Visumerteilung für Deutschlandbesuch

Gisela

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wir hatten leider schon 2x keinen erfolg beim visumantrag. begründung jeweils, rückkehrbeeitschaft nicht gesichert. ich bin krank, pflegestufe 3, kann deshalb nicht mehr nach sl fliegen. wie können wir es schaffen, dass unsere freunde uns besuchen dürfen?
 
Über die Visaerteilung in Sri Lanka speziell weiß ich jetzt nichts und kann nur von anderen Ländern berichten.

Du musst auf alle Fälle eine Krankenversicherung für Deine Freunde abgeschlossen haben und ein Schreiben, dass Du für alle Kosten hier in Deutschland aufkommst.

Handelt es sich bei deinen Freunden um ein Ehepaar oder um alleinstehende Personen? Sind gemeinsame Kinder vorhanden?...........

Etwas mehr Infos wären auf alle Fälle günstig.
 
Was damals bei meiner Frau, damals noch Verlobte, sehr hilfreich war, dass ich am Vortag des Termins, an dem Sie den Antrag in der Botschaft abgeben musste ein ausführliches Schreiben mit Nenneung der Gründe und des Sachverhalts sowie meiner Zusicherung der Rückkehr des Einreisenden per Fax an die Botschaft geschickt habe. Ob dass auch in anderen Fällen hilft weiß ich nicht. Da ich Beamter bin und man mich schneller am A... packen kann als andere war dies sicher auch ein Grund. War damals noch beim Bund und hab damit argumentiert, dass ich ja wohl glaubwürdig wäre, sonst würde man mich ja wohl nicht zur Sicherung des Friedens im Auftrag der Regierung in andere Länder Schicken mit Waffe und so. Das hat dann wohl gezogen.
Versuch wärs wert.

Josch
 
danke.
die beiden jungen frauen sind nicht verheiratet, haben keine kinder. eine studiert, wollte in den semesterferien kommen. die andere arbeitet in einem ressort als therapeutin. ihr arbeitgeber hat bescheinigt, dass sie nach der rückkehr wieder die arbeit aufnimmt.
wir haben die verpflichtungserklärung bei unserer ausländerbehörde gemacht, die versicherung abgeschlosen und beim 2. versuch noch ein anwaltschreiben dazu.
beiden antragstellerinnen wurde gesagt, dass alle papiere ok sind und komplett.
ein anruf bei der botschaft in colombo brachte nichts. es wurde nur gesagt, es kann widerspruch vom antragsteller eingelegt werden.
der widerspruch wurde vor knapp 4 monaten eingelegt, bisher keine antwort
 
hallo Gisela,

Freunde von mir,er Deutscher,sie Singh.,gut situiert,wollten den Bruder der Frau mit nach Deutschland nehmen,sämtliche Papiere waren ok,mehrmaliger Besuch des Bruders bei der deutschen Botschaft mit langen Wartezeiten, glich an Schikane,wurde das Visum abgelehnt,

ich denke,es ist nicht mehr so einfach jemand nach Deutschland kommen zu lassen,

vielen Erfolg!

Gruß Schwabenmädchen
 
ich denke,es ist nicht mehr so einfach jemand nach Deutschland kommen zu lassen,
Wenn die Rückkehrwilligkeit glaubwürdig nachgewiesen werden kann, ist auch eine Visumserteilung ohne weiteres möglich.

Bis etwa 1976 konnten SL-Staatsangehörige visafrei nach Deutschland einreisen und erst danach wurde auf Grund der zunehmenden Rückreiseverweigerungen die Visapflicht eingeführt.

Weil es aber bekanntermaßen immer wieder dazu kommt, daß ungerechtfertigterweise Asylanträge gestellt werden um weiterhin und dauerhaft in Deutschland verbleiben zu können, werden wir wohl oder über mit restriktiveren Entscheidungen bei der Visavergabe zu rechnen haben.

Wer in geordneten Verhältnisen in Sri Lanka lebt, über familiäre Bindungen, eine feste Arbeitsstelle und ein geregeltes Einkommen verfügt, dürfte keine Schwierigkeiten mit der Visumsbeschaffung haben.

Erst im letzten Monat bekam ich Besuch von einer Bekannten aus Sri Lanka, die ohne Einladung und zutun aus Deutschland ihr Visum erhalten hatte.

Wenn die Konsularabteilung der D-Botschaft von der Rückkehrbereitschaft überzeugt ist, dann funktioniert das auch reibungslos.

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beiden antragstellerinnen wurde gesagt, dass alle papiere ok sind und komplett.
ein anruf bei der botschaft in colombo brachte nichts. es wurde nur gesagt, es kann widerspruch vom antragsteller eingelegt werden.
der widerspruch wurde vor knapp 4 monaten eingelegt, bisher keine antwort

Nur weil die Papiere Okay sind und vollständig bsteht ja noch lange kein Anspruch auf das Visa. Die Papiere sind bei allen okay, wo der Antrag angenommen wird, weil unvollständige Anträge garnicht erst angenommen werden. Gebühr wird aber wegen des prüfens der Vollständigkeit trotzdem einbehalten.

Was mich wundert ist, dass man bei der Botschfat sagt die antragsteller könnten Widerspruch einlegen. Bewusste Irreführung oder falsche Ausdrucksweise? Was geht ist, dass der/die Antragsteller/in eine Art Gegendarstellung schreibt. Ein Förmlicher Rechtsbehelf in Form eines Wiederspruchs ist jedoch ausgeschlossen, da die Ablehnung der erteilung eines Touristenvisums als Entscheidung nicht anfechtbar ist, so steht es im Gesetz. Somit ist ein Widerspruch nicht zulässig, Gegendarstellung jedoch schon. Diese sollte aber nicht von den Antragstellern sondern mit deren Vollmachten vom Einladenden verfasst und geschrieben werden, das bringt mehr. Bei meiner Frau hat es damals nur 2 Tage gedauert bis Sie von der Botschaft per Handy kontaktiert wurde mit der Aufforderung nochmals vorbeizukommen mit dem Antrag. Visa wurde dann weitere 3 Tage später erteilt.
Probieren lohnt sich. Sind aber erstmal Monate ins Land gegangen siehts nicht so gut aus. Denke auch, dass es nicht gut kommt, wenn im Pass schon mal ein Abgelehnt-Stempel vorhanden ist. Da schaut man dann genauer hin. Das Gegenteil ist es, wenn da schon ein früheres Visa drin klebt.

Viel Glück trotzdem bei den weiteren Versuchen.

Josch
 
Nur weil die Papiere Okay sind und vollständig besteht ja noch lange kein Anspruch auf das Visa.
Es gibt bei keinem Land der Welt einen rechtlichen Anspruch auf ein (Touristik-, Besuchs-)Visum.

Soweit mir bekannt ist bietet lediglich Deutschland die Möglichkeit, bei Visumsversagung eine Remonstration (Widerspruch) einzulegen, um dann die Ablehnungsgründe zu erfahren.

In anderen Ländern gibt es so etwas überhaupt nicht, da wird das Visum eben nicht erteilt und fertig

Mir wurde bereits schon zweimal ein Visum für Indien aus nicht nachvollziehbaren Gründen von deren Generalkonsulat nicht gegeben. Da erhält man keinerlei Erklärung, ein Wider- oder Einspruchsrecht, um die Ablehnungsgründe zu erfahren, gibt es nicht. Es wird nur gesagt, daß man einen neuen Antrag stellen soll, aber was sollte das bringen wenn man die Gründe nicht kennt, die zur Visumsverweigerung geführt haben ?

Mir ist schon klar, daß es da bei den Konsulaten schwarze Listen gibt, mit den Daten der Personen die man nicht im Land haben möchte. Allerdings ist mir nicht erklärbar inwiefern ich auf so eine Liste kommen sollte, denn ich war noch nie in Indien und hatte auch noch nie etwas mit Indien zu tun.

So gesehen ist das deutsche Verfahren schon etwas tranparenter und nachvollziehbarer.
 
Es gibt bei keinem Land der Welt einen rechtlichen Anspruch auf ein (Touristik-, Besuchs-)Visum.

Habe ich auch nicht behauptet


Soweit mir bekannt ist bietet lediglich Deutschland die Möglichkeit, bei Visumsversagung eine Remonstration (Widerspruch) einzulegen, um dann die Ablehnungsgründe zu erfahren.

Tabro bitte nicht schon wieder. Die Debatte "Remonstration ist nicht das Gleiche wie Widerspruch" hatten wir hier schon mal. Ich will nicht immer wieder die gleichen Debatten führen müssen weil es manche Leute einfach nicht begreifen wollen.
Nur soviel:
Ein Widerspruch ist ein formeller Rechtsbehelf der an gewisse Regeln und Voraussetzungen gebunden ist. Dieser ist bei Versagung eines Touristenvisums nicht zulässig, da die Entscheidung als solches "...nicht anfechtbar." ist.
Eine Remonstration ist eine Gegendarstellung und somit etwas vollkommen anderes als der formgebundene Widerspruch. Eine Remonstration kann man immer abgeben. Ob sich aber dann die zuständige Behörde überhaupt damit beschäftigt und auch noch darauf reagiert wird ist deren Angelegenheit. Man hat jedoch, anders als beim WIDERSPRUCH keine Anspruch auf eine erneute Prüfung des Sachverhalts. Aufführung der Rechtsgrundlage mit Nennung von Paragrafen und Absätzen spare ich mir, da ich diese in der letzten Diskussion schon mehrfach erwähnt hatte.
Ich hoffe, dass Du jetzt nicht wieder die gleichen Argumente und Beiträge von damals auffährst und aufwärmst. Ich bitte Dich einfach nur nicht die Anderen zu verwirren indem Du zwei unterschiedliche Begriffe mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen für den selben Vorgang benutzt. Das schdet mehr als dass es nutzt. DANKE

Josch
 
Eine Remonstration kann man immer abgeben. Ob sich aber dann die zuständige Behörde überhaupt damit beschäftigt und auch noch darauf reagiert wird ist deren Angelegenheit.
Man erfährt aber zumindest die Gründe, die zur Ablehnung des Visumsantrags geführt haben und kann sie bei einer erneuten Visumsantragstellung beseitigen.

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Wenn die entsprechende Behörde auf die Remonstration reagiert ist das so, da gebe ich Dir Recht. Meist tut das die Deutsche Botschaft auch. Das ist sogenannter "good Will" der Behörde. Rechtlich gesehen müsste Sie das aber nicht tun, wogegen man nichts machen könnte. Das war der Kern meiner Aussage.

Josch
 
Hallo ich heiße Peter !

ich habe gerade mit beängstigender Sorge eure Beiträge gelesen !

Ich möchte im Dezember 2011 in SL meine Verlobte Heiraten ... Da ich aber nur 4 Wochen Urlaub habe möchte ich sie gerne vor der Hochzeit 14 Tage zu mir Einladen !

Es gibt für uns kein Zweifel, dass sie wieder mit mir zurückfliegt, da ich Auswandern möchte .

Es ist auch noch was hin bis da, aber wenn ich das so lese müsste ich ja jetzt schon mal den Kampf aufnehmen oder ?

Für Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar ! ! !

LG

Peter
 
ich habe gerade mit beängstigender Sorge eure Beiträge gelesen !

Ich möchte im Dezember 2011 in SL meine Verlobte Heiraten ... Da ich aber nur 4 Wochen Urlaub habe möchte ich sie gerne vor der Hochzeit 14 Tage zu mir Einladen !
Warum firmierst Du unter zwei Namen (Peter und Feuergold) ?

Wenn Du verheirat bist, dann hat Deine Frau einen Rechtsanspruch auf eine Einreise nach Deutschland, sofern alle Voraussetzungen (Sprachnachweis, geprüfte Heiratsurkunde) erfüllt werden und dieser Anspruch kann ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Als Unverheiratete muß sie allerdings ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft nachweisen können, ansonsten wird sie kein (Besuchs)Visum erhalten. Es liegt nun im Wesentlichen an euch diese Rückkehrbereitschaft gegenüber der Konsulartabteilung der Botschaft überzeugend darzustellen.

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Hallo Tabro

Erst mal danke für Deine Antwort !

Im Leben heiße ich Peter.


Ich habe mich die letzte Woche erst mal beim Ausfertigen Amt schlau gemacht ..... man hat mich auf eine Seite verwiesen die echt nichts offen lässt ...

www.Colombo.Diplo.de

Wir haben uns das so gedacht, dass ich bei dem Antrag auch schon die Rückreise Tickets habe .

LG

Peter
 
Wir haben uns das so gedacht, dass ich bei dem Antrag auch schon die Rückreise Tickets habe .
Auch Flugtickets kann man sich rückerstatten, bzw. schlicht und einfach verfallen lassen. Zum Beweis der Rückkehrbereitschaft dürften sie kaum ausreichen und im Übrigen werden die von Hause aus sowieso velangt.

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was hältst Du denn mal von Tipps ?
Erst heiraten und danach die Familienzusammenführung beantragen oder ein Visum zur Eheschließung beantragen und in Deutschland heiraten.

Es gibt für uns kein Zweifel, dass sie wieder mit mir zurückfliegt, da ich Auswandern möchte .
...und wovon wollt Ihr dann in SL leben ?
Ein Residenzvisum (Aufenthaltserlaubnis) wirst Du als dann Verheirateter problemlos bekommen, eine Arbeitserlaubnis eher nicht.

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Lieber Tarbo !

Seit meinem ersten Beitrag vom 31.10.2010, wo ich Beängstigender weise gelesen habe, welche Probleme es geben kann .....

Habe ich mich selbstverständlich bemüht .

Ich werde sie zuerst hier Heiraten !


Es tut sich nur zwei Problem auf !


Zum einen sagte man mir beim Standesamt, die mit mir die Bestimmungen durchgegangen sind ..... das die Botschaft in Sri Lanka keine Überprüfung der Echtheit von Dokumenten macht. ! weil der Staat noch zu unsicher ist und auf einer Liste steht .

Das Auswärtige Amt ist sich nicht sicher ..... ob das so ist ! .... und glaube mir ich habe die richtigen Leute die für Sri Lanka zuständig sind am Telefon gehabt .

Auch den Botschafter habe ich schon angeschrieben ohne Erfolg.


Das 2 Problem ist das Goethe-Institut in Colombo ! Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1"

Sie Wohnt in Ahangama .... und sie muss das 3 Monate machen ? gibt es in ihrer nähe

auch die Möglichkeit ?


Was mein Finanzzieles betrifft, so habe ich zwei Millionen gemacht mit der Verwendung

von den beiden Seiten verwendbaren Klopapier ! .....


Nein .... es würde für meine Familie bis ans Lebensende reichen .... wenn wir Sparsam

sind ...:-)

LG

Peter
 
Hallo Claudia ....

Du wirst es nicht glauben .... aber das war gar nicht so einfach das zu erfinden ... :-)

Beim Kölsch und der Bildzeitung kam mir dann die Erleuchtung .... :-)

Und jetzt bin ich Reich ..... zumindest an Erfahrung ....:-)

Das es auch Menschen mit Humor gibt ..... :-)

Ja dann last uns das Wetter weg lachen ..... :-)

LG

Peter
 
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