Sven_Hamburg schrieb:
Hallo,
also wir hatten das auch mal vor, was allerdings an der ausreisegenehmigung unseres freundes scheiterte!
Seit wann wird in Sri Lanka eine
Ausreisegenehmigung verlangt ?
Das habe ich noch nie erlebt und auch noch nie gehört.
@ Hänschen
Zunächst wäre es wichtig zu wissen, aus welchen Grund der Betreffende nach Deutschland/Schengen reisen will.
Besuchervisum
Falls ein Besuch geplant ist, dann ist zunächst eine
Verpflichtungserlärung des Gastgebers erforderlich, die man beim Bürgeramt oder bei der örtlichen Ausländerbehörde ausstellen lassen kann (kostet 25 €). Dazu sind die Bonität und die (ausreichenden) Wohnverhältnisse des Gastgebers zu belegen.
Für die Visumsbeantragung bei der D-Botschaft muß weiterhin eine umfassende Krankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland vorgelegt werden (gibts z.B. beim ADAC). Das Visum kostet m.W. z.Zt. 60 € (zu zahlen in der Landeswährung) und gilt schengenweit für maximal 90 Tage pro Halbjahr.
Das entscheidende Kriterium für die Visumserteilung ist die
Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit, d.h. Verwurzelung im Heimatland, Familie, Beruf, gesichertes Einkommen, Grundbesitz.
An diesem Punkt scheitert in den meisten Fällen die Visumsvergabe.
Touristenvisum
Eine andere Möglichkeit ist ein Touristenvisum, wo der Reisende über ein Reisebüro die Reise plant und auch alle Flüge, Fahrten, Hotelübernachtungen von diesem Reisebüro organisiert werden, dabei erledigt auch das Reisebüro in den meisten Fällen die Visumsbeschaffung.
Diese Variante ist natürlich nur für Personen interessant, die über einen entsprechenden finanziellen Hintergrund verfügen.
Daneben gibt es noch einige andere Visaarten (Visum zur Eheschliesung, zur Familienzusammenführung, zum Studium u.s.w.), die aber wohl hier nicht relevant sein dürften.
Nochmal detailliert:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#4
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