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Landesspezifische Sicherheitshinweise[/h]
Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Der Ausnahmezustand wurde Anfang September aufgehoben. Militär und Polizei sind weiterhin sichtbar präsent. Anordnungen bei Sicherheitskontrollen sollte unbedingt Folge geleistet werden. Größere Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe
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Sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas sind bereisbar.
Die Genehmigungspflicht für touristische Reisen in die nördlichen Distrikte Jaffna, Kilinochchi und Mullaitivu ist aufgehoben worden, so dass der Norden Sri Lankas jetzt für ausländische Touristen frei bereisbar ist. Dennoch herrscht dort weiterhin hohe Militärkonzentration und es finden Entminungsmaßnahmen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gibt es im Einzelfall nach wie vor Reisebeschränkungen. Das sri-lankische Außenministerium kann Auskunft darüber geben, ob für das Reiseziel eine Genehmigung erforderlich ist. Touristische Infrastruktur besteht vor allem in Jaffna, und entwickelt sich erst langsam in angrenzenden Regionen.
Der Wilpattu-Nationalpark kann ebenfalls wieder bereist werden.
Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich langsam wieder eine touristische Infrastruktur.
Reisen in das Hinterland im Osten sind hingegen noch sehr beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.
Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.
Reisen über Land
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
Allgemeine Reiseinformationen
Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.
Jüngste Aktivitäten fundamentalistischer buddhistischer Organisationen haben in der Bevölkerung zu einer gesteigerten Sensibilität geführt. Verhalten, dass als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wurde in letzter Zeit vermehrt von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten nicht sichtbar gezeigt werden. Sie können als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden und haben auch schon zu einer Zurückweisung bei der Einreise nach Sri Lanka geführt.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bislang ist auch die Abhebung von Bargeld am Automaten mit einer EC-Karte möglich. Neuere EC-Karten, die im Laufe des Jahres 2011 ausgeliefert wurden, funktionieren jedoch aus Sicherheitsgründen nicht im außereuropäischen Ausland und können daher in Sri Lanka nicht mehr verwendet werden. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.
Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. In letzter Zeit gab es mehrere Fälle von Deutschen in den touristischen Strandgebieten, die durch sogenannte „K.O.-Tropfen“ geschädigt wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den srilankischen Grundbüchern geachtet werden.
Alles weitere, wie Einreisebestimmungen, Visum, medizinische Hinweise, Zollvorschriften und strafrechtliche Vorschriften hier lesen ->
Auswärtiges Amt - Sicherheitshinweise