Gerichtsurteil zur Stornierung .....

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...von Flügen nach SL . Sicher für einige Frühbucher ganz interessant. :wink:

Als das Wiener Ehepaar K. die Reise nach Sri Lanka buchte, herrschten zwar im Norden der Insel Unruhen, im übrigen Land war die Lage aber stabil. Rund vier Wochen vor dem Abflug wurde vom Außenamt eine "erhöhte Sicherheitsgefährdung" für die restlichen Gebiete inklusive Colombo herausgegeben, und im Süden gab es einen Terroranschlag. Man riet dem Ehepaar, öffentliche Plätze oder Behörden zu meiden.
Der Zweck der Reise lag darin, dass Frau K. – die von Adoptiveltern aufgezogen worden war – in Sri Lanka ihre leibliche Mutter ausfindig machen wollte. Dazu hätte sie bei ihren Recherchen vor Ort Behörden und öffentliche Plätze aufsuchen müssen.
Das junge Ehepaar beschloss, die Reise zu verschieben und stornierte. Der Reiseveranstalter weigerte sich, den bereits überwiesenen Pauschalpreis von 1330 Euro zurückzuzahlen. Mithilfe ihres Rechtsanwaltes Thomas Fried holte sich Familie K. das Geld vor Gericht zurück.
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien nimmt in solchen Fällen einen "weder besonders mutigen, noch besonders ängstlichen Reisenden" als Maßstab. Und dieser hätte von der Reise Abstand genommen, nachdem er gewissenhaft Auskünfte eingeholt hat, wie das Wiener Ehepaar. Die zwischen Buchung und beabsichtigtem Reiseantritt stattgefundenen Terroranschläge berechtigten – so das rechtskräftige Urteil – zum Rücktritt vom Vertrag.

Dieses Urteil ist zunächst lediglich für Östereich bindend.

http://www.kurier.at/nachrichten/162747.php
 
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