Hier, wo ist das ? In Deutschland ?Ich werde sie zuerst hier Heiraten !
Bis vor einigen Jahren war es überhaupt kein Problem in SL zu heiraten und anschließend sofort das Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland zu erhalten (so war das jedenfalls bei mir bzw. meiner Ehefrau).Zum einen sagte man mir beim Standesamt, die mit mir die Bestimmungen durchgegangen sind ..... das die Botschaft in Sri Lanka keine Überprüfung der Echtheit von Dokumenten macht. ! weil der Staat noch zu unsicher ist und auf einer Liste steht.
Da das AA gemeinhin nicht viel oder garnichts mit Eheschließungen zu tun hat, dürfte es wohl auch kaum der richtige Ansprechpartner sein. Für derartige Ereignisse sind meistens die Standesämter zuständig, die sich dadurch auch besser mit den Erfordernissen bei binationalen Eheschließungen auskennen.Das Auswärtige Amt ist sich nicht sicher ..... ob das so ist ! .... und glaube mir ich habe die richtigen Leute die für Sri Lanka zuständig sind am Telefon gehabt.
Auch ein Botschafter kennt sicht nicht mit Eheschließungen aus, sein Aufgabenbereich ist ein anderer und auch die Konsularabteilung der Botschaft erfährt von den Erfordernissen einer Eheschließung bestenfalls nebenbei (wenngleich der Irrtum, daß man auf der Botschaft oder dem Konsulat heiraten könnte anscheinend unausrottbar ist).Auch den Botschafter habe ich schon angeschrieben ohne Erfolg.
Wo sie Deutsch lernt, ist völlig unerheblich. Lediglich die Prüfung zum Erhalt des Zertifikats muß beim Goethe-Institut abgelegt werden. Wenn sie allerdings bereits perfekt Deutsch spricht und auf der Botschaft munter Deutsch parliert, dürfte auch der Konsularbeamte bei der Visumsbeantragung auf die Vorlage des Zertifikats verzichten.Das 2 Problem ist das Goethe-Institut in Colombo ! Sprachprüfung A1 "Start Deutsch 1"
Sie wohnt in Ahangama .... und sie muss das 3 Monate machen ? gibt es in ihrer Nähe auch die Möglichkeit ?
Wie schön für Euch.Was mein Finanzielles betrifft, so habe ich zwei Millionen gemacht mit der Verwendung von den beiden Seiten verwendbaren Klopapier ! .....
Nein .... es würde für meine Familie bis ans Lebensende reichen .... wenn wir Sparsam sind ...
So ich richtig gelesen habe ging es beim Vorposter aber doch wohl um ein Visum zur Eheschließung.Nun will ich zur leidigen Visums-Geschichte auch noch meinen Beitrag abgeben. Ich bin Österreicherin, aber ich denke, dass die Rechtslage in meinem Land sich nicht großartig von der deutschen unterscheidet.
Das mag bei einem Besuchervisum durchaus der Fall sein, beim Ehegattennachzug keinesfalls, denn darauf besteht (in Deutschland) ein Rechtsanspruch (Artikel 6 GG).Der schwierige Punkt ist ja wohl wirklich, die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen..... im Endeffekt ist man vom Ermessen der Botschaft abhängig, da es meiner Meinung nach überhaupt kein Dokument geben kann, das eine Rückkehr garantiert......
Mit einer entsprechenden Vollmacht des Antragstellers allerdings schon.Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dieses Schreiben auch gelesen und berücksichtigt wird, hat man allerdings nicht, da man als Einladender keine "Parteienstellung" hat.
So läuft das aber in Deutschland nicht. Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter kann gegen die Visumsversagung remonstrieren und bekommt dann die genauen Gründe dargelegt, kann diese ausräumen und dann, falls seine Gründe nachvollziehbar und stichhaltig sind, auch das Visum.Zum Thema "Einspruch" bei Ablehnung. Die Entscheidung selbst kann man nicht beeinspruchen, allerdings hat der Antragsteller (oder mit anwaltlicher Vollmacht jede andere Person) bei Ablehnung des Visums das Recht, binnen 2 Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes, für das das Visum beantragt wurde, einzulegen. In Österreich gehen laut Anwältin über 90% dieser Beschwerden positiv durch.
Das mag im Falle Österreichs zutreffen, dazu habe ich keine Erkenntnisse, für Deutschland trifft es jedenfalls nicht zu, das weiß ich genau.Dieses Gesetz wird von der Botschaft schlichtweg ignoriert. Und das ist der Grund, warum Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof durchgehen und die Republik Österreich die Verfahrenskosten (1200€) tragen muss. Leider bedeutet das aber nur, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss, nicht aber, dass ein Visum gewährt werden muss. Außerdem kann es bis zu 4(!) Jahre dauern, bis die Beschwerde bearbeitet wird.
Vielleicht solltest Du Dich da mal über die Visavergabemodalitäten anderer Länder vertraut machen, da gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Da bekommt man einfach kein Visum und fertig."so kannst du mit Menschen anderer Länder nicht umspringen" und ihn zumindest zur Einhaltung der eigenen Rechtsvorschriften zu zwingen
Auch wieder so eine österreichische Eigenheit, die in Deutschland etwas anders geregelt ist und praktiziert wird.Ein Kuriosum am Rande (wenn auch ein trauriges): Wer heiratet, hat das Recht auf Niederlassungsbewilligung.
....und das Touristenvisum wäre (Deutschland betreffend) auch das falsche für diesen Zweck.Will man die aber gar nicht, weil man gar nicht in Europa zusammenleben möchte, und beantragt man für den Ehepartner wieder ein Touristen-Visum, wird erstens wieder die Rückkehrwilligkeit in Frage gestellt und zweitens angenommen, dass es sich womöglich nur um eine Scheinehe handelt.......
Die Ablehnungsquote liegt ziemlich hoch. Die Gründe dürften weitgehend nachvollziehbar und verständlich sein.
....übrigens, auch Sri Lanka lehnt m.W. manchmal Visaanträge ab, Tendenz steigend.
Na dann .... nachdem hier gleich mein erster Beitrag, von dem ich dachte,
er könnte vielleicht für andere hilfreich sein, gründlich zerpflückt wurde,
ist die Motivation mich weiter einzubringen nicht mehr sehr groß.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.Es ist allgemein bekannt, dass es bei der Visumserteilung diverse Probleme gibt es gab dazu zahlreiche Berichte.
Wenn Du damit die D-Botschaft meinst, bin ich ebenfalls Deiner Meinung.Die Fakten auf dem Papier sehen allerdings ( ja Tabro, ich kann Dir dazu so einige Beispiele nennen von Personen, die nicht Deine Kontakte nutzen können ) nennen.
Als normal sterblicher ist es wirklich ein grosses Problem, Besuch so ohne weiteres einzuladen. Die Willkür und Unfreundlichkeit der Behörden in diesen Punkten ist doch sicher nicht nur in meinen Augen mangelhaft.
Das ist wohl eher eine Frage der hohen Politik und daran werden wir beiden armen Würstchen wohl kaum etwas ändern können.Ich rege aber auch folgende Denkensweise an:
Warum würden gerne Ausländer das Heimatland verlassen und in D neu anfangen ? Lassen wir doch da mal das Thema LTTE und Terroristen aussen vor. Man sollte bei entsprechend verlangter und gegebener Bürgschaft dort sicher offener sein.
Gehört zwar nicht wirklich hier hin, aber auch wir ( Du und ich )beide hatten Gründe, unsere eigentlich Heimat zu verlassen, oder irre ich da.
Meinst Du jetzt die deutschen oder die SL-Behörden ?Was sind eigentlich Gründe, ein Visum abzulehnen und wie schnell ist der Nachbar nicht unbedingt Dein Freund. Neue Freunde macht sich sicherlich keine Regierung, mit dieser Vorgehensweise. Lernfähig sollte auch die Politik sein, zudem auch kritikfähig. SL ist derzeit am wachsen in jeglicher Hinsicht und mir fehlt da fast nur noch das Demokratiedenken.
Ich bin weder eingeschüchtert, noch ein schüchterner Mensch, allerdings zurückhaltend, was die Verbreitung meiner Meinung im virtuellen Raum betrifft. (Und schließlich ist das auch eine Zeitfrage......) Ich wollte mit meinem Beitrag nichts anderes, als eine eventuelle Hilfestellung für Menschen in ähnlicher Lage zu geben. Keinesfalls stand mir der Sinn nach Grundsatzdiskussionen oder danach, rechtliche Formulierungen und Unterschiede zu diskutieren."Insofern lag es keinesfalls in meiner Absicht Dich "einzuschüchtern", da Du ja ohnehin wohl schon ein recht schüchterner Mensch zu sein scheinst, weil Du eine so lange Vorlaufzeit gebraucht hast, um Dich hier im Forum überhaupt erstmals zu äußern."
Mit dem wunderbaren Begriff des "Remonstrierens" ist ja wohl genau DIE Bestimmung im österreichischen Fremdenpolizeigesetz gemeint, auf die ich hingewiesen habe und die von der Botschaft in Delhi im mir bekannten Fall schlicht und ergreifend ignoriert und im Verfahren übersprungen wurde. Und genau dagegen kann man eben Beschwerde beim VGH einlegen. Und nur darauf hat sich meine Absicht bezogen, dem Staat zu sagen, dass er so nicht mit Menschen fremder Länder umspringen kann. Es ist ja wohl ziemlich menschenverachtend, Gesetze zu machen und sie dann nicht einzuhalten, weil man davon ausgeht, dass Menschen anderer Länder sie nicht kennen. Ich nehme mal an, dass es der Republik Österreich einfach billiger kommt, hin und wieder ein Beschwerdeverfahren zu verlieren, als jeden Visumsantrag mit dem nötigen Personalaufwand korrekt zu bearbeiten."So läuft das aber in Deutschland nicht. Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter kann gegen die Visumsversagung remonstrieren und bekommt dann die genauen Gründe dargelegt, kann diese ausräumen und dann, falls seine Gründe nachvollziehbar und stichhaltig sind, auch das Visum. "
Das mag schon sein, allerdings musste ich noch nie meine Rückkehrwilligkeit nachweisen - ich wüsste auch nicht wie, denn sind ein Arbeitsvertrag oder Ersparnisse wirklich eine Garantie? - bzw. wurden meine Angaben nie in Zweifel gezogen."Vielleicht solltest Du Dich da mal über die Visavergabemodalitäten anderer Länder vertraut machen, da gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeiten. Da bekommt man einfach kein Visum und fertig."
Für welchen Zweck? Es gibt ja schließlich noch was zwischen Heirat und einem Besuch der Passionsspiele in Oberammergau. Ich denke nicht, dass mein Freund besonders glücklich wäre, seine Zeit anstatt mit mir bei den Operettenfestspielen in Mörbisch zu verbringen."....und das Touristenvisum wäre (Deutschland betreffend) auch das falsche für diesen Zweck."
Ich habe weder meine Reisen nach Sri Lanka noch irgendwelche andere Reisen im Reisebüro gebucht, sondern ein Flugticket gekauft, meinen Pass an die jeweilige Botschaft geschickt und meinen Rucksack gepackt........"Ein Touristenvisum ist erforderlich, wenn man ein Land als Tourist besuchen will, z.B. den Kölner Dom, Schloß Neuschwanstein und was weiß ich, besichtigen will. Für gewöhnlich bucht man so etwas auch bei einem Reisebüro inklusive Transport, Übernachtungen und Verpflegung. Dann erledigt auch dieses Reisebüro die Visumsangelegenheiten."
Schön, wenn die sich das leisten können. Ich habe in Sri Lanka kaum Menschen getroffen, die so viel Geld haben. Darf nur der nach Europa kommen, der viel Geld hier lässt?"Srilankische Bekannte von mir haben es jedenfalls verschiedentlich so gehandhabt, weil sie z.B. die Passionspiele in Oberammergau besuchen wollten."