Visa - das schreibt die Botschaft........

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als antwort. nach einigen wochen wartezeit gibt es nun doch auch für uns eine antwort :lol:

hier eine kopie der antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehmen wir Bezug auf Ihre erneute Anfrage nach der nun geltenden Visapraxis für Sri Lanka.

Nach der neuen Regelung gilt Folgendes:

1. Einreise von deutschen Touristen, die in Sri Lanka ihren Urlaub verbringen wollen und keiner geschäftlichen Tätigkeit während dieser Zeit
nachgehen

a) Kein Vorabvisum bis zu einem Gesamtaufenthalt von 30 Tagen erforderlich. Keine Verlängerungsmöglichkeit in Sri Lanka. Ein Tourist kann auf dieser
Grundlage mehrmals im Jahr nach Sri Lanka ein- und ausreisen, jedoch ist die Aufenthaltsdauer pro Jahr auf maximal 6 Monate begrenzt.

b) Für touristische Reise bis zu 90 Tagen ist ein Vorabvisum bei der Botschaft von Sri Lanka in Berlin zu beantragen. Keine Verlängerungsmöglichkeit in Sri
Lanka. Die Botschaft von Sri Lanka kann auch keine Visen für darüber hinausgehende Reisezeiträume ausstellen.

c) Für darüber hinausgehende Aufenthalte (90 Tage +X) muss eine Genehmigung direkt von der srilankischen Einwanderungsbehörde unter nachfolgender
Adresse eingeholt werden:

Addl. Controller/Visa
Department of Immigration & Emigration
No:41, Ananda Rajakaruna Mawatha
Colombo 10
Tel. 00 94 11 5329300 Fax. 00 94 11 2674631
E-mail adcvisa@immigration.gov.lk

2. Einreise von deutschen Staatsangehörigen zu nichttouristischen bzw. geschäftlichen Zwecken

Für dies gilt, dass sie immer ein Visum brauchen, welches die Botschaft von Sri Lanka nach Vorliegen einer Genehmigung von der srilankischen
Einwanderungsbehörde, dem Department of Immigration & Emigration, erteilt.Näheres hierzu können Sie unserer Website entnehmen.

WICHTIG: Eine Umwandlung eines Visumstyps in einen anderen ist mit Inkraftreten der neuen Visumsregelungen nicht mehr möglich, d. h. ein
ein einmal erteiltes Touristenvisum kann nicht in Sri Lanka verlängert oder in ein Geschäftsvisum umgewandelt werden.

In der Hoffnung Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Guillermo Groß
Botschaft von Sri Lanka, Berlin


ich bedanke mich hiermit bei der botschaft für die auskunft :wink:

[/quote]
 
Auch ich als Ehegatte einer SL-Bürgerin habe von der Botschaft die Auskunft erhalten, daß ich mein Visum (länger als 30 Tage), bei ihnen beantragen muß und gleichzeitig wurde auf ihre Internetseite verwiesen, wonach ich mit einem Touristenvisum einreisen müßte und dann die Verlängerung in Colombo beim Emigrationoffice bekäme.
Nachden ich sie dann auf diesen offensichtlichen Widerspruch hingewiesen hatte, teilten sie mir dann mit, daß es sich tatsächlich um eine Ungereimtheit handelt und in meinem Falle die Verlängerung auch nach Einreise als Tourist in Colombo möglich sei.
Es drängt sich unweigerlich der Eindruck auf, daß da wohl gewisse Unklarheiten bei den verantwortlichen Stellen bestehen und die rechte Hand nicht so genau weiß, was die linke tut.
Es bestätigt sich meine Erfahrung, daß klare, verständliche Aussagen und verbindliche Regelungen nicht unbedingt zu den Stärken der Srilankis gehören.
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