Neue Zollbestimmungen für D

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Adventsgeschenk vom Fiskus


Von Till Bartels

Grün oder Rot? Bei der Ankunft in Deutschland standen Flugreisende aus Übersee beim Gang durch den Zoll bisher immer vor der Gretchenfrage: Muss der günstig in den USA erstandene iPod tatsächlich deklariert werden? Von 1. Dezember an setzt die Zitterpartie nun erst später ein - die Freigrenze wird erhöht.

Gute Nachricht für Fernreisende: Einkäufe in Ländern außerhalb Europas bleiben bei der Einreise in die Bundesrepublik künftig in größerer Menge von der Einfuhrsteuer verschont. Bisher dürfen Urlauber und Geschäftsreisende aus Nicht-EU-Staaten nur Waren im Wert von umgerechnet 175 Euro nach Deutschland im Gepäck haben, ohne bei der Zollkontrolle Einfuhr- und Umsatzsteuer zu entrichten.

Ab dem 1. Dezember 2008 ändern sich die Bestimmungen im Reiseverkehr. So erhöht sich die Freimenge für See- und Flugreisende aus Übersee auf 430 Euro. Bei Personen, die mit Auto oder Bahn einreisen, beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre bleibt es beim Warenwert von 175 Euro.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die Reisende unabhängig von den Wertgrenzen "einfuhrabgabenfrei" einführen können, bleiben unverändert. Aber zukünftig dürfen noch vier Liter "nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden", heißt es in einer Presseerklärung des Zolls.


Roter oder grüner Durchgang?
Was sich wie ein Weihnachtsgeschenk des Zolls für die Bundesbürger anhört, ist die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie. "Wir folgen einem europäischen Trend", sagt Arnes Petrick, Pressesprecher der Bundesfinanzdirektion Nord des Bundesministeriums der Finanzen im Gespräch mit stern.de. "Die Austauschschülerin aus den USA, die sich dort einen iPod gekauft hat und zurückkommt, wird sich freuen." Sie muss ab 1. Dezember bei der Einreise am Frankfurter Flughafen nicht mehr durch den rot markierten Durchgang und ihren MP3-Player versteuern. Die erhöhte Freigrenze von 430 Euro entspricht gegenwärtig ungefähr 550 US-Dollar.

Trotz des in den letzten Wochen wieder ansteigenden Dollarkurses sind viele Waren in den USA immer noch deutlich günstiger zu kaufen als in Deutschland. "Vor allem Klassiker wie Freizeitmode, Sportartikel und -schuhe sowie Elektronikartikel sind richtige Schnäppchen, wenn man die deutschen Preise zugrunde legt", sagt Rita Hille vom "Visit USA Committee Germany", der Nachfolgeorganisation des amerikanischen Fremdenverkehrsamtes.

Weihnachts-Shopping in New York
Der Geschäftsmann, der sich eine hochwertige digitale Spiegelreflexkamera für über 430 Euro in Hongkong gekauft hat, sollte allerdings nach wie vor nicht einfach durch den grünen Durchgang des Zolls marschieren. Bei einer Nachkontrolle riskiert er nicht nur einen Zollzuschlag, sondern auch ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Arnes Petrick von der Bundesfinanzdirektion Nord rät deshalb, einen Zöllner beim roten Durchgang anzusprechen und nach den Freigrenzen zu fragen. Bis 700 Euro gelten Pauschalbeträge, darüber erfolgt eine genaue Abgabenberechnung. "Wer die Kaufunterlagen oder Quittungen dabei hat, ist in wenigen Minuten durch."

Die gute Nachricht des deutschen Zolls lautet rechtzeitig vor dem Weihnachts-Kaufrausch: Wer mit einem Wunschzettel seiner Lieben daheim zum Beispiel im Dezember in die Vereinigten Staaten fliegt, darf bei der Rückreise anstatt fünf jetzt sogar 18 Markenjeans zum Preis von 30 US-Dollar in seinen Koffer packen, ohne vom deutschen Zoll aufgehalten zu werden.


http://www.stern.de/reise/deutschland/:Neue-Zollbestimmungen-Adventsgeschenk-Fiskus/645528.html
 
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