Sexueller Missbrauch nach 21 Jahren erneut vor Gericht

Hänschen

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Der Oberste Gerichtshof von Nuwara Eliya hat eine Anordnung erlassen, den Fall gegen zwei Verdächtige wegen sexueller Belästigung eines 18-jährigen Mädchens im August 2001 zur Anhörung aufzunehmen, ein Fall, der seit über 20 Jahren untersucht wird.

Der Richter am Obersten Gerichtshof von Nuwara Eliya, Dharshika Wimalasiri, wies heute (07) an, den Fall zur täglichen Anhörung aufzunehmen, da er noch nicht gelöst ist.

Der Richter ordnete an, dass der Fall am 15., 16. und 24. März zur Verhandlung aufgenommen werden sollte, und forderte alle an dem Fall beteiligten Parteien auf, an den genannten Tagen vor Gericht zu erscheinen.

Es wurde berichtet, dass das 18-jährige weibliche Opfer jetzt eine 38-jährige Mutter von zwei Kindern ist.

Gegen zwei Verdächtige wurde ein Verfahren wegen Entführung und sexueller Belästigung des Mädchens eingereicht, als sie nach Hause zurückkehrte, nachdem sie im August 2001 die Kirche in der Gegend von Thalawakele besucht hatte.

Der Fall wurde seit 2001 zur Verhandlung aufgenommen, woraufhin der Generalstaatsanwalt 2004 Anklage beim Obersten Gerichtshof von Nuwara Eliya erhoben hatte.

Nach einem Zeitraum von 10 Jahren verurteilte der Oberste Gerichtshof von Nuwara Eliya die beiden Verdächtigen 2015 zu 5 Jahren strenger Haft in einem Anklagepunkt und 18 Jahren strenger Haft für die zweite und dritte Anklage in dem Fall.

Die Verdächtigen hatten daraufhin beim Berufungsgericht Berufung gegen ihre Haftstrafe eingelegt.

Da unklar war, ob der Fall vor einer Jury verhandelt worden war, setzte das Berufungsgericht die Verurteilung aus und wies den Obersten Gerichtshof von Nuwara Eliya an, die Anhörung von Anfang an wieder aufzunehmen.

Danach hatte sich ein Richter, der an der Verhandlung des Falles beteiligt gewesen war, von der Anhörung zurückgezogen.

Als der Fall heute zur Anhörung aufgegriffen wurde, ordnete der Richter am Obersten Gerichtshof von Nuwara Eliya, Dharshika Wimalasiri, an, dass der Fall zur kontinuierlichen Anhörung aufgegriffen wird.

Sie forderte alle an dem Fall beteiligten Parteien auf, am 15., 16. und 24. März vor Gericht zu erscheinen, an welchen Tagen der Fall zur Prüfung vorgelegt wird.
 
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