Was passiert wenn Sri Lankis länger als 6 Monate...

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Anonymous

Guest
Hallo
Meine Frage:
Was passiert wenn Sri Lankis (mit Sri Lanka Pass), die in DEU mit Deutschen verheiratet sind, eine unbefristete Aufenthalsgenehmigung haben und jetzt einmal länger als 6 Monate nach Hause fliegen möchten.

Gerüchteweise wurde erzählt, das sie damit ihre Rückkehr nach Deutschland verloren hätten und erneut in DEU ein Visa beantragen müssten.

Ich werde am Montag mit dem BGS und der Ausländerbehörde sprechen.
Wenn ich Infos schon Vorab bekäme wäre es auch gut.
Gruß
move
 
hallo move,

ich kann dir da leider nicht helfen, aber zu diesem thema fällt mir etwas ein. meiner meinung nach sollte es jedoch keine probleme geben, solange die erlaubnis über die 6 monate hinaus reicht. vorher einfach noch einmal verlängern lassen ?

wir hatten einen arbeitnehmer, der ebenfalls nur eine befrisstete aufenthalts- und arbeitserlaubnis.

nachdem wir 1 telefonat mit den behörden geführt haben und einen unbefrissteten arbeitsvertrag ausgestellt haben, wurde auch seine aufenthaltsgenehmigung umgewandelt und er kann nun für immer in D bleiben

soviel als tipp sm13:

viel erfolg, hänschen
 
Normalerweise erlischt die Aufenthaltserlaubnis wenn sich der Betroffene länger als 6 Monate außerhalb des Gebietes der BR Deutschland aufhält. Falls eine solche längere Abwesenheit geplant ist, sollte man das vorher mit seiner Ausländerbehörde absprechen.

Guckst Du hier:

Aufenthaltsgesetz § 51 Punkt 7

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Hi Tabro,
Also doch kein Gerücht! Woher weis man soetwas als Ausländer, da kann man ja ganz schön reinfallen wenn man denkt man hat eine unbefristete Aufenthalsgenehmigung.


Hänschen, ich glaub Du hattest meine Frage noch nicht verstanden, es geht in die andere "Richtung". Oder ich hab deine AW noch nicht verstanden.

Gruß
move
 
Es ist nie ein Fehler, wenn man sich über Gesetze und Verordnungen, die einen persönlich betreffen (könnten), von vornherein informiert.
Das mache ich doch auch wenn ich nach Sri Lanka fahre.
 
@ move,

ich hab dich schon verstanden sm13:

sicher ist die aussage von tabro richtig.

meine äusserung ging eher in die richtung, wie kann man was ........... sm13:

der mitarbeiter ist ebenfalls mit einer frau aus D verheiratet und auch er hatte keine unbefrisstete aufenthaltsgenemigung sm13:
 
Auch eine Niederlassungserlaubnis (das ist der höchste/beste Aufenthaltstitel, gilt unbefristet und beinhaltet keinerlei Einschränkungen) erlischt bei einer über 6 monatigen Ausreise, wenn man nicht vorher mit seiner Ausländerbehörde eine Absprache getroffen hat.

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Hi Tabro
Du hast sicherlich, unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wie schnell ist man mal 6 Monate in der Heimat wenn Verwandte Krank sind, man selber krank ist oder ein anderes Problem auftaucht und dann lassen sie ein am Flughafen nicht mehr einreisen...während ein Teil der Familie in DEU hier wartet.
Verstehen tu ich das Gesetzt, aber begreifen trotzdem nicht...
Schönen Sonntag noch
move
 
Vieles kann ich auch nicht begreifen, obwohl es so ist. Mir sind z.B. Asylbewerber aus SL bekannt, die es sich nicht nehmen lassen, dort hin zu reisen um nach der Rückkehr in Deutschland ihre Anerkennung als politisch Verfolgte weiter zu betreiben.
Auch ist es für mich nicht ganz nachvollziehbar, wie man einfach mal so über sechs Monate Urlaub in Sri Lanka machen kann, solange man noch im Berufsleben steht.

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Hi Tabro
Mit den Asylbewerbern gebe ich dir Recht.
Aber wieso sollte jemand nicht länger als 6 Monate mal nach Haus fliegen dürfen auch wenn er in Lohnverhältnis steht.
Aber hier noch die AW deS BGS vom FRA-Airport auf meine E-Mail Nachfrage die innerhalb von 5 Stunden beantwortet wurde.

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Sehr geehrter ***

bei Ihrer Anfrage bzw. Vermutung, dass eine Aufenthaltsgenehmigung bei einem Auslandsaufenthalt von -6-Monaten
-hier in Sri Lanka- erlischt, liegen sie richtig. Gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erlischt ein Aufenthaltstitel, wenn ein Ausländer
ausgereist ist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder
eingereist ist.
Für weitere Fragen bzgl. einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige
Ausländerbehörde/Ordnungsamt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
bpolamtfh.frankfurtm@polizei.bund.de
 
Hi Magnus
Ich hab kein Problem nach den Regeln zu spielen, aber ich muss sie kennen. Ich hatte so ein Gesetzt einfach nicht erwartet das mein Visa bei einen längeren Aufenthalt im Ausland aufs spiel setzt. Was ist eigentlich mit dem der in SL ein Residenzvisa hat und mal für 7 Monate nach EUR reist, ist damit sein SL-Visum auch weg.

Hi Tabro
Also die Ausländerbehörde hat zugestimmt gibt aber keine schriftliche Äusserung dazu. Der BGS am Flughafen hätte aber gerne soetwas, da er ja nicht rundumdie Uhr bei der Ausländerbehörde nachfragen kann.
Rechte und Linke Hand, und ich dazwischen.
Ich halt euch auf dem laufenden.

Gruß
move
 
Längere Abwesenheit

Wie das in Sri Lanka geregelt ist solltest Du bei den dortigen Behörden erfragen.
Aber mir ist bekannt, daß es Länder gibt wo selbst eigene Staatsangehörige bei längerer Abwesenheit nicht so ohne weiteres in Ihre Heimat zurückkehren können.



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Die müssen sich, wenn sie über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, eine Rückkehr- oder Wiedereinreiseerlaubnis, also eine Art Visum bei ihren Konsulat besorgen.
Definitiv weiß ich das von Polen (Vorkriegspolen und Volksrepublik) und in Indien ist es wohl auch jetzt noch so.
 
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