Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt und weitere ...

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Hänschen

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Aktueller Hinweis

Dauerhafte starke Regenfälle haben in der Ostprovinz sowie um die Städte Anuradhapura und Polonnaruwa (Nördliche Zentralprovinz) viele Ortschaften und Landstraßen überschwemmt und sie damit vorübergehend unpassierbar gemacht.


Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen von den klimatischen Problemen, die zur Zeit SL beherrschen, finde ich die Sicherheitshinweise aber schon sehr krass. Ich wundere mich wie ich 4 x SL überleben konnte. Irgendwie habe ich all das gemacht, was man nicht machen soll:finger:
 
Ich nahm jetzt auch eher Bezug auf Fahren mit dem Bus, Schwimmen im Meer und Nahrungsaufnahme wie in der Quelle aufgeführt:roll:
 
Keine Beschränkungen mehr für Sri-Lanka-Touristen


Touristen, die nach Sri Lanka wollen, können aufatmen: Nach den starken Überschwemmungen hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung aufgehoben.

Mehr dazu hier .
 
Das sind gute Neuigkeiten - damit erhöht sich die Hoffnung für uns, dass wir doch unser Patenkind im südosten besuchen können.

Viele Grüße
 
Aktuelle Hinweise

Seit Anfang Februar 2011 haben dauerhafte und starke Regenfälle weite Teile der Nordprovinz, der Ostprovinz, der Nordzentralprovinz und der Provinz Uva überschwemmt. Zahlreiche Straßen sind überflutet, Ortschaften von der Außenwelt abgeschnitten. Es besteht örtlich die Gefahr von Erdrutschen.
Besonders betroffen sind die Städte Batticaloa, Badulla, Trinconmalee, Ampara, Anuradhapura,Vavuniya und Pollonnaruwa.


Quelle


Aktuelle Infos über betroffene Regionen findet man aktuell hier ===> Klick
 
[h=3]Landesspezifische Sicherheitshinweise[/h] Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Der Ausnahmezustand wurde Anfang September aufgehoben. Militär und Polizei sind weiterhin sichtbar präsent. Anordnungen bei Sicherheitskontrollen sollte unbedingt Folge geleistet werden. Größere Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav

Sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas sind bereisbar.

Die Genehmigungspflicht für touristische Reisen in die nördlichen Distrikte Jaffna, Kilinochchi und Mullaitivu ist aufgehoben worden, so dass der Norden Sri Lankas jetzt für ausländische Touristen frei bereisbar ist. Dennoch herrscht dort weiterhin hohe Militärkonzentration und es finden Entminungsmaßnahmen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gibt es im Einzelfall nach wie vor Reisebeschränkungen. Das sri-lankische Außenministerium kann Auskunft darüber geben, ob für das Reiseziel eine Genehmigung erforderlich ist. Touristische Infrastruktur besteht vor allem in Jaffna, und entwickelt sich erst langsam in angrenzenden Regionen.


Der Wilpattu-Nationalpark kann ebenfalls wieder bereist werden.


Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich langsam wieder eine touristische Infrastruktur.


Reisen in das Hinterland im Osten sind hingegen noch sehr beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.


Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.

Reisen über Land

Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.


Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.


Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.


Jüngste Aktivitäten fundamentalistischer buddhistischer Organisationen haben in der Bevölkerung zu einer gesteigerten Sensibilität geführt. Verhalten, dass als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wurde in letzter Zeit vermehrt von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten nicht sichtbar gezeigt werden. Sie können als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden und haben auch schon zu einer Zurückweisung bei der Einreise nach Sri Lanka geführt.


In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bislang ist auch die Abhebung von Bargeld am Automaten mit einer EC-Karte möglich. Neuere EC-Karten, die im Laufe des Jahres 2011 ausgeliefert wurden, funktionieren jedoch aus Sicherheitsgründen nicht im außereuropäischen Ausland und können daher in Sri Lanka nicht mehr verwendet werden. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.


Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.


Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. In letzter Zeit gab es mehrere Fälle von Deutschen in den touristischen Strandgebieten, die durch sogenannte „K.O.-Tropfen“ geschädigt wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den srilankischen Grundbüchern geachtet werden.

Alles weitere, wie Einreisebestimmungen, Visum, medizinische Hinweise, Zollvorschriften und strafrechtliche Vorschriften hier lesen -> Auswärtiges Amt - Sicherheitshinweise
 
Reisehinweis Auswärtiges Amt:

Aktueller Hinweis

Am 15. Juni kam es zu schweren Unruhen in Alutgama und Beruwela (Westküste), als radikale Buddhisten gegen Moscheen und muslimische Mitbürger vorgingen. Dabei soll es nach Medienberichten bis zu 80 Verletzte und 3 Tote gegeben haben. Die Polizei hat eine Ausgangssperre für die Region zwischen Kalutara und Beruwala verhängt.
Nach derzeit vorliegenden Informationen gibt es bislang jedoch keine Probleme bei der Ein- und Ausreise von Touristen in die betroffenen Gebiete. Bitte meiden Sie Menschenansammlungen und bis auf Weiteres auch Ausflüge außerhalb von Hotelanlagen und Strand.
 
das werden nicht die letzten Unruhen sein, davon bin ich überzeugt. Es brodelt bei vielen unzufriedenen Menschen. Schuld sind dann immer Minderheiten oder andere Ethnien.
 
Aktueller Hinweis

Stand: 19.06.2014

Nach den Unruhen am Wochenende vom 14./15. Juni 2014 hat sich die Lage in Aluthgama und Beruwala zwischenzeitlich wieder beruhigt. Die Ausgangssperre wurde aufgehoben, Reisen sind ungehindert möglich.
Es wird weiterhin um besondere Vorsicht bei Besuchen der o.g. Ortschaften gebeten. Meiden Sie generell Menschenansammlungen und Demonstrationen und folgen Sie unbedingt den Anweisungen der sri-lankischen Sicherheitskräfte.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html
 
...kam es zu schweren Unruhen in Alutgama und Beruwela ..... Polizei hat eine Ausgangssperre für die Region zwischen Kalutara und Beruwala verhängt.

Der Herd der Unruhen war in Dharga Town, deshalb war es sinnvoll eine Ausgangsperre zwischen Kalutara und Beruwela zu verhängen ! ? :? **kopfkratz**

Es darf aber keine Unruhe und Angst gegenüber den Touristen geschürt werden, denn das ist eine Sache von denen selbst wo der Tourist außen vor bleibt.

Ansonsten ist es wie immer, Anschläge waren schon immer präsent und werden es auch immer geben!
Alles beim alten also, und nächste Woche ist es schon wieder Sand von gestern.
 
Aktuelle Hinweise

Stand 11.09.2014

Am 20. September 2014 finden voraussichtlich Regionalwahlen in der Uva-Provinz im Südosten Sri Lankas statt. Im Zuge des Wahlkampfs kam es bereits wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in den beiden Distrikten Badulla und Moneragala. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Zwischenfälle folgen.Es wird daher um besondere Vorsicht bei Besuchen der Uva-Provinz gebeten. Reisenden wird geraten Menschenansammlungen generell zu meiden und den Anweisungen der sri-lankischen Sicherheitskräfte unbedingt zu folgen.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html
 
Sicherheitshinweise

Stand 30.11.2014
(Unverändert gültig seit: 28.11.2014)


Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise

Am 8. Januar 2015 sollen Präsidentschaftswahlen stattfinden. Es ist nicht auszuschließen, dass es - wie in der Vergangenheit schon bei Provinzwahlen - zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Unterstützern verschiedener Parteien kommt. Daher wird zu besonderer Vorsicht geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen generell meiden und den Anweisungen der sri-lankischen Sicherheitskräfte unbedingt folgen.


Ausländische Staatsangehörige, die in den Norden Sri Lankas („Northern Province“) reisen möchten, benötigen ab sofort eine Genehmigung des sri-lankischen Verteidigungsministeriums. Der englischsprachige Antrag muss an folgende Anschrift gerichtet werden:
Secretary
Ministry of Defence and Urban Development
15/1, Baladaksha Mawatha
Colombo 3
Attention: Major General Palitha Fernando USP psc
Tel.: 0094 11 2430860
Fax: 0094 22 2328109
Bitte wenden Sie sich auch an diese Stelle, um Details zu Antragstellung und Bearbeitungsdauer zu erhalten.

Quelle: Auswärtiges Amt

 
Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 30.07.2015
(Unverändert gültig seit: 29.07.2015)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise
Am 17. August 2015 finden in Sri Lanka Parlamentswahlen statt. Während des Wahlkampfs und insbesondere um den Wahltermin herum sind politische Kundgebungen und auch spontane Menschenansammlungen zu erwarten, deren Verlauf nicht immer vorhersagbar ist. Ausschreitungen sind denkbar.
Reisenden wird geraten, sich von Versammlungen und Kundgebungen fernzuhalten, Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten und sich durch die Medien über aktuelle Entwicklungen sowie eventuelle Einschränkungen zu informieren.
...
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, aber es wird dennoch die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte.
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 30 USD. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 35 USD. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu 2 Tage) und Kinder unter 12 Jahre sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist. Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,
· dass Sie die offizielle Webseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eta.gov.lk nutzen.
Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen;
· dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z.B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (E-mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

Vollständig hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html
 
Stand 19.05.2016
(Unverändert gültig seit: 19.05.2016)

Aktuelle HinweiseNach heftigen Regenfällen gilt für Teile Sri Lankas eine Warnung vor Überflutungen. Weiterhin können die Regionen Kurunegala, Monaragala, Badulla, Ratnapura, Kandy, Kegalle und Nuwara Eliya von Landrutschen betroffen sein, die zu Einschränkungen im Reiseverkehr führen können. Bitte beachten Sie den örtlichen Wetterbericht und leisten den Hinweisen lokaler Behörden Folge. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte Ihren Reiseveranstalter, um festzustellen, ob Ihre Reisepläne von der aktuellen Situation betroffen sind.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/sid.../SriLankaSicherheit.html?nn=332636?nnm=332636
 
AW: Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 30 USD. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 35 USD.
...
Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,
· dass Sie die offizielle Webseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eta.gov.lk nutzen.
...
Vollständig hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SriLankaSicherheit.html

Zur Zeit (Mai 2016) betragen die Gebühren 35 € für das elektronische 30 Tage Visum und 40 € für das Visum am Flughafen.
Auf der Kreditkartenabrechnung wurden aber durch die Umrechnung USD/EURO nur ca. 33 € belastet.
Das gilt für das Besuchsvisum für Touristen, kostet das "Geschäftsvisum" das Gleiche?

Josef
 
AW: Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Zur Zeit (Mai 2016) betragen die Gebühren 35 € für das elektronische 30 Tage Visum und 40 € für das Visum am Flughafen.
Auf der Kreditkartenabrechnung wurden aber durch die Umrechnung USD/EURO nur ca. 33 € belastet.
Das Visum/ETA kostet nicht 35/40 €, sondern 35/40 US$ nach der Erhöhung der Gebühren im Dez. 2015. Siehe auch hier: https://www.sri-lanka-board.de/show...-28-Dez-2015-(Tourismus)&highlight=Erh%F6hung
Das gilt für das Besuchsvisum für Touristen, kostet das "Geschäftsvisum" das Gleiche?
Gebühren siehe hier: http://www.eta.gov.lk/slvisa/visainfo/fees.jsp
 
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