Wartezeit für Residential Visa nach Heirat

Elton

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Hallo zusammen, ich bin etwas überrascht, dass man nach Eheschliessung mit einer Sri Lankan in Sri Lanka ein halbes Jahr warten muss bevor man das Residential Visum auf dem Departement for Immigration beantragen kann? Ist diese Information korrekt ?
 
Ich konnte mir meinen Pass mit dem Residenzvisum bereits am nächsten Tag nach der Beantragung wieder abholen. Allerdings war ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über 30 Jahre verheiratet.

Deshalb weiß ich auch nicht, ob es diese Wartezeit von 6 Monaten bei einer "frischen" Eheschließung gibt oder nicht?

Da wirst Du Dich wohl oder übel auf die Aussage des Beamten im Immigrations Office verlassen müssen. Es sei denn, ein anderes Forumsmitglied verfügt über entsprechende Erfahrungen oder kennt sich mit der Thematik genauer aus.
 
Ich würde es wagen, einfach noch mal hin zu gehen und sich an einen anderen Officer wenden um erneut nachzufragen.
Entweder es gibt die gleiche Auskunft oder du bekommst deinen Antrag zum ausfüllen.
Was wäre wenn du es in Deutschland, in Berlin bei der Botschaft beantragst?
 
Was wäre wenn du es in Deutschland, in Berlin bei der Botschaft beantragst?
Das dürfte kaum möglich sein, denn die sind dafür nicht zuständig, das obliegt der Immigrations-Behörde in Sri Lanka.

So ist das im Übrigen auch in Deutschland geregelt. Die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) können auch keine Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland ausstellen, dafür sind einzig und allein die Inlandsbehörden zuständig.

Die Botschaften und Konsulate sind nur ermächtigt Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisa zu vergeben. Für alle anderen Visumsarten (zur Eheschließung, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme oder zum Studium) ist vorher immer erst die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland einzuholen.

Wenn es in Sri Lanka so geregelt ist, dass für den Erhalt eines Residenzvisums (=Aufenthaltserlaubnis) eine mindestens 6monatliche Eheführung die Voraussetzung darstellt, dann ist das eben so und daran kann niemand etwas ändern.

Auch in Deutschland gibt es bei Frischverheirateten nicht sofort eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Da muss man sich auch zunächst mit kurzzeitigen, befristeten Aufenthaltszeiträumen zufrieden geben.

Es liegt immer im Ermessen des jeweiligen Staates, wie das geregelt wird.
 
Da wirst Du Dich wohl oder übel auf die Aussage des Beamten im Immigrations Office verlassen müssen. Es sei denn, ein anderes Forumsmitglied verfügt über entsprechende Erfahrungen oder kennt sich mit der Thematik genauer aus.
Natürlich bleibt es dir unbenommen, Dich auch selbst über die Gesetzeslage in solchen Fällen schlau zu machen und die entsprechenden srilankischen Gesetze zu studieren.

In jeder besseren Bibliothek findest Du diese Gesetzessammlungen in englischer oder z.T. auch in deutscher Sprache.

Hierbei solltest Du allerdings nicht außer acht lassen, dass man in Sri Lanka den zuständigen Beamten in den Behörden grundsätzlich ein weit größeren Ermessensspielraum einräumt, weil eben nicht alles so detailliert durch Gesetze geregelt ist, wie wir das hier in Deutschland gewohnt sind.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo alles gesetzlich geregelt ist, entscheidet in Sri Lanka der zuständige Beamte nach eigenen Befinden, was natürlich wiederum auch den Launen und der Willkür Tür und Tor eröffnet. Da kann man dann nur versuchen, bei einem höhergestellten Mitarbeiter der Behörde eine günstigere Entscheidung zu erwirken.

Allerdings dürfte das alles, zumindest nach meiner Auffassung, mit erheblichen Aufwand und Nervenverschleiß, eventuell sogar mit finanziellen Aufwendungen verbunden sein, sodass sich der Aufwand nicht lohnt. Sechs Monate sind doch ein überschaubare Zeitraum, den man durch Visumverlängerungen oder Reisen in die Nachbarländer einigermaßen gelassen überstehen könnte.
 
... sodass sich der Aufwand nicht lohnt. Sechs Monate sind doch ein überschaubare Zeitraum, den man durch Visumverlängerungen oder Reisen in die Nachbarländer einigermaßen gelassen überstehen könnte.
So sehe ich das auch. Warum muß man denn das Residential Visa unbedingt schneller erhalten? Ich habe da keine Idee.
 
Ich bin seit 1982 verheiratet und lebe seit 2008 ständig in SL.
Meine Frau ist Sri-lankan.

2008 habe ich in Berlin(Botschaft) ein 6 monatiges Visum beantragt, da man zur Verlängerung bzw. Umwandlung in ein längerfristiges Residenz-visa(Spouse-visa) nicht mit einen Touristenvisa eingereist seien durfte. (heute ???)
Zum Ablauf des 6-Monatsvisum hat meine Frau in einem Brief den Controller gebeten, mir ein Spouse-visa auszustellen, da ich seit vielen Jahren mit ihr(Srilankan nationality) verheiratet bin. Die gesamten Dokumente lagen selbstverständlich bei. Dies Spouse-Visa habe ich dann auch ausgestellt bekommen. Seitdem schreibt meine Frau immer wieder zur Visaverlängerung einen Brief und ich fülle das Formular aus und bekomme dann eine Verlängerung.
Ich habe bis heute kein eigenen Rechtsanspruch auf ein Visa, sondern nur meine Frau für mich. Ob sich dies so mit UN-Recht deckt, weiss ich bis dato nicht.

Also falls nicht schon so geschehen, mal den/die Sri Lankan per Brief beantragen lassen.
 
Ich habe bis heute kein eigenen Rechtsanspruch auf ein Visa, sondern nur meine Frau für mich. Ob sich dies so mit UN-Recht deckt, weiss ich bis dato nicht..
In Sri Lanka ist die Aufenthaltserlaubnis/Residenzvisum des ausländischen Partners abhängig vom Bestand der ehelichen Gemeinschaft. Wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, d.h. wenn der srilankische Ehepartner es will, endet auch die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Partner. Eine Verlängerung dieses Residenzvisums ist immer von der Zustimmung des srilankischen Partners abhängig.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (wie in Deutschland nach dreijähriger Eheführung üblich), gibt es nach meiner Kenntnis in Sri Lanka nicht. Inwieweit es da irgendein UN-Recht geben könnte, dass ein solcher Rechtsanspruch nach internationalen Regeln besteht, ist mir nicht bekannt und kann ich mir auch nicht vorstellen? Das kann/darf wohl jeder Staat selbst für sich bestimmen, wie solche Fälle gehandhabt werden und selbst wenn es da eine andere internationale Vereinbarung geben sollte, ist es fraglich ob sich jeder Staat danach auch richten würde.
 
Seitdem schreibt meine Frau immer wieder zur Visaverlängerung einen Brief und ich fülle das Formular aus und bekomme dann eine Verlängerung.
So ist es! Eine zwar etwas lästige, dafür aber (bislang) kostenlose Prozedur.

Sollte mir mein Schätzchen allerdings irgendwann den fälligen "Liebesbrief" verweigern, wäre das nicht verlängerte Residenzvisum so ziemlich das kleinste Problem :gruebel::(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sollte mir mein Schätzchen allerdings irgendwann den fälligen "Liebesbrief" verweigern, wäre das nicht verlängerte Residenzvisum so ziemlich das kleinste Problem
naja, die Problematik ist noch eine Andere. Was passiert mit dir wenn dein srilankan Partner stirbt ?

Wie sieht es für dich also aus wenn du dein Leben seit 10 - 20 Jahren in Sri Lanka führst;
Haus , Hof und Kapital sich in Sri Lanka befinden und dann dein SL-Partner stirbt und du selber nicht einmal mehr einen Wohnsitz in Europa hast.
Dann musst du ausreisen, darfst nicht mal mehr an das Grab deines Partners und bist finanziell ruiniert ?
DAS kann es nicht sein, oder ?
 
Hallo Volker,

irgendwie scheinst Du von ganz anderen Voraussetzungen auszugehen, als es bei uns der Fall ist. Weder befinden sich "Haus, Hof und Kapital" (ausschließlich) in Sri Lanka, noch haben wir beide(!) die Absicht den gemeinsamen Wohnsitz in DE aufzugeben. Und das nicht als "Backup" falls es mal krachen sollte, sondern weil uns das Leben mal hier mal dort - je nach Jahreszeit und Stimmungslage - besser gefällt.

Und sollte ich - was der liebe Gott verhindern möge - jemals ein Grab in Sri Lanka besuchen müssen, was hindert mich, für diese Reise ein Touri-Visum zu beantragen?

Gruß - Sheepy
 
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