Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

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Unverändert gültig seit: 20.08.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im Mai 2009 endete der fast 30 Jahre währende Bürgerkrieg.

Seither haben sich keine Terroranschläge ereignet. Gleichwohl können diese für die Zukunft, wie auch in anderen Ländern, nicht ausgeschlossen werden. Die srilankische Regierung hält den Ausnahmezustand weiter aufrecht.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe http://service.diplo.de/registrierungav

Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile sowie Halbinsel Jaffna

Die Gebiete nördlich der A12 (Puttalam – Anuradhapura – Trincomalee), in denen weiterhin hohe Militärkonzentration herrscht, sind in weiten Bereichen vermint und für touristische Reisen nach wie vor nicht zugänglich. Von Reisen dorthin wird abgeraten.

Die Reise nach Jaffna auf dem Landweg ist ausländischen Touristen nicht gestattet. Die Anreise auf dem Luftweg bedarf einer Genehmigung durch das sri-lankische Verteidigungsministerium.

Reisen in die Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (auch Arugam Bay) im Osten sind möglich.
Allerdings ist hier mit einer verstärken Militärpräsenz sowie Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Auch gibt es Berichte über eine andauernde Präsenz paramilitärischer Gruppen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich langsam wieder eine touristische Infrastruktur.
Reisen in das Hinterland im Osten sind hingegen noch sehr erschwerlich. Hier kann auch ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.

Hauptstadt Colombo und übrige Landesteile

Während des Bürgerkriegs war auch die Hauptstadt Colombo mehrfach von Anschlägen betroffen. Ziel waren insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und militärische Einrichtungen. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist weiter unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollten unbedingt befolgt werden.

Die Straße von Colombo zum internationalen Flughafen wird gelegentlich ohne Vorwarnung für bis zu einer Stunde gesperrt. Vor der Abreise sollten Reisende daher einen erhöhten Zeitpuffer einkalkulieren.

Reisen in die von Touristen bevorzugten Reiseziele


  • an der Küste im Südwesten und Süden (u.a. Bentota, Beruwela, Hikkaduwa, Galle, Tangalle),
  • im „Kulturdreieck“ (u.a. Sigriya, Polonnaruwa, Anuradhapura, Dambulla, Mihintale),
  • sowie im südlichen Landesinnern (u.a. Kandy, Teehochland)
sind möglich.

Reisen über Land

Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.

Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.



Allgemeine Reiseinformationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber es wird dennoch Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte

Weitere Anmerkungen

-


Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo erteilt.

Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.



Besondere Zollvorschriften

Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

Einfuhr von Haustieren

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

Medizinische Hinweise

Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:


  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000




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Botschaft von Sri Lanka
Niklasstraße 19,
14163 Berlin,
Tel. (030) 80909749
Fax (030) 80909757

E-Mail: info@srilanka-botschaft.de,
Internet: www.srilanka-botschaft.de

Generalkonsulat von Sri Lanka
Lyoner Str. 34
Tower 2 - 7th Floor
60528 Frankfurt / Main
Tel. 069-66053980
Fax. 069-660539899

E-Mail: info@slconsulate.net
Homepage: http://www.srilankaconsulatefrankfurt.com/index.php


VISARICHTLINIEN FÜR TOURISTEN

Jeder Besucher von Sri Lanka sollte haben:

Genügend ausländische Währung im Wert von US $ 15 pro Tag des geplanten Aufenthalts;
Ein Rückflugticket oder ausreichende Mittel zum Kauf eines Rückflugtickets;
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten;
Ein gültiges Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland für nicht-deutsche Staatsangehörige.
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt in Sri Lanka mit einer Dauer von nicht mehr als 30 Tage kein vorheriges Visum. Das Visum wird bei Einreise am Flughafen in Katunayake in den Reisepass gestempelt. Touristen, die bei der Einreise am Flughafen ein 30-Tage Visum erhalten, sollten innerhalb dieses Zeitraums wieder ausreisen.

Besucher, die Sri Lanka für längere Zeiträume besuchen, wenden sich bitte zur Visumserteilung an die Botschaft oder das Generalkonsulat.

Ein Ausländer, der Sri Lanka für andere als rein touristische Zwecke besuchen möchte, benötigt zu diesem Zweck ein vorheriges Visum.

Besucher von Sri Lanka sollten ihr Visum zur Einreise nach Sri Lanka durch Einsendung ihres Antrags auf dem vorgeschriebenen Formular beantragen. Sie können das Formular in deutscher Sprache hier herunterladen. Das Formular ist weiterhin auf Anfrage bei der Botschaft erhältlich. Senden Sie dazu der Botschaft einen Brief mit ihrer Anfrage sowie einem ausreichend frankierten Rückumschlag.

Dem Antrag sollten beigefügt werden:

Ihr Reisepass,
Zwei (2) Passfotos neuer Datums in Passgröße;
Kontakttelefonnummer und Adresse in Deutschland
Falls Sie Zusendung Ihres Reisepasses mit Visum wünschen, legen Sie bitte dem Antrag einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei oder informieren Sie die Konsularabteilung, welche Mittel der Rücksendung Sie wünschen. Bitte beachten Sie, dass Antragsteller die Rücksendung Ihres Reisepasses selbst organisieren müssen.
Person, die mehr als eine Einreise nach Sri Lanka benötigen, sollten separat Gründe für solche Wiedereinreisen angeben. Die Visumsgebühr wird für jede dieser Wiedereinreisen fällig.

Anträge, die Freigabe aus Colombo benötigen, sowie alle unterstützenden Dokumente sollten in Englisch abgefasst sein.

VISA Gebühren und Ausnahmen
Die Gebühren können auf folgendes Konto eingezahlt werden, falls Sie nicht persönlich bei der Botschaft vorstellig werden.

Deutsche Bank, Berlin
Kontonummer: 2377455
BLZ: 100 700 00

Bitte leiten Sie als Nachweis der Einzahlung die Fotokopie des Banktransfers weiter.

Falls Sie allerdings bei der Botschaft vorstellig werden, überweisen Sie bitte kein Geld, sondern zahlen Sie bei dem Kassierer der Botschaft und lassen Sie sich eine Quittung ausstellen. Bitte senden Sie ihre Bareinzahlung nicht per Post. Diese Botschaft ist nicht verantwortlich für Bareinzahlungen, die auf dem Postwege verloren gehen. Schecks werden angenommen. Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis, dass Visagebühren nicht zurückerstattet werden, falls der Visaantrag keinen positiven Bescheid erhält oder freiwillig zurückgezogen wird.

TOURISTEN aus den folgenden Ländern benötigen kein vorheriges Visum (ein Visaeintrag wird bei Einreise vorgenommen),und müssen keine Visagebühren für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen bezahlen.

(Gebühren für Aufenthalte, die über 30 Tage hinausgehen):

Albanien EURO 8; Mauritius EURO 8
Armenien EURO 42; Moldawien EURO 48
Australien EURO 48; Nepal EURO 36
Azerbeidschan EURO 36; Neuseeland EURO 42
Bahrein EURO 39; Niederlande EURO 58
Bangladesh EURO 30; Norwegen EURO 40
Belgien EURO 25; Oman EURO 22
Bhutan EURO 25; Pakistan EURO 2
Brunei EURO 10; Philippinen EURO 35
Belgien EURO 25; Polen EURO 58
Bulgarien EURO 45; Rumänien EURO 38
Dänemark EURO 33; Russland EURO 30
Deutschland EURO 33; Katar EURO 120
Estland EURO 15; Saudi Arabien EURO 63
Finnland EURO 34; Serbien und Montenegro EURO 23
Frankreich EURO 32; Seychellen EURO 8
Griechenland EURO 33; Singapur EURO 0
Georgien EURO 3360; Slowakei EURO 24
Großbritannien EURO 64; Slowenien EURO 39
HongKong EURO 320; Südafrika EURO 50
Indien EURO 5; Südkorea EURO 60
Indonesien EURO 34; Spanien EURO 48
Iran EURO 19; Schweden EURO 30
Irland EURO 20;
Schweiz EURO 33
Island EURO 29; Tadschikistan EURO 95
Israel EURO 22; Thailand EURO 10
Italien EURO 42; Türkei EURO 26
Japan EURO 30; Turkmenistan EURO 50
Kanada EURO 60; Ukraine EURO 95
Kasachstan EURO 8; Ungarn EURO 48
Kirgisien EURO 8; Usbekistan EURO 26
Kroatien EURO 24; USA EURO 50
Kuwait EURO 13; Vereinigte Arabische Emirate EURO 190
Lettland EURO 13
Litauen EURO 13
Liechtenstein EURO 8
Luxemburg EURO 32
Malaysia EURO 6
Malediven EURO 46
Mazedonien EURO 65

Touristen, die bei der Einreise am Flughafen ein 30-Tage Visum erhalten, sollten innerhalb dieses Zeitraums wieder ausreisen. Ein Visum wird nur benötigt, wenn der Aufenthalt über 30 Tage hinausgeht. Die Botschaft kann Touristenvisa von bis zu 90 Tagen ausstellen.

Klicken Sie hier, um einen Visumsantrag in deutscher Sprache herunterzuladen:
http://www.srilanka-botschaft.de/Deutsche_Homepage_neu/Consular/Visum.pdf

Touristen, die bei der Einreise am Flughafen ein 30-Tage Visum erhalten, sollten innerhalb dieses Zeitraums wieder ausreisen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Touristenvisa unter keinen Umständen vor Ort in Aufenthaltserlaubnisse umgewandelt werden.

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