Stand 24.03.2017
(Unverändert gültig seit: 21.03.2017)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet, jedoch ist es unter Umständen ratsam, die Bank vorab über die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grundsätzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. V-Pay-Karten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Beim Einlösen von American Express Traveller Cheques gibt es häufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern.
Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.
weiter/Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/.../SriLankaSicherheit.html?nn=332636?nnm=332636