Rechtsanwalt

blogsrilanka

New member
Registriert
6. Jan. 2016
Beiträge
21
Hallo,
kennt jemand einen Rechtsanwalt in Deutschland, der sich mit Sri Lankischem Recht auskennt? Freue mich über jeden Hinweis.

EJ
 
Auf die Antworten bin ich ja gespannt.
Ich persoenlich kaeme nie auf die Idee, mir fuer Sri Lanka einen Anwalt in Deutschland zu suchen. Die Rechtslage wechselt hier doch haeufig, vor allem in Bezug auf Auslaender und ihre Interessen.
 
Hallo Wolfi,
ja, ich auch. Ich habe ganz spezielle Fragen und bin zur Zeit in D, da wäre es einfacher, hier jemanden aufzusuchen. Wo wohnst du? Bist du immer zeitweilig in D und S.L.?

Gruß
EJ
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier findest Du eine Liste der von der D-Botschaft empfohlenen Anwälte in Sri Lanka:

http://www.colombo.diplo.de/contentblob/3828094/Daten/5557433/Anwaltsliste_LKA_dld.pdf

Einen Deutsch sprechenden Anwalt wirst Du dort allerdings nicht finden.

Tabro hat Recht, deutsch sprechende Anwälte gibt es in Sri Lanka m.E. nach nicht.
Persönlich würde ich einen Vertrauensanwalt der dt. Botschaft überdenken. Unsere Erfahrungen waren da eher gemischt und die Preise sind teilweise echt heftig.
 
@blogsrilanka, ja. halb und halb. kenn hier nur engl. sprachige Anwaelte
 
Hallo, der TE sucht keinen deutschsprachigen Anwalt in SL, sondern einen Anwalt in D, der sich mit SL-Recht auskennt.

Mir ist kein solcher Anwalt bekannt.
 
Hallo, der TE sucht keinen deutschsprachigen Anwalt in SL, sondern einen Anwalt in D, der sich mit SL-Recht auskennt.

Mir ist kein solcher Anwalt bekannt.
Das Nächstliegende wäre sich einen deutsch sprechenden Anwalt in Sri Lanka zu suchen. Es hilft ja auch nicht weiter, wenn wir alle nur schreiben, dass wir bei der ursprünglichen Frage nicht helfen können. ;)

Ich kann zu dem Thema (leider) nur beitragen, dass man bei Vertrauensanwälten der deutschen Botschaft Vorsicht walten lassen sollte.

Ein auf Sri Lanka spezialisierter Anwalt in Deutschland ist mir auch nicht bekannt und ich selbst komme aus dem Bereich (Wirtschaftsrecht).
 
Moin, Moin ins Netz,
es gibt in der Rechtsanwaltliste des Konsulates Hinweise, ob deutsche Referatiate moeglich sind. Vielleicht erfaehrt man hier einen deutschen Anwalt, der einem mit seinen Kenntnissen weiterhelfen kann.

Upali Gooneratne, der fruehere Praesident der Anwaltskammer ist ein guter Anwalt, jedoch auf Strafrecht spezialisiert. Die Streitwerte muessen auch schon sehr hoch sein, sonst passt es nicht mit den Anwaltsgebuehren. Nur der Hinweis, dass er nichts fuer mich tun kann, und die Nennung eines anderen Anwaltes kostete schon die Mindestgebuehr von 25,000.-LKR, sonst liegt die Mindestgebuehr mit kleinem Schriftsatz 45,000.-LKR

Sollte es um einen Streit in Sri Lanka gehen und nicht um eine Rechtsauskunft, ist als erstes einmal das Mediations Board zustaendig. Danach kann man erst zum Gericht gehen.

Viele Gruesse ins Netz
vom Captain
 
Hallo Hallo,
danke für die vielen Tipps. Es ist kein Straffall, es geht einfach um Rechtsfragen, wenn man sich dort ansiedeln möchte. Mein Mann kommt aus S.L. , ich bin aus D, wir haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in S. L. etwas aufbauen. Wie da die Rechtslage ist von uns beiden. Wir möchten nicht dauernd alle halbe Jahre ausreisen müssen. Wir haben einfach viele Fragen dazu. Da wir momentan nicht in S. L. sind, dachte ich, wir finden hier jemanden, den wir all unsere Fragen stellen können und der sich mit dem dortigen Rechtssystem gut auskennt. Darum geht es. Ich weiss zwar schon einiges, auch durchs Forum hier, aber man hat doch so seine speziellen Fragen. Danke nochmals für eure Unterstützung.

E.J blogsrilanka
 
... es geht einfach um Rechtsfragen, wenn man sich dort ansiedeln möchte.

Eine weise vorausschauende Überlegung wovon sich mancher Doku "Auswanderer" von VOX eine Scheibe abschneiden kann!

Ich würde das vor Ort klären, denn erstens ist es die günstigere Variante und zweitens gibt es sehr gute Rechtsanwälte die auch auf der Insel zu finden sind.
Da es sich erstmal um Fragen handelt wird sich sicherlich auch einen Dolmetscher ( denke da z.Bsp.an einen gut deutsch sprechender Reiseleiter ) ausfindig machen der einem ggf.bei der englischen/singhalesichen oder tamilischen Sprache weiterhelfen kann.

viel Glück!
 
Da es sich erstmal um Fragen handelt wird sich sicherlich auch einen Dolmetscher ( denke da z.Bsp.an einen gut deutsch sprechender Reiseleiter ) ausfindig machen der einem ggf. bei der englischen/singhalesichen oder tamilischen Sprache weiterhelfen kann.
Das dürfte wohl nicht nötig sein.
Mein Mann kommt aus S.L. , ich bin aus D, wir haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit....
Problematisch, (oder besser gesagt) teuer wird es wohl deshalb werden, weil Dein Mann ebenfalls Ausländer ist und deshalb für seine Aufenthaltserlaubnis gehörig zur Kasse gebeten wird.

Als binationales Paar (Du Deutsch, Dein Mann SL) käme es erheblich kostengünstiger.
 
Ich weiß es ja nicht, aber ich gehe davon aus das der Ehemann schon eine zeitlang in Deutschland lebt, oder immer schon lebte.

Ich gehe auch stark davon aus, dass der Ehemann trotz seiner Herkunft wie ein Ausländer behandelt oder sogar in finanziellen, oder gar in Grundstücksangelegenheiten misshandelt wird sm13:
 
Ich gehe auch stark davon aus, dass der Ehemann trotz seiner Herkunft wie ein Ausländer behandelt oder sogar in finanziellen, oder gar in Grundstücksangelegenheiten misshandelt wird sm13:
Von ersteren kann man wohl mit Sicherheit ausgehen. Ausländer ist nun mal Ausländer und man kann deshalb nicht mit einer Bevorzugung oder einer Besserbehandlung rechnen. Das geben auch die dortigen Gesetze nicht her.

Es war wahrscheinlich doch keine so falsche Entscheidung, dass meine Frau allen Einbürgerungsaufforderungen eine Absage erteilt hat. Dadurch ergeben sich für mich keinerlei Probleme für eine längerfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Sri Lanka.
 
solltet ihr einen guten, erfahrenen, englischsprachigen RA hier in Sri Lanka brauchen, koennte ich euch einen empfehlen. In dem Fall dann bitte ueber PN
 
Wenn ihr beide Euch wirklich etwas in Sri Lanka aufbauen möchtet, wäre es sicher überlegenswert, dass dein Mann sich um eine doppelte Staatsbürgerschaft bemüht.

Das ist natürlich schwierig, aber nicht unmöglich. Das Department for Immigration and Emigration unter der neuen Regierung ermutigt ausdrücklich die Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften an Personen mit sri-lankanischen Wurzeln. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung Sri Lankas vorangetrieben werden.

Darüber hinaus kann die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit im Einzelfall vor dem Erwerb auf Antrag genehmigt werden (§ 25 Abs. 2 StAG). Als Begründung könnte man die diskriminierende Gesetzgebung gegenüber Ausländern in Sri Lanka anbringen, die das Aufbauen eines Lebensmittelpunktes dort ausserordentlich erschweren und zudem die fehlende Rechtssicherheit bezüglich dem Aufenthaltsrecht.

Ansonsten einfach mal mit einem Anwalt darüber sprechen. Ihr solltet Euch aufjedenfall einen vor Ort in Sri Lanka suchen und das dann per Telefon, Skype oder Email machen. Das kommt Euch günstiger und vor allem sind deren Informationen aktueller.

Ihr müsst aber beachtet, dass sich die Gesetze in Sri Lanka schneller ändern als bei uns das Wetter. Was heute legal ist, kann morgen fundamental in die andere Richtung gehen. Deswegen gerade vor langfristigen Entscheidungen seid ihr, wenn zumindest dein Mann einen sri-lankanischen Pass hat, auf der sichereren Seite. Als Ausländer seid ihr eigentlich immer mit einem Bein aus dem Land.

Viel Glück und alles Gute,
Manuel
 
Wenn ihr beide Euch wirklich etwas in Sri Lanka aufbauen möchtet, wäre es sicher überlegenswert, dass dein Mann sich um eine doppelte Staatsbürgerschaft bemüht.

Das ist natürlich schwierig, aber nicht unmöglich. Das Department for Immigration and Emigration unter der neuen Regierung ermutigt ausdrücklich die Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften an Personen mit sri-lankanischen Wurzeln. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung Sri Lankas vorangetrieben werden.

Auf srilankischer Seite kann das, abgesehen von erheblichen Kosten, durchaus im Bereich des Möglichen liegen.

Darüber hinaus kann die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit im Einzelfall vor dem Erwerb auf Antrag genehmigt werden (§ 25 Abs. 2 StAG). Als Begründung könnte man die diskriminierende Gesetzgebung gegenüber Ausländern in Sri Lanka anbringen, die das Aufbauen eines Lebensmittelpunktes dort ausserordentlich erschweren und zudem die fehlende Rechtssicherheit bezüglich dem Aufenthaltsrecht.

Da wage ich doch erhebliche Zweifel zu äußern. Mit einer derartigen Argumentation wird man kaum eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken können, denn dafür liegen die Hürden wesentlich höher.

Die Bearbeitungszeit für den Antrag variiert und beträgt in der Regel zwischen drei und zehn Monaten.

Ihr müsst aber beachtet, dass sich die Gesetze in Sri Lanka schneller ändern als bei uns das Wetter. Was heute legal ist, kann morgen fundamental in die andere Richtung gehen. Deswegen gerade vor langfristigen Entscheidungen seid ihr, wenn zumindest dein Mann einen sri-lankanischen Pass hat, auf der sichereren Seite. Als Ausländer seid ihr eigentlich immer mit einem Bein aus dem Land.
In dieser Hinsicht muss ich Dir allerdings zu 100% zustimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:


Da wage ich doch erhebliche Zweifel zu äußern. Mit einer derartigen Argumentation wird man kaum eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken können, denn dafür liegen die Hürden wesentlich höher.
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Das sollte jetzt auch keine vorgefertigte Grundlage für einen Antrag sein, sondern ein Denkanstoß in die Richtung, in welche eine entsprechende Argumentation führen kann. Da es sich bei der Beibehaltungsgenehmigung um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann jeder Antragsteller nur individuelle Gründe vorbringen. Der allgemeine Verweis auf eine Diskriminierung von Ausländern reicht natürlich nicht. Man muss darstellen können, dass der zu erleidende Nachteil konkret einen selbst betrifft und objektiv erheblich ist. Das wäre z.B. der Fall wenn der Ehemann als Ausländer sein Erbe (Grundstück) nicht annehmen kann, oder eine konkrete Gefährdung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage besteht. Erheblich sind nur Nachteile, die deutlich über das normale Maß hinausreichen. Es muss also eine große Diskrepanz zwischen den Rechten und Pflichten als Bürger und Ausländer herrschen. Diese Grundvoraussetzung ist in Sri Lanka wohl gegeben. Ob sie die Fragesteller konkret betrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Deshalb auch mein Verweis auf einen Anwalt, der dabei behilflich sein könnte.

Wichtig ist hierbei auch, dass man ebenfalls eine fortbestehende Bindung an Deutschland glaubhaft machen muss. Natürlich gilt auch hier, umso intensiver und so erheblicher die Bindungen zu Deutschland umso besser für den Antrag. Darunter fallen z.B. Verwandte in Deutschland, fortbestehender Immobilienbesitz usw.

Abschließend ist noch zu sagen, dass es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde bzw. Ausländischen Vertretung handelt. Deshalb kann es deswegen schon keinen klaren Anforderungskatalog geben. Wenn man aber objektiv erhebliche Nachteile glaubhaft machen kann, bei gleichzeitiger Bindung zu Deutschland, würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen.

Im übrigen kenne ich Deutsche denen eine solche Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde. Zwar habe diese schon sehr lange auf Sri Lanka gelebt und sind dort wirtschaftlich tätig, sodass wohl gute Gründe geltend gemacht werden konnten. Es zeigt aber aufjedenfall, dass es nicht quasi unmöglich ist, wie mancherorts gerne behauptet.

Ich hoffe ich konnte mich etwas klarer ausdrücken. Wir haben das Thema natürlich erst an der Oberfläche angekratzt, aber ich denke für interessierte Personen ist es eine gute Ausgangsposition um sich weitere Informationen an qualifizierter Stelle einzuholen.
 
Oben