Es geht ja nicht allein darum den Täter zu bestrafen, sondern in erster Linie auch darum, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen.
Der Schutz der Gesellschaft ist ebenfalls bei einer (tatsächlichen) lebenslangen Haftstrafe gegeben. Und noch viel besser bei einer Haftstrafe: ein Justizirrtum ist wenigstens teilweise korrigierbar. Dies ist nach der Hinrichtung eines Menschen nicht gegeben.
Wenn die Leute nach Fällen wie der Gruppenvergewaltigung in Indien die Todesstrafe fordern, kann ich dies, ebenso wie Hänschen, durchaus nachvollziehen und auch mein Mitgefühl hält sich in Grenzen. Aber es nachvollziehen zu können, bedeutet nicht, darin den best-möglichen Weg zu sehen. Genauso kann ich es verstehen, wenn in bestimmten Situationen von Familienangehörigen von Opfern Selbstjustiz vollzogen wird. Ist es deswegen richtig? Ich denke nein.
Gleiches gilt im Übrigen auch im Zusammenhang von unter Folter entstandenen Geständnissen. Ich kann verstehen, warum z.B. ein Polizist Folter androht, um an Informationen über den Verbleib eines entführten Kindes zu gelangen und dennoch lehne ich die Androhung und nwendung von Folter strikt ab. Wo sollen sonst die Grenzen gezogen werden?
Nich nur die zivile Gesellschaft, sondern uch der Staat mit all seinen ausführenden Organen, hat das Recht des Menschen auf Würde und Leben zu wahren!
Für die Gesellschaft ist es wichtig, dass sie vor gefährlichen Menschen geschützt wird. Dafür gibt es die Haftstrafe.
Für ein friedliches Miteinander ist es wichtig, dass nicht nur die Symptome, sondern v.a. die Ursachen bekämpft werden. Hierfür ist eine funktionierende Zivilgesellschaft vonnöten - die Todesstrafe leistet dazu, meiner Meinung nach, keinen Beitrag.
Diese Utopie wird wohl kaum zu erreichen sein.
Desegen, lieber Tabro, sprach ich auch von einer Illusion.