Rückflugticket erforderlich?

Normalerweise müssen die Fluggesellschaften darauf achten, dass du ein Rückflugticket hast
 
Normalerweise achten die Airlines dann auf ein Visumseintrag in deinem Pass, wenn du über längere Zeit, sprich z.B. für 6 Monate planst, in Sri Lanka zu bleiben. Die letzten 3 Jahre wurde nach 3 Monaten bei der Aufenthaltsverlängerung im Immigration von uns immer das Rückflugticket verlangt und teilweise auch bei Vorlage nicht die gewünschten 3 Monate gewährt. Nach dem Motto: "You have come again!"
Aber wie schon hier erwähnt, liegt vieles im Ermessensspielraum des Beamten/in
 
Normalerweise achten die Airlines dann auf ein Visumseintrag in deinem Pass, wenn du über längere Zeit, sprich z.B. für 6 Monate planst, in Sri Lanka zu bleiben.
....und woher wissen die Fluggesellschaften das ?

Mich hat keiner von denen gefragt, wie lange ich in Sri Lanka bleiben will, obwohl sie nur meinen neuen jungfräulichen Pass ohne Visum gesehen haben. Meinen alten Pass mit dem Residenzvisum haben die gar nicht zu Gesicht bekommen.
 
Nachdem ich bereits den Rückflug gebucht hatte, wusste die Airline natürlich auch die Dauer meines Aufenthaltes.

Aber eigentlich war ja das Thema, ob Rückflugticket oder nicht. Bei Visumsantrag für länger als 30 Tage ist immer der Nachweis eines Rückfluges zu erbringen. Auch wurden wir die letzten Jahre regelmäßig im Immigration bei der Visumsverlängerung nach dem Rückflugicket gefragt.
 
Nein müssen Sie nicht. Lies bitte mal Beitrag 4 in diesem Treat.

Tun sie aber häufig,ich bin von Singapur nach Jakarta geflogen und hatte ein Rückflugticket mit einer anderen Fluggesellschaft von Denpasar nach Singapur.Ohne dieses Ticket hätte ich nicht einchecken können.Sie haben explizit danach gefragt.
Ob du ein Visum hast, oder nicht, ist denen egal. Das ist nicht das einzige Beispiel, ich kenne das auch von anderen Reisenden.
VG
Nico
 
@Ni_co
dass Sie es nicht tun müssen heißt ja nicht, dass Sie es auch nicht tun. Ich habe ja nur nochmals bekräftigt, dass die Airline hierzu keinerlei Verpflichtung hat, was dazu führt, das sie auch nicht verpflichtet werden kann den Fluggast auf eigene Kosten wieder zurück zu transportieren.
Wenn die Airline auf Nummer sicher geht und es tut, dann kann man natürlich schlecht sagen ich habe kein Rückflugticket, weil Ihr es nicht kontrollieren müsst. Das würde dann eher dazu führen, das einem das Einsteigen und somit der Hinflug schon verweigert werden würde.
Also nochmals, zwischen Pflicht und freiwilliger Kontrolle durch die Airline gibt es immer noch einen Unterschied.
 
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