Visumerteilung für Deutschlandbesuch

Ich werde sie zuerst hier Heiraten !
Hier, wo ist das ? In Deutschland ?
Dann wende Dich an das Standesamt Deines Vertrauens. Dort erfährst Du welche Dokumente erforderlich werden.

Zum einen sagte man mir beim Standesamt, die mit mir die Bestimmungen durchgegangen sind ..... das die Botschaft in Sri Lanka keine Überprüfung der Echtheit von Dokumenten macht. ! weil der Staat noch zu unsicher ist und auf einer Liste steht.
Bis vor einigen Jahren war es überhaupt kein Problem in SL zu heiraten und anschließend sofort das Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland zu erhalten (so war das jedenfalls bei mir bzw. meiner Ehefrau).

Erst auf Grund der zahlreichen Mißbräuche und dem katastrophal unsicheren Urkundenwesen auf der Insel hat die D-Botschaft vor einigen Jahren die Legalisierung srilankischer Dokumente eingestellt und beauftragt stattdessen sogenannte Vertrauensanwälte, die dann die Echtheit der Dokumente überprüfen.
Das dauert natürlich seine Zeit und kostet extra (ca.300 €uro).

Die Zeitdauer der Überprüfung hängt im Wesentlichen vom Arbeitseifer und der Auslastung des Vertrauensanwalts und von der Lage des Standesamtes ab. Bei einer Eheschließung in Puddukuttuyiruppu dauert es sicherlich etwas länger, als wenn die Eheschließung bei einem Standesamt in Colombo stattgefunden hat.

Das Auswärtige Amt ist sich nicht sicher ..... ob das so ist ! .... und glaube mir ich habe die richtigen Leute die für Sri Lanka zuständig sind am Telefon gehabt.
Da das AA gemeinhin nicht viel oder garnichts mit Eheschließungen zu tun hat, dürfte es wohl auch kaum der richtige Ansprechpartner sein. Für derartige Ereignisse sind meistens die Standesämter zuständig, die sich dadurch auch besser mit den Erfordernissen bei binationalen Eheschließungen auskennen.

Auch den Botschafter habe ich schon angeschrieben ohne Erfolg.
Auch ein Botschafter kennt sicht nicht mit Eheschließungen aus, sein Aufgabenbereich ist ein anderer und auch die Konsularabteilung der Botschaft erfährt von den Erfordernissen einer Eheschließung bestenfalls nebenbei (wenngleich der Irrtum, daß man auf der Botschaft oder dem Konsulat heiraten könnte anscheinend unausrottbar ist).

Das 2 Problem ist das Goethe-Institut in Colombo ! Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1"
Sie wohnt in Ahangama .... und sie muss das 3 Monate machen ? gibt es in ihrer Nähe auch die Möglichkeit ?
Wo sie Deutsch lernt, ist völlig unerheblich. Lediglich die Prüfung zum Erhalt des Zertifikats muß beim Goethe-Institut abgelegt werden. Wenn sie allerdings bereits perfekt Deutsch spricht und auf der Botschaft munter Deutsch parliert, dürfte auch der Konsularbeamte bei der Visumsbeantragung auf die Vorlage des Zertifikats verzichten.

Was mein Finanzielles betrifft, so habe ich zwei Millionen gemacht mit der Verwendung von den beiden Seiten verwendbaren Klopapier ! .....
Nein .... es würde für meine Familie bis ans Lebensende reichen .... wenn wir Sparsam sind ...:-)
Wie schön für Euch.

Unter der strahlenden Sonne und dem schwülwarmen Klima Sri Lankas sind allerdings schon so manche riesige Vermögen in kürzester Frist dahingeschmolzen, so mancher stolze Auswanderer mußte die Insel wieder ohne einen Pfennig in Richtung Deutschland verlassen und lebt heute von Hartz4.
Denn auch auf Sri Lanka gilt (mehr noch als hierzulande):
"Ohne Moos - nix los !"

Möge Dir ein solches Schicksal erspart bleiben.

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Hallo zusammen!

Nun will ich zur leidigen Visums-Geschichte auch noch meinen Beitrag abgeben. Ich bin Österreicherin, aber ich denke, dass die Rechtslage in meinem Land sich nicht großartig von der deutschen unterscheidet. Im Übrigen werden die Visumsanträge für Österreich ohnehin von der deutschen Botschaft in Colombo bearbeitet und nur "schwierige Fälle" (was immer das heißen mag???) an die Österreicher in Neu Delhi weitergeleitet.
Der schwierige Punkt ist ja wohl wirklich, die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen..... im Endeffekt ist man vom Ermessen der Botschaft abhängig, da es meiner Meinung nach überhaupt kein Dokument geben kann, das eine Rückkehr garantiert...... Eine Anwältin hat mir den Tipp gegeben, unbedingt ein persönliches Schreiben an den Botschafter zu richten, zu erläutern, wie lange man sich kennt, welcher Art die Beziehung ist, welche Pläne man/frau hat und was eben eine Rückkehr gesichert erscheinen lässt. (Josch hat ja in seinem Beitrag erwähnt, dass er das so gemacht hat.) Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dieses Schreiben auch gelesen und berücksichtigt wird, hat man allerdings nicht, da man als Einladender keine "Parteienstellung" hat.
Zum Thema "Einspruch" bei Ablehnung. Die Entscheidung selbst kann man nicht beeinspruchen, allerdings hat der Antragsteller (oder mit anwaltlicher Vollmacht jede andere Person) bei Ablehnung des Visums das Recht, binnen 2 Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes, für das das Visum beantragt wurde, einzulegen. In Österreich gehen laut Anwältin über 90% dieser Beschwerden positiv durch. Basis für eine Beschwerde bilden eventuelle Verfahrensfehler oder die Nichteinhaltung rechtlicher Bestimmungen. Im österreichischen Fremdengesetz ist z.B. vorgeschrieben, dass über eine geplante Ablehnung des Visumsantrages unter Nennung der Gründe informiert werden müsste. Dann hätte der Antragsteller noch einmal 2 Wochen Zeit um mit einem Anwalt aus Sri Lanka diese Gründe zu entkräften. Dieses Gesetz wird von der Botschaft schlichtweg ignoriert. Und das ist der Grund, warum Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof durchgehen und die Republik Österreich die Verfahrenskosten (1200€) tragen muss. Leider bedeutet das aber nur, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss, nicht aber, dass ein Visum gewährt werden muss. Außerdem kann es bis zu 4(!) Jahre dauern, bis die Beschwerde bearbeitet wird.
Jetzt fragt sich wahrscheinlich jeder hier, welchen Sinn so eine Beschwerde dann hat.
Also: Ich persönlich sehe es als eine - wenn auch mühevolle - Gelegenheit, dem Staat zu zeigen, "so kannst du mit Menschen anderer Länder nicht umspringen" und ihn zumindest zur Einhaltung der eigenen Rechtsvorschriften zu zwingen. Außerdem wird man/frau sich kaum die Mühe machen, wenn es sich nicht um eine ernsthafte Beziehung handelt ..... was dann beim nächsten Visums-Antrag vielleicht doch Beachtung findet.... Und vielleicht gibt es einem auch das Gefühl, nicht ganz macht- und hilflos ausgeliefert zu sein.......

Angeeignet habe ich mir dieses Wissen, nachdem der Freund einer Freundin kein Visum bekommen hat. Mein Freund wird seinen Antrag in den nächsten Wochen abgeben...... bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht!
Ein Kuriosum am Rande (wenn auch ein trauriges): Wer heiratet, hat das Recht auf Niederlassungsbewilligung. Will man die aber gar nicht, weil man gar nicht in Europa zusammenleben möchte, und beantragt man für den Ehepartner wieder ein Touristen-Visum, wird erstens wieder die Rückkehrwilligkeit in Frage gestellt und zweitens angenommen, dass es sich womöglich nur um eine Scheinehe handelt.......

Ich drück euch allen, die ihr diesen Behördenkram auch noch vor euch habt, die Daumen!
Christina
 
Nun will ich zur leidigen Visums-Geschichte auch noch meinen Beitrag abgeben. Ich bin Österreicherin, aber ich denke, dass die Rechtslage in meinem Land sich nicht großartig von der deutschen unterscheidet.
So ich richtig gelesen habe ging es beim Vorposter aber doch wohl um ein Visum zur Eheschließung.

Zudem unterscheidet sich Felix Austria und Deutschland, auch in diversen Rechtsangelegenheiten, insbesonderen beim Ehegattenzuzug, recht wesentlich. Allerdings muß ich gestehen, daß ich mich da bei den Österreichern nicht wirklich fundiert auskenne.

Der schwierige Punkt ist ja wohl wirklich, die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen..... im Endeffekt ist man vom Ermessen der Botschaft abhängig, da es meiner Meinung nach überhaupt kein Dokument geben kann, das eine Rückkehr garantiert......
Das mag bei einem Besuchervisum durchaus der Fall sein, beim Ehegattennachzug keinesfalls, denn darauf besteht (in Deutschland) ein Rechtsanspruch (Artikel 6 GG).

Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dieses Schreiben auch gelesen und berücksichtigt wird, hat man allerdings nicht, da man als Einladender keine "Parteienstellung" hat.
Mit einer entsprechenden Vollmacht des Antragstellers allerdings schon.

Zum Thema "Einspruch" bei Ablehnung. Die Entscheidung selbst kann man nicht beeinspruchen, allerdings hat der Antragsteller (oder mit anwaltlicher Vollmacht jede andere Person) bei Ablehnung des Visums das Recht, binnen 2 Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes, für das das Visum beantragt wurde, einzulegen. In Österreich gehen laut Anwältin über 90% dieser Beschwerden positiv durch.
So läuft das aber in Deutschland nicht. Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter kann gegen die Visumsversagung remonstrieren und bekommt dann die genauen Gründe dargelegt, kann diese ausräumen und dann, falls seine Gründe nachvollziehbar und stichhaltig sind, auch das Visum.

Dieses Gesetz wird von der Botschaft schlichtweg ignoriert. Und das ist der Grund, warum Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof durchgehen und die Republik Österreich die Verfahrenskosten (1200€) tragen muss. Leider bedeutet das aber nur, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss, nicht aber, dass ein Visum gewährt werden muss. Außerdem kann es bis zu 4(!) Jahre dauern, bis die Beschwerde bearbeitet wird.
Das mag im Falle Österreichs zutreffen, dazu habe ich keine Erkenntnisse, für Deutschland trifft es jedenfalls nicht zu, das weiß ich genau.

"so kannst du mit Menschen anderer Länder nicht umspringen" und ihn zumindest zur Einhaltung der eigenen Rechtsvorschriften zu zwingen
Vielleicht solltest Du Dich da mal über die Visavergabemodalitäten anderer Länder vertraut machen, da gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Da bekommt man einfach kein Visum und fertig.

Grundsätzlich gibt es völkerrechtlich überhaupt keinen Anspruch auf ein Visum/eine Einreise und Ablehnungsgründe werden auch nicht benannt.
Da sind wir hier in Europa schon wesentlich kulanter und rechtssicherer.

Ein Kuriosum am Rande (wenn auch ein trauriges): Wer heiratet, hat das Recht auf Niederlassungsbewilligung.
Auch wieder so eine österreichische Eigenheit, die in Deutschland etwas anders geregelt ist und praktiziert wird.

Will man die aber gar nicht, weil man gar nicht in Europa zusammenleben möchte, und beantragt man für den Ehepartner wieder ein Touristen-Visum, wird erstens wieder die Rückkehrwilligkeit in Frage gestellt und zweitens angenommen, dass es sich womöglich nur um eine Scheinehe handelt.......
....und das Touristenvisum wäre (Deutschland betreffend) auch das falsche für diesen Zweck.

Ein Touristenvisum ist erforderlich, wenn man ein Land als Tourist besuchen will, z.B. den Kölner Dom, Schloß Neuschwanstein und was weiß ich, besichtigen will. Für gewöhnlich bucht man so etwas auch bei einem Reisebüro inklusive Transport, Übernachtungen und Verpflegung. Dann erledigt auch dieses Reisebüro die Visumsangelegenheiten.

Srilankische Bekannte von mir haben es jedenfalls verschiedentlich so gehandhabt, weil sie z.B. die Passionspiele in Oberammergau besuchen wollten.

Du siehst also, daß sich Österreich und Deutschland auch in Sachen Ausländerrecht etwas unterscheiden, nicht nur in der Sprache.

Visavergabe und Ablehnungsquote in Colombo
Jahr/erteilt/abgelehnt
2006/5.146/888
2007/5.529/2.276
2008/4.944/2.154
2009/3.525/1.792

Die Ablehnungsquote liegt ziemlich hoch. Die Gründe dürften weitgehend nachvollziehbar und verständlich sein.

....übrigens, auch Sri Lanka lehnt m.W. manchmal Visaanträge ab, Tendenz steigend.

@Bayan oder Christina, ein paar Absätze und gelegentlich eine Leerzeile würden Deinen Text erheblich lesefreundlicher gestalten.
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Zuletzt bearbeitet:
Na dann .... nachdem hier gleich mein erster Beitrag, von dem ich dachte,

er könnte vielleicht für andere hilfreich sein, gründlich zerpflückt wurde,

ist die Motivation mich weiter einzubringen nicht mehr sehr groß.

@Tabro: Dein Problem mit den Zeilenabständen lässt sich lösen, damit,

dass du dich Östereichern anscheinend nicht nur sprachlich überlegen

fühlst, mag ich mich aber nicht befassen...
 
@ bayan: lass dich von Tabro nicht einschüchtern, bitte.

Ist schon ok so. Ein paar Trennungen wären aber schon angebracht.
 
Servus in die Runde,

ich versuche es mal, wenn auch sicher nicht perfekt:

Es ist allgemein bekannt, dass es bei der Visumserteilung diverse Probleme gibt es gab dazu zahlreiche Berichte.

Die Fakten auf dem Papier sehen allerdings ( ja Tabro, ich kann Dir dazu so einige Beispiele nennen von Personen, die nicht Deine Kontakte nutzen können ) nennen.

Als normal sterblicher ist es wirklich ein grosses Problem, Besuch so ohne weiteres einzuladen. Die Willkür und Unfreundlichkeit der Behörden in diesen Punkten ist doch sicher nicht nur in meinen Augen mangelhaft.

Die Ablehnungsquote liegt ziemlich hoch. Die Gründe dürften weitgehend nachvollziehbar und verständlich sein.

@Tabro:

Ich rege aber auch folgende Denkensweise an:

Warum würden gerne Ausländer das Heimatland verlassen und in D neu anfangen ? Lassen wir doch da mal das Thema LTTE und Terroristen aussen vor. Man sollte bei entsprechend verlangter und gegebener Bürgschaft dort sicher offener sein.
Gehört zwar nicht wirklich hier hin, aber auch wir ( Du und ich )beide hatten Gründe, unsere eigentlich Heimat zu verlassen, oder irre ich da.

....übrigens, auch Sri Lanka lehnt m.W. manchmal Visaanträge ab, Tendenz steigend.

Und genau das macht mir Angst - generell !
Was sind eigentlich Gründe, ein Visum abzulehnen und wie schnell ist der Nachbar nicht unbedingt Dein Freund. Neue Freunde macht sich sicherlich keine Regierung, mit dieser Vorgehensweise. Lernfähig sollte auch die Politik sein, zudem auch kritikfähig. SL ist derzeit am wachsen in jeglicher Hinsicht und mir fehlt da fast nur noch das Demokratiedenken.

Na dann .... nachdem hier gleich mein erster Beitrag, von dem ich dachte,

er könnte vielleicht für andere hilfreich sein, gründlich zerpflückt wurde,

ist die Motivation mich weiter einzubringen nicht mehr sehr groß.

Naja,

Tabro hat da sicher einige Dinge ganz richtig erklärt - zumindest aus Sicht der Bürokratie und der Gesetzesgebung. Zerpflückt kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde aber meinen, Du solltest da einfach lockerer an die Sache "Forum" selbst ran gehen. Viel Erfolg und Spass weiterhin.
 
Es ist allgemein bekannt, dass es bei der Visumserteilung diverse Probleme gibt es gab dazu zahlreiche Berichte.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
Im Visakodex kannst Du die Bedingungen, die zur Visavergabe erfüllt werden müssen genau nachlesen.
Guckst Du hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:243:0001:01:DE:HTML

Die Fakten auf dem Papier sehen allerdings ( ja Tabro, ich kann Dir dazu so einige Beispiele nennen von Personen, die nicht Deine Kontakte nutzen können ) nennen.
Als normal sterblicher ist es wirklich ein grosses Problem, Besuch so ohne weiteres einzuladen. Die Willkür und Unfreundlichkeit der Behörden in diesen Punkten ist doch sicher nicht nur in meinen Augen mangelhaft.
Wenn Du damit die D-Botschaft meinst, bin ich ebenfalls Deiner Meinung.
Meine dort gemachten Erfahrungen habe ich in einem anderen SL-Forum detailliert geschildert (wenn ich darf, setze ich den Link dazu gerne ein).

Ich rege aber auch folgende Denkensweise an:

Warum würden gerne Ausländer das Heimatland verlassen und in D neu anfangen ? Lassen wir doch da mal das Thema LTTE und Terroristen aussen vor. Man sollte bei entsprechend verlangter und gegebener Bürgschaft dort sicher offener sein.
Gehört zwar nicht wirklich hier hin, aber auch wir ( Du und ich )beide hatten Gründe, unsere eigentlich Heimat zu verlassen, oder irre ich da.
Das ist wohl eher eine Frage der hohen Politik und daran werden wir beiden armen Würstchen wohl kaum etwas ändern können.
Die Beamten in den Behörden sind an diese Vorgaben gebunden, da werden Eigenmächtigkeiten einzelner Mitarbeiter sicherlich kaum toleriert.

Was sind eigentlich Gründe, ein Visum abzulehnen und wie schnell ist der Nachbar nicht unbedingt Dein Freund. Neue Freunde macht sich sicherlich keine Regierung, mit dieser Vorgehensweise. Lernfähig sollte auch die Politik sein, zudem auch kritikfähig. SL ist derzeit am wachsen in jeglicher Hinsicht und mir fehlt da fast nur noch das Demokratiedenken.
Meinst Du jetzt die deutschen oder die SL-Behörden ?
Für die deutschen Auslandsvertretungen gilt der oben verlinkte Visakodex.

Bei den SL-Behörden habe ich allerdings keinen Einblick, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten die SL-Behörden eine Einreise oder ein Visum verweigern, aber ich glaube das können wir uns sicher denken.

Allerdings sind mir bisher in meinem persönlichen Umfeld und Bekanntenkreis noch keine Fälle bekannt geworden, wo jemanden Visum oder Einreise nach SL verweigert wurde.

@Bayan
Anscheinend hast Du meinen Beitrag "in den falschen Hals bekommen", ich wollte Deinen Beitrag nicht "zerpflücken", aber man kann schlichtweg nicht einfach die österreichische und die deutsche Gesetzeslage 1:1 gegenüberstellen. So einfach geht das nicht, es sind eben zwei unterschiedliche souveräne Staaten.

Das mit der Sprache sollte ein Witz sein, den mein österreichischer Kollege immer anbringt, wenn wir über irgendein speziell österreichisches Wort stolpern. Er sagt dann immer: "Deutsche und Österreicher haben vieles gemeinsam, bis auf die Sprache".

Insofern lag es keinesfalls in meiner Absicht Dich "einzuschüchtern", da Du ja ohnehin wohl schon ein recht schüchterner Mensch zu sein scheinst, weil Du eine so lange Vorlaufzeit gebraucht hast, um Dich hier im Forum überhaupt erstmals zu äußern.

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Zuletzt bearbeitet:
AW: Mal nur so am Rande

Moin Tabro,

Du könntest aber auch Deine eigene Art etwas relativieren, denke ich . Manchmal kommst Du sicher arg rüber.
 
Schönen Abend an alle!

Also, da ich hier anscheinend eine Diskussion unter erfahrenen Benutzern ausgelöst habe, will ich mich noch mal melden.

@ Tabro

"Insofern lag es keinesfalls in meiner Absicht Dich "einzuschüchtern", da Du ja ohnehin wohl schon ein recht schüchterner Mensch zu sein scheinst, weil Du eine so lange Vorlaufzeit gebraucht hast, um Dich hier im Forum überhaupt erstmals zu äußern."
Ich bin weder eingeschüchtert, noch ein schüchterner Mensch, allerdings zurückhaltend, was die Verbreitung meiner Meinung im virtuellen Raum betrifft. (Und schließlich ist das auch eine Zeitfrage......) Ich wollte mit meinem Beitrag nichts anderes, als eine eventuelle Hilfestellung für Menschen in ähnlicher Lage zu geben. Keinesfalls stand mir der Sinn nach Grundsatzdiskussionen oder danach, rechtliche Formulierungen und Unterschiede zu diskutieren.


"So läuft das aber in Deutschland nicht. Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter kann gegen die Visumsversagung remonstrieren und bekommt dann die genauen Gründe dargelegt, kann diese ausräumen und dann, falls seine Gründe nachvollziehbar und stichhaltig sind, auch das Visum. "
Mit dem wunderbaren Begriff des "Remonstrierens" ist ja wohl genau DIE Bestimmung im österreichischen Fremdenpolizeigesetz gemeint, auf die ich hingewiesen habe und die von der Botschaft in Delhi im mir bekannten Fall schlicht und ergreifend ignoriert und im Verfahren übersprungen wurde. Und genau dagegen kann man eben Beschwerde beim VGH einlegen. Und nur darauf hat sich meine Absicht bezogen, dem Staat zu sagen, dass er so nicht mit Menschen fremder Länder umspringen kann. Es ist ja wohl ziemlich menschenverachtend, Gesetze zu machen und sie dann nicht einzuhalten, weil man davon ausgeht, dass Menschen anderer Länder sie nicht kennen. Ich nehme mal an, dass es der Republik Österreich einfach billiger kommt, hin und wieder ein Beschwerdeverfahren zu verlieren, als jeden Visumsantrag mit dem nötigen Personalaufwand korrekt zu bearbeiten.

"Vielleicht solltest Du Dich da mal über die Visavergabemodalitäten anderer Länder vertraut machen, da gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Da bekommt man einfach kein Visum und fertig."
Das mag schon sein, allerdings musste ich noch nie meine Rückkehrwilligkeit nachweisen - ich wüsste auch nicht wie, denn sind ein Arbeitsvertrag oder Ersparnisse wirklich eine Garantie? - bzw. wurden meine Angaben nie in Zweifel gezogen.

"....und das Touristenvisum wäre (Deutschland betreffend) auch das falsche für diesen Zweck."
Für welchen Zweck? Es gibt ja schließlich noch was zwischen Heirat und einem Besuch der Passionsspiele in Oberammergau. Ich denke nicht, dass mein Freund besonders glücklich wäre, seine Zeit anstatt mit mir bei den Operettenfestspielen in Mörbisch zu verbringen.

"Ein Touristenvisum ist erforderlich, wenn man ein Land als Tourist besuchen will, z.B. den Kölner Dom, Schloß Neuschwanstein und was weiß ich, besichtigen will. Für gewöhnlich bucht man so etwas auch bei einem Reisebüro inklusive Transport, Übernachtungen und Verpflegung. Dann erledigt auch dieses Reisebüro die Visumsangelegenheiten."
Ich habe weder meine Reisen nach Sri Lanka noch irgendwelche andere Reisen im Reisebüro gebucht, sondern ein Flugticket gekauft, meinen Pass an die jeweilige Botschaft geschickt und meinen Rucksack gepackt........

"Srilankische Bekannte von mir haben es jedenfalls verschiedentlich so gehandhabt, weil sie z.B. die Passionspiele in Oberammergau besuchen wollten."
Schön, wenn die sich das leisten können. Ich habe in Sri Lanka kaum Menschen getroffen, die so viel Geld haben. Darf nur der nach Europa kommen, der viel Geld hier lässt?


Im Übrigen hat Tabro mich noch drauf hingewiesen, dass es im Beitrag vor meinem um ein Heiratsvisum ging und ich mich nicht darauf bezogen habe.

Ich hatte ALLE Beiträge zum Thema gelesen und mich ganz allgemein dazu geäußert......

Zur "Parteienstellung": Natürlich kann ich den Antragsteller mit Vollmacht vertreten, aber dann übernehme ich ja seinen Part. Mir geht's aber eher um die Frage, wo ich als österreichische Staatsbürgerin bleibe, mit meinem Wunsch, einen Menschen, den ich liebe, einige Zeit bei mir zu haben.

Was die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Visavergabe betrifft, habe ich da auch so meine Zweifel. Im Endeffekt ist das Bewerten der Rückkehrwilligkeit ja auch eine Ermessensfrage, und dieser Ermessenspielraum wird meines Erachtens nicht unbedingt zu Gunsten des Antragstellers ausgenützt.

Mir ist völlig klar, dass es schwarze Schafe gibt und mit Schengenvisa Missbrauch getrieben wird, aber es erzeugt ein starkes Gefühl der Hilflosigkeit, wenn man fürchten muss, für die Missetaten anderer büßen zu müssen.


Grüße an alle
Christina
 
@Bayan

Vielleicht solltest du Dir zunächst einmal über die verschiedenen Visumsarten im Klaren sein. Es ist mir allerdings nicht bekannt wie das in Österreich alles aufenthaltsrechtlich geregelt ist, aber bei den Verfahrensweisen in Deutschland kenne mich einigermaßen aus.

Da gibt es Besuchs-, Touristen-, Geschäftsvisa, Visa zur Familienzusammenführung, zur Eheschließung und noch einige andere Arten.

Für jedes dieser verschiedenen Visa sind bestimmte unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen. Deshalb ist es notwendig zu wissen, welcher Art Visum man beantragen muß, entsprechend dem Zweck der Reise.

Das es für Menschen aus ärmeren Länder schwieriger ist ein Visum zu erlangen, als für Besucher aus wohlhabenderen, reicheren Ländern liegt auf der Hand und hat berechtigte Gründe, weil sich die wohlhabenden Länder vor unerwünschter Einwanderung schützen wollen.

So konnten noch vor Jahren srilankische Bürger ohne Visum nach Europa/Deutschland besuchsweise einreisen. Erst als zunehmend mehr und mehr auf die Rückreise verzichteten und einfach hierblieben, wurde die Visapflicht für srilankische Bürger eingeführt. Die im Laufe der Jahre immer weiter verschärft wurde.

Durch die Einführung der Visapflicht versuchen sich die Länder vor unerwünschter Einwanderung zu schützen und solange dieser Einwanderungsdruck weiterhin anhält wird sich daran sicher auch nichts ändern.

Da es unwahrscheinlich ist das Europäer in großer Zahl nach Sri Lanka fliegen, um dann dort dauerhaft zu verbleiben, sind die Einreisehürden für Europäer natürlich wesentlich niedriger und weniger umständlich als für Reisende in die Gegenrichtung. Bekanntlich sind aber gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt in sri Lanka Planungen im Gange, ebenfalls eine Visumspflicht für EU-Bürger einzuführen.

Wenn Du Dir mal einen genauen Überblick verschaffen willst, nach welchen Kriterien Visa erteilt oder abgelehnt werden (können) kannst Du das hier im europäischen Visakodex genau nachlesen.

http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visakodex_VO_2009-810_L_243_DE.pdf

Diese Bestimmungen sind für alle EU-Länder verbindlich.

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