Visum 4,5 Stunden überziehen

Bergnetti

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Liebe sri lanka Kenner,
Ich bin zur zeit in diesem schönen Land unterwegs. Mein Visum ist bis zum 8.3. gültig und mein Rückflug ist am 9.3. morgens um 4:30.
Muss ich für die paar Stunden wirklich eine Verlängerung beantragen?
Mein Plan war, vor Mitternacht einzuchecken und damit das Land offiziell am 8.3. Zu verlassen.aber vlt. Kann ich ja erst nach Mitternacht mein Gepäck aufgeben?
Hat jemand Erfahrung mit visaüberziehung? Was kann schlimmsten falls passieren?
Vielen Dank und sonnige Grüße aus colombo
 
Im besten Fall wird dich der Grenzer darauf aufmerksam machen und den Finger erheben.
Im schlechtesten Fall Gefängnis, Geldstrafe, Sperre der Wiedereinreise für 5 Jahre, sorry war Ironie.

Da der CheckIn erst 4 Stunden vor Abflug öffnet, kannst du erst nach Mitternacht durch die Emigration.
 
Ich denke, bei diesem Chaos am Flughafen wird nichts passieren wegen ein paar Stunden.
Sag einfach, dass du schon mittags fliegen wolltest aber wegen der Bauarbeiten am Airport
dein Flug verschoben wurde. Das wird niemand nachprüfen wegen ein paar Stunden.
 
Wenn man sicherheitshalber 4,5h vorher im Transitbereich ist ists doch egal oder?
Edit: Achso jetzt erst gelesen .. 4h vorher erst..
 
Wenn man sicherheitshalber 4,5h vorher im Transitbereich ist ists doch egal oder?
Edit: Achso jetzt erst gelesen .. 4h vorher erst..
Im "Normalfall" kommst du erst 3 Stunden vor Abflug zu den Check-In-Schaltern (diese öffnen dann). Jetzt während der Baumaßnahmen vielleicht 4 oder 5 Stunden. Könnte bei Abflug um 4.30 Uhr also sehr knapp werden. Wenn dann noch der ansonsten freundliche Beamte einen schlechten Tag hatte, müde ist oder einfach keinen Bock auf Nachtschicht hat und einen Grund sucht seinen Vorgesetzten auch zu später/früher Stunde noch zu beschäftigen... Einen gewissen "Spielraum" gibt es bestimmt/vielleicht, verlassen würde ich mich darauf aber nicht...
Also ich würde mich über eine Rückmeldung über deine Erfahrungen nach dem 09.03. hier freuen :-)
Mein Visum ist bis zum 8.3. gültig und mein Rückflug ist am 9.3. morgens um 4:30.
warum plant/bucht man das so? oder hat sich die Abflugzeit einfach nur (aufgrund der Baustelle nach hinten) geändert :nixweis: ???
 
Schlimmstenfalls geht das mit einer Geldstrafe ab (5 bis 20 US-$).
Auf dem Immigrationsbüro hängt da so eine Tafel, wo das genau festgeschrieben ist, wie man da verfährt. Leider habe ich vergessen, ab wann eine Visumsüberschreitung mit Gerichtsverfahren geahndet wird. Soweit ich mich erinnere, passiert das aber erst bei einer Visumsüberschreitung von mehr als fünf Tagen. Wenn man darunter bleibt, ist nur eine Strafgebühr fällig.


Aber bekanntlich werden in Sri Lanka die Gesetze nicht unbedingt immer buchstabentreu angewendet. Es wird wohl nicht so schlimm werden.
 
Schlimmstenfalls geht das mit einer Geldstrafe ab (5 bis 20 US-$).
US$ 500 fine for visa overstay

Written by Staff Writer, 01 Mar, 2019 | 7:37 am

COLOMBO (News 1st) – The government has decided to fine immigrants US$ 500 for remaining in the country without a visa.

Quelle + kompletter Artikel: www.newsfirst.lk



New hotline to report on illegal migrants

Written by Staff Writer, 03 Feb, 2019 | 1:12 pm

COLOMBO (News 1st) – The Department of Immigration and Emigration has introduced a new hotline to report on those illegally remaining in the country.

He further noted that the new hotline 011-5749999 will be accessible 24 hours.

Quelle + kompletter Artikel: www.newsfirst.lk
 
500$ :shock:

Wie hoch ist die Strafe bei uns?
Weiss das jemand?
Meinst mit "bei uns" hier in Deutschland?
Da passiert, glaube ich, gar nichts? Da ist man doch froh über jeden, der überhaupt wieder freiwillig ausreist.

Andere Staaten reagieren darauf erheblich empfindlicher.

Vom Gesetz her ist allerdings auch in Deutschland eine Strafe vorgesehen, aber inwieweit die auch angewandt wird????

Bei einem illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zudem wird in der Regel ein (erneutes) Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Ggf. Ist diese Verbot gerichtlich auf eine angemessene Frist hin zu überprüfen.

Es empfiehlt sich in solchen Fällen allerdings schon vorher bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden, die Gründe darzulegen und sich eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausstellen zu lassen. Dann bekommt man keine Probleme bei der Ausreise.

Allerdings kann es eventuell bei erneuten Reisen in den Schengenraum zu Problemen kommen. Es wird wohl darauf ankommen, warum es zu dieser Visumsüberziehung gekommen ist und um welche Dauer der erlaubte Aufenthalt überzogen wurde.
 
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