Visumsüberschreitung

T

Tabro

Guest
Wie der Daily Mirror berichtet, wurde eine 30 jährige Spanierin in Hikkaduwa wegen überziehen ihres Visums seit April 2014 von der Polizei in Hikkaduwa nach einen Tipp festgenommen und wird vor Gericht in Galle gestellt.
In Sri Lanka und anderen Ländern zählt so etwas, anders als in Deutschland, eben nicht als Kavaliersdelikt und wird entsprechend geahndet.

Auf dem Immigrationsbüro in Colombo hängt so eine Tafel, darauf sind die zu erwartenden Strafen für Visumsüberschreitungen verzeichnet.

In diesen Fall wird es sicher nicht bei einer Geldstrafe bleiben, da dürfte wohl eine Freiheitsstrafe fällig werden.
 
Einfach nur dumm. So etwas wird auch bei uns entsprechend geahndet.

lg,
Joe
 
Einfach nur dumm. So etwas wird auch bei uns entsprechend geahndet.
Woher glaubst Du das zu wissen ? Mögen das die Gesetze vielleicht auch so vorsehen, angewendet werden die schon längst nicht mehr.
Ich kann Dir definitiv sagen, dass Du Dich irrst.

Wenn einer, der sein Visum überzogen hat zur Ausländerbehörde geht und sich stellt, bekommt er ein GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) und gut ist. Ins Gefängnis kommt er dafür bestimmt nicht (so viele freie Gefängnisplätze hätten wir auch garnicht).
 
In der Regel ist das eine fremdenpolizeiliche Ausweisung...

lg,
Joe
 
Werden ausländerrechtliche Bestimmungen missachtet, drohen Geld- und/oder Freiheits-strafen, aber auch die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland.
Um mit Radio Jerewan zu antworten "Im Prinzip ja....!"

Leider klaffen Theorie und Praxis oftmals weit auseinander (insbesonders bei der konsequenten Anwendung der Gesetze im Aufenthaltsrecht).
 
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