Der Oberpfälzer
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- Registriert
- 16. Feb. 2008
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Hallo,
nach meinem Wissensstand ist für ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland (nicht Touristenvisum!) der Nachweis der Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1" (Verweis auf das Goethe-Institut in den Unterlagen (Visamerkblatt) der Deutschen Botschaft) notwendig.
Nun höre ich aber von einem Singhalesen, der Deutschunterricht erteilt, dass dies nicht notwendig sei. In einem Nebensatz wird da was von Geld erwähnt. Ich hab da einen Verdacht ...
Wer weiß hier konkretes? Gibt es hier eine Ausnahme von der Ausnahme?
Ich hab keine Lust, ein "Zertifikat" zu kaufen, um dann bei der Botschaft festzustellen, dass die Invetition schlichtweg für die "Katz" war.
Grundsätzlich bin ich schon dafür, dass der/die Visumbeantragende sich zumindest halbwegs verständlich der deutschen Sprache bedienen können sollte. Früher oder später müssen die Kenntnisse ohnehin erworben werden.
Im Konkreten Falle spielt der Faktor Zeit eine Rolle.
VG
nach meinem Wissensstand ist für ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland (nicht Touristenvisum!) der Nachweis der Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1" (Verweis auf das Goethe-Institut in den Unterlagen (Visamerkblatt) der Deutschen Botschaft) notwendig.
Nun höre ich aber von einem Singhalesen, der Deutschunterricht erteilt, dass dies nicht notwendig sei. In einem Nebensatz wird da was von Geld erwähnt. Ich hab da einen Verdacht ...
Wer weiß hier konkretes? Gibt es hier eine Ausnahme von der Ausnahme?
Ich hab keine Lust, ein "Zertifikat" zu kaufen, um dann bei der Botschaft festzustellen, dass die Invetition schlichtweg für die "Katz" war.
Grundsätzlich bin ich schon dafür, dass der/die Visumbeantragende sich zumindest halbwegs verständlich der deutschen Sprache bedienen können sollte. Früher oder später müssen die Kenntnisse ohnehin erworben werden.
Im Konkreten Falle spielt der Faktor Zeit eine Rolle.
VG