denn beim angeln ist? Klar "Vom Gesetz ausgenommen sind Personen, die es für ihre Arbeit benötigen" aber wie schaut es mit den anderen aus?

Es gibt keinen Paragraphen der diese Art Hobby zumindest regelt , wie soll ich denn sonst die Fische verarbeiten und zubereiten? Zählt dies dann zu meiner " Arbeit" ?

Ich freue und bedanke mich über Antworten

Liebste Grüße

Romelis
 
Dir sollte da eigentlich nichts passieren. Hast Du Angelzeug im Gepäck, ist es eh nachvollziehbar. Die Gesetze sind in allen Ländern zunächst Theorie und eine Regel, die "grundsätzlich" eingehalten werden sollte. Touristen haben da schon ein wenig mehr Freiheit, wenn das Messer nicht unbedingt im Handgepäckt im Flieger unterwegs ist.

Von Verhaftungen wegen einem Messer zum Ausnehmen der evtl. gefangengen Fische habe ich noch nichts gehört.
 
Und wieder mal DANKE Hänschen=)

Klar all das "gefährliche Zeugs" kommt in den verschlossenen Koffer der sich im Gepäckabteil befindet, auf Ärger und evtl. Unannehmlichkeiten haben wir nämlich gar keine Lust.
 
Sorry für meine späte Antwort. Nimm es einfach mit. Ich habe letztes Jahr offen mit meinem Walther Black Tac rumhantiert, hat niemanden gekümmert. Vor einem Polizisten würde ich es halt nicht unbedingt machen. Hatte eher die Sorge, dass es mir jemand klauen würde. Zwar nicht teuer, schaut aber doch recht martialisch aus ;-)

lg,
joe
 
Messer und andere scharfe Gegenstände in den Koffer packen und es gibt kein Problem.
genau so LG Marlene
 
Habe ich das falsch verstanden? Es geht um das tragen von Messern in SL oder? Nicht um das Fluggepäck? Also wer beim Fischen kein Messer bei sich hat ist kein Fischer. Das Messer ist Teil des Handwerkzeugs eines Fischers und jede Kontrolle wird das auch so sehen. In der Schweiz ist das mitführen des Messers sogar Pflicht beim Angeln.
Ein herzliches Petri Heil an alle Angler und Messer träger.
 
Moin, Moin ins Netz,

das Verbot vom Mitfuehren von Messern ist eigentlich weltweit das gleiche, und soweit ich weiss auch in Deutschland geregelt. Messer mit feststehender Klinge, und ich glaube mit einer Klingenlaenge von mehr als 10 cm Laenge sind eine Waffe. Messer dieser Groesse sind fuer den Sportgebrauch und den beruflichen Einsatz erlaubt. Sind die Messer nicht im Gebrauch mueesen sie gesichert in einer Scheide gegen herausfallen sein.

Z.B. Bei der Seefahrt sind Messerr mit stehenden Klingen nur bei bestimmten Arbeiten erlaubt. Ansonsten haben sie sicher verwahrt zu sein.

Wie zu sehen ist, ist die Sache geregelt, unter Einfliuss von Alkohol gibt es dann Probleme, und dann erinnern wir uns wieder.

Kam mir nur als Idee, das mal mitzuteilen.

Viele Gruesse vom Captain
 
feststehende Klinge, Klingenlänge größer 10 cm

Da müssten manche Besteckmeeser und Küchenmesser als Waffen zählen.

Sehe ich da etwas falsch?
 
Verbotener Besitz:
  1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
  2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
  3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
  4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
  5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.

Verbot der Führung:
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
  • Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.

Das sind die deutschen Gesetzte, andere Länder, andere Gesetze. Quelle: Hier
 
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