Da wage ich doch erhebliche Zweifel zu äußern. Mit einer derartigen Argumentation wird man kaum eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken können, denn dafür liegen die Hürden wesentlich höher.
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Das sollte jetzt auch keine vorgefertigte Grundlage für einen Antrag sein, sondern ein Denkanstoß in die Richtung, in welche eine entsprechende Argumentation führen kann. Da es sich bei der Beibehaltungsgenehmigung um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann jeder Antragsteller nur individuelle Gründe vorbringen. Der allgemeine Verweis auf eine Diskriminierung von Ausländern reicht natürlich nicht. Man muss darstellen können, dass der zu erleidende Nachteil konkret einen selbst betrifft und objektiv erheblich ist. Das wäre z.B. der Fall wenn der Ehemann als Ausländer sein Erbe (Grundstück) nicht annehmen kann, oder eine konkrete Gefährdung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage besteht. Erheblich sind nur Nachteile, die deutlich über das normale Maß hinausreichen. Es muss also eine große Diskrepanz zwischen den Rechten und Pflichten als Bürger und Ausländer herrschen. Diese Grundvoraussetzung ist in Sri Lanka wohl gegeben. Ob sie die Fragesteller konkret betrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Deshalb auch mein Verweis auf einen Anwalt, der dabei behilflich sein könnte.
Wichtig ist hierbei auch, dass man ebenfalls eine fortbestehende Bindung an Deutschland glaubhaft machen muss. Natürlich gilt auch hier, umso intensiver und so erheblicher die Bindungen zu Deutschland umso besser für den Antrag. Darunter fallen z.B. Verwandte in Deutschland, fortbestehender Immobilienbesitz usw.
Abschließend ist noch zu sagen, dass es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde bzw. Ausländischen Vertretung handelt. Deshalb kann es deswegen schon keinen klaren Anforderungskatalog geben. Wenn man aber objektiv erhebliche Nachteile glaubhaft machen kann, bei gleichzeitiger Bindung zu Deutschland, würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen.
Im übrigen kenne ich Deutsche denen eine solche Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde. Zwar habe diese schon sehr lange auf Sri Lanka gelebt und sind dort wirtschaftlich tätig, sodass wohl gute Gründe geltend gemacht werden konnten. Es zeigt aber aufjedenfall, dass es nicht quasi unmöglich ist, wie mancherorts gerne behauptet.
Ich hoffe ich konnte mich etwas klarer ausdrücken. Wir haben das Thema natürlich erst an der Oberfläche angekratzt, aber ich denke für interessierte Personen ist es eine gute Ausgangsposition um sich weitere Informationen an qualifizierter Stelle einzuholen.