GEMBA
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Neue Handgepäckbestimmungen der EU
Ab 6. November werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union – unabhängig vom Ziel – neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um die Mitnahme von Flüssigkeiten und die maximal zulässige Handgepäckgröße.
1. Flüssigkeiten oder Produkte von ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen künftig nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit Zipp-Verschluss) von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten.
Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
An der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Es wird dringend empfohlen, dass sich Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 6. Mai 2007 rechtsverbindlich.[/b]
Ab 6. November werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union – unabhängig vom Ziel – neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um die Mitnahme von Flüssigkeiten und die maximal zulässige Handgepäckgröße.
1. Flüssigkeiten oder Produkte von ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen künftig nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit Zipp-Verschluss) von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten.
Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt.
An der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Es wird dringend empfohlen, dass sich Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am 6. Mai 2007 rechtsverbindlich.[/b]