frau in not hilfe / hilfe/ hilfe

Binoy

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29. Mai 2011
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85
Hallo liebe leute in sri lanka forum,

ich melde mich hier nach langem ...da ich eure tipps brauche , ich bin stark beruflich angespannt daher konnte ich bis jetz tnicht mehr hier melden ( auch nicht die energie buch weiter zu schreiben )


nun zu aktuelle problem , also meine Frau pflegt auf distanz in deutschland zu singhalesen kontakt , Es tut ihr halt gut mit der einheimischen leuten in Kontakt zu bleiben , ich finde es auch manschmal hin und wieder sehr schön.

wir kennen in der treffkreis paar leute , auch eheleute aus sri lanka ..
beispiel: ein singhalese ..der aber hier schon über 30 jahre hier lebt ..holte sich vor ca 8 jahren eine frau aus Sri lanka. problem: ich bekomme jetzt dürch meine frau mit das dieser mann , einfach die frau und ihre kinder im wohung alleine gelassen hat und irgendwo weggengen ist.. und sie war verzweifelt und mit kindern in der wohung . wahrscheindlich hatten sie wohl streit oder sowas, aufjedenfall ..meldete der sich paartage später per e mail . auf jedenfall bin ich jetzt erstmal berühigt ..und sie bestimmt auch .

aber wir haben versucht ihr mitzuteilen ...schau nach wie dein viesum nun ist.. wen sowas wieder passiert ,,,musst du vorbeitet sein .
ich sagte auch ...so weit ich es weiß hat sie besondere rechte auch da sie hier ein kind geboren hat..in der ehe .

ich möchte alle tipps ihr geben wo sie helfe holen kann ,ich bin mir sicher das eine frau gerade in deutschland sehr viel hilfe bekommen kann , bei einer solsche situation .
( ihr musst verstehehn ,, diese Frau wusste garnichts ..da der Mann auch ihre Pass usw..alles behordliche angelegenheit ..selber erledigt )

danke für eure bemühung ..ich frage überall ...nicht nur hier ...jede tipp ist wert denke ich ..
Ich möchte mich nicht direkt einmischen ..da man nicht weiß wie es nun weiter geht ,,aber ich möchte halt wenigstens wege zeigen was sie tun kann ...um solch einer siutation ..vorbeitet zu sein .

ich bedanke mich bei euch bils bald.


auch so die stadt muss ich aus disretions gründen nicht erwähnen ...aber allgemeine antworten und tipps immer willkommen

lg

Binoy
 
Nun meine Frage.

Wo liegt Dein oder Euer Problem?????????????
 
ja ich möchte halt mich nicht direkt einmischen ...aber ich möchte ihr sagen wo sie hilfe holen kann ...und ich weiß halt nicht wo genau ..frauenheim dachte ich ..
sie hat halt nichts ..und wusste nicht mal wie lange sie nun noch visum hat usw...., verstehst du er hat macht über sie ...und fährt einfach weg ohne was zu sagen für tage,
wir udn andere sagte ihr sie solle ein vermiss anzeige machen ..hat sie auch getan ..nun meldet der sich per e mail und zeigt ein lebenszeichen.

am liebsten wäre mir ein antwort ..wie ....geh dort hin dort ist ein Mann oder frau ..die wird dir deine Rechte zeigen ..und dir diskret helfen ..aber sowas gibt es wohl nicht oder

lg
 
Wenn sie schon 8 Jahre in D lebt,bin ich mir sicher weiss sie selbst was zu tun ist.
Manchmal kommt es mir vor,dass du uns verarschen willst.


LG
 
weißt du was , ich habe nichts besseres zu tun als dich hier zu verarschen??
antworte lieber garnicht ..damit hilfst du mir ehr *edit*

wieviele türkische stämmige frauen oder männer leben hier über 30 jahre usw... die kein wort deutsch sprechen und wirklich nichts über deutschland und ihre rechte wissen ? villeicht solltest du mal aus deiner wohung raus gehen und mal dich umschauen besser umhören ..was so los ist ..

wen du verstehst was ich meine

*edit*

o my gosh
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Dein etwas wirres Geschreibsel etwas strukturieren würdest, könnte man vielleicht verstehen, worum es eigentlich geht.

Mit Sicherheit ist ihr Visum bereits seit längerer Zeit abgelaufen, denn ein Visum hat eine maximale Gültigkeit von 90 Tagen.

Wenn sie bereits 8 Jahre in Deutschland lebt, dann dürfte sie (sofern sie nicht bereits eingebürgert ist) eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis innehaben und die läuft nicht ab, aber eventuell ihr Pass.
 
Wenn Du Dein etwas wirres Geschreibsel etwas strukturieren würdest, könnte man vielleicht verstehen, worum es eigentlich geht.

hm nun ja ICh danke für dein KOMPLIMENTE .:-))

Mit Sicherheit ist ihr Visum bereits seit längerer Zeit abgelaufen, denn ein Visum hat eine maximale Gültigkeit von 90 Tagen.

Wenn sie bereits 8 Jahre in Deutschland lebt, dann dürfte sie (sofern sie nicht bereits eingebürgert ist) eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis innehaben und die läuft nicht ab, aber eventuell ihr Pass.


also ich denke nicht das man so einfach unbefristete aufenhalt bekommt so einfach geht es nicht.. da muss ein ehepaar einige kretierien erfüllen .
soweit ich es weiß ..arbeitet sie nicht. na ja genaues kan ich nicht sagen ..ich glaube Sie hat immer auf 3 jahre verlängert bekommen ..nun wird sie noch ein oder so jahre aufenthalts recht haben .

Ich meine ich habe gehört ..das eine Frau besondere rechte hat wen sie Ein kind In deutschland geboren hat. Den das Kind ist ja Deutsch und braucht und hatt die deutsche pass usw...

na ja ich werde mal schauen ..villeicht bekomme ich ja noch nette antworten hier

lg

binoy
 
für alle kinder ist das jugendamt zuständig und die helfen auch weiter......
du mußt aber nicht direkt beleidigend werden binoy wenn du mit einer meinung nicht einverstanden bist.....
glg
sibille
 
Ich würde an Stelle von Beleidigungen und unterstellungen lieber meinen Kopf gebrauchen und die Finger vom Pc lassen.

o my gosh
 
also ich denke nicht das man so einfach unbefristete aufenhalt bekommt so einfach geht es nicht.. da muss ein ehepaar einige kretierien erfüllen
unbefristeter Aufenthalt:

§ 9 Niederlassungserlaubnis

(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.

(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,

3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,

4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,

5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,

6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.



Ich meine ich habe gehört ..das eine Frau besondere rechte hat wen sie Ein kind In deutschland geboren hat.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Den das Kind ist ja Deutsch und braucht und hatt die deutsche pass usw...
Staatsangehörigkeitsgesetz § 4

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat


Diese Regelung gilt allerdings erst seit dem 1. Januar 2000

Kinder die vor diesen Stichtag geboren sind fallen nicht unter dieses Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Binoy,

Hast Du das auf dem Schirm was Tabro geschrieben hat ?

Könntest Du den mal etwas konkreter werden was und wenn Du eigentlich helfen möchtest ? ..

Du hast hast was von Türken geschrieben ... die kein Deutsch sprechen ... und den Armin
Tituliert... zu den Türken ! ... Wenn die wollen können sie alle Deutsch ! ... und ich liebe meine Mitbürger ! ... und Dönner ! ... und meine Kanaken ..:-) ... dann das bin ich für meine Freunde auch !

Beim Armin wäre wegen Deiner Bemerkung eine Entschuldigung angebracht !

Nach 8 Jahren muss die Frau schon Intrigiert sein !

Oder da stimmt von vorne bis hinten was nicht !

Oder nehme Dir " Sudo Sia " zu Herzen ...

Widerlege das vom Armin !


Schönes We noch !
 
aber wir haben versucht ihr mitzuteilen ...schau nach wie dein viesum nun ist.. wen sowas wieder passiert ,,,musst du vorbeitet sein .
( ihr musst verstehehn ,, diese Frau wusste garnichts ..da der Mann auch ihre Pass usw..alles behordliche angelegenheit ..selber erledigt )
Natürlich muß/müßte sie das wissen, schließlich war sie doch bei der Ausländerbehörde und hat es beantragt bzw. selbst unterschrieben, da müßte sie doch gesehen haben, welchen Aufenthaltstitel mit welcher Gültigkeitsdauer man ihr in den Pass geklebt hat.

Ihr Mann kann das überhaupt nicht ohne sie erledigen, weil sie dazu selbst dort anwesend sein und unterschreiben muß.

So unwissend und uninteressiert kann man doch garnicht sein, zumal es doch letztendlich für sie eine nicht ganz unwichtige Angelegenheit ist-
 
Tabro !

Bleibe locker !

Lasse erst mal hören ! , deswegen habe ich doch Geschrieben, " oder da Stimmt was nicht "

Wie ist das Wetter in SL .... :-)
 
Binoy,
aus Deinem Schreiben kann man nicht genau ersehen was diese Frau denn nun an Hilfe braucht.
Will sie in ein Frauenhaus?
Dann will sie sich ja sicher von ihrem Mann trennen, denn sonst würde sie ja nicht in solch ein Haus gehen.
Sie wird nicht in einem Frauenhaus aufgenommen weil ihr Mann abgehauen ist und wieder dort ausziehen wenn ihr Mann zurück kommt.Solche Spielchen spielen die nicht mit.
Und:in jeder Stadt gibt es Frauenhäuser.
Deren Anschrift kann man bei der Stadverwaltung,bei den Kirchen , bei den Jugendämtern und anderen sozial tätigen Stellen erfahren.
Die betroffene Frau muss nur selbst vorsprechen.
Du als Mann wirst diese Adresse nicht erfahren.
Männer sind in diesen Häusern nicht willkommen.
Wenn diese Frau jedoch Geld ´´zum leben´´ braucht soll sie zur ARGE gehen und dort ihre Situation schildern.
Es kommt ganz darauf an was diese Frau möchte.....
Trennung und/oder Frauenhaus
oder warten bis der Abtrünnige sich per Mail meldet und vielleicht auftaucht bis zum nächsten abtauchen.
Solange sie weiterhin das verschwinden des Angetrauten diskret behandelt wissen möchte kannst Du ihr auch nicht helfen.
Nur weil Ihr Mann angehauen ist wird man sie nicht gleich ausweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Binoy,

Hast Du das auf dem Schirm was Tabro geschrieben hat ?

Könntest Du den mal etwas konkreter werden was und wenn Du eigentlich helfen möchtest ? ..

Du hast hast was von Türken geschrieben ... die kein Deutsch sprechen ... und den Armin
Tituliert... zu den Türken ! ... Wenn die wollen können sie alle Deutsch ! ... und ich liebe meine Mitbürger ! ... und Dönner ! ... und meine Kanaken ..:-) ... dann das bin ich für meine Freunde auch !

Beim Armin wäre wegen Deiner Bemerkung eine Entschuldigung angebracht !

Nach 8 Jahren muss die Frau schon Intrigiert sein !

Oder da stimmt von vorne bis hinten was nicht !

Oder nehme Dir " Sudo Sia " zu Herzen ...

Widerlege das vom Armin !


Schönes We noch !
wen der herr armin sich erlaubt in sein ersten statement mich als verarscher hinzustellen ,,,dan hat er mein antwort verdient .woher nimmt er sich das recht meine fragen in ( frage zu stellen). ich kann frgen was ich will , und wem es nicht past der hat das recht nicht zu antworten.
so jetzt werde ich der lieben marlene antworten ,, sie hat wenigstens anstannt und antwortet hier am vernünftigsten.

lg
 
Binoy,
aus Deinem Schreiben kann man nicht genau ersehen was diese Frau denn nun an Hilfe braucht.
Will sie in ein Frauenhaus?
Dann will sie sich ja sicher von ihrem Mann trennen, denn sonst würde sie ja nicht in solch ein Haus gehen.
Sie wird nicht in einem Frauenhaus aufgenommen weil ihr Mann abgehauen ist und wieder dort ausziehen wenn ihr Mann zurück kommt.Solche Spielchen spielen die nicht mit.
Und:in jeder Stadt gibt es Frauenhäuser.
Deren Anschrift kann man bei der Stadverwaltung,bei den Kirchen , bei den Jugendämtern und anderen sozial tätigen Stellen erfahren.
Die betroffene Frau muss nur selbst vorsprechen.
Du als Mann wirst diese Adresse nicht erfahren.
Männer sind in diesen Häusern nicht willkommen.
Wenn diese Frau jedoch Geld ´´zum leben´´ braucht soll sie zur ARGE gehen und dort ihre Situation schildern.
Es kommt ganz darauf an was diese Frau möchte.....
Trennung und/oder Frauenhaus
oder warten bis der Abtrünnige sich per Mail meldet und vielleicht auftaucht bis zum nächsten abtauchen.
Solange sie weiterhin das verschwinden des Angetrauten diskret behandelt wissen möchte kannst Du ihr auch nicht helfen.
Nur weil Ihr Mann angehauen ist wird man sie nicht gleich ausweisen.


hi marlene ich glaube hier gibt so viele möchte gern besser wisser ..sorry für mein antworen .

du antwortest sehr ordenlich ..und daher möchte ich mich an dich wenden ,
du ich weiß nicht was passiern wird, diese besagte frau wird sich mit sicherheit weiter mit dem Mann ihre ehe weiter führen ,aber ich glaube nicht sehr lange, daher möchte ich tips geben wen ich sie ab und mal sehe, wo sie hilfe holen kann ..

und auch wen keiner mir hier glaubt ,,, wen sie sagt sie hat keine ahnung wie lange ihre aufenthalts genehmigung gilt ,,dan muss ich ihr glauben ,, sie wusste zu der zeitpunkt nicht mal wo ihr pass ist,,

wen dich das interessiert werde ich dir pn schiken ..sei mir bitte nicht böese ,,hier sind wirklich ein paar ..möchte gerne leute nerven nur ..

lg

binoy
 
Natürlich muß/müßte sie das wissen, schließlich war sie doch bei der Ausländerbehörde und hat es beantragt bzw. selbst unterschrieben, da müßte sie doch gesehen haben, welchen Aufenthaltstitel mit welcher Gültigkeitsdauer man ihr in den Pass geklebt hat.

Ihr Mann kann das überhaupt nicht ohne sie erledigen, weil sie dazu selbst dort anwesend sein und unterschreiben muß.

So unwissend und uninteressiert kann man doch garnicht sein, zumal es doch letztendlich für sie eine nicht ganz unwichtige Angelegenheit ist-


ich kann nur weiter geben was sie uns sagte,, sie hatt nicht gewusst ..wie lange ihre aufenthalt läuft...,, so akzeptiere diese antwort bitte ..

lg

binoy
 
für alle kinder ist das jugendamt zuständig und die helfen auch weiter......
du mußt aber nicht direkt beleidigend werden binoy wenn du mit einer meinung nicht einverstanden bist.....
glg
sibille
warum sollte ich dich beleidigen ,, du antwortest normal , und stellst mich nicht als verarscher,,wen einer mir so kommt , muss der sich nicht wundern ..wen er ein antwort wie vorhin bekommt
 
wen der herr armin sich erlaubt in sein ersten statement mich als verarscher hinzustellen ,,,dan hat er mein antwort verdient .woher nimmt er sich das recht meine fragen in ( frage zu stellen). ich kann frgen was ich will , und wem es nicht past der hat das recht nicht zu antworten.

Servus, binoy,

ich möchte hier mal etwas ganz deutlich zum Ausdruck bringen und Du wirst Dich daran halten, oder ich werde reagieren.

Ich dulde keinerlei Beleidigungen jeglicher Art im SLB. Dieses zu Deiner Info :admin:

Solltest Du Fragen haben, stelle sie bitte verständlich für die anderen Mitglieder. Nicht nur ich frage mich sicher, warum Du einmal fast perfekte Rechtschreibung schreibst und dann wieder zahllose Fehler vom Stapel lässt. Dann können durchaus Fragen zu Deiner Person bestehen.

Bitte in normalen Umgangsformen weiter hier.
 
Servus, binoy,

ich möchte hier mal etwas ganz deutlich zum Ausdruck bringen und Du wirst Dich daran halten, oder ich werde reagieren.

Ich dulde keinerlei Beleidigungen jeglicher Art im SLB. Dieses zu Deiner Info :admin:

Solltest Du Fragen haben, stelle sie bitte verständlich für die anderen Mitglieder. Nicht nur ich frage mich sicher, warum Du einmal fast perfekte Rechtschreibung schreibst und dann wieder zahllose Fehler vom Stapel lässt. Dann können durchaus Fragen zu Deiner Person bestehen.

Bitte in normalen Umgangsformen weiter hier.


so so sich als verarscher beschimpft zu werden ..ist kein beleidigung `?

lassen wir es
 
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