Habe meinen internationalen Presseausweis dabei, kann nie schaden.
Du weißt aber schon, daß Du ein Visum beantragen mußt, wenn Du in Sri Lanka einer journalistischen Tätigkeit nachgehen willst.
Auf der Visaseite der SL- Botschaft steht:
VISARICHTLIEN FÜR JOURNALISTEN UND TV/FILM CREWS
Journalisten, sowohl von Druck- als auch elektronischen Medien, und TV & Film Crews benötigen gültige Visa vor ihrer Einreise nach Sri Lanka.
Antragsteller unter dieser Kategorie sollten zur Kenntnis nehmen, dass für die Ausstellung ihrer Visa die Freigabe aus Colombo angefordert werden muss. Anträge sollten aus diesem Grund wenigstens EINEN MONAT vor der geplanten Einreise eingereicht werden. Antragsteller sollte die folgenden Dokumente beibringen:
- Antrag mit Details des Reisepasses und Reisepass;
- Details über frühere journalistische Aktivitäten in Sri Lanka, falls vorhanden;
- Zweck des Aufenthalts;
- Details der Ansprechpartner, die der Antragsteller ansprechen oder interviewen will.
TV/Film Crews sollten die Orte, die zu besuchen Sie vorhaben, sowie eine Kurzfassung ihres Filmskripts angeben, um die Nützlichkeit des Projekts für Sri Lanka überprüfen zu können. Details von Agenturen und Institutionen, die bei dem Projekt Unterstützung leisten, würden als weitere Information in Unterstützung dieser Bewerbung betrachtet. Die folgenden Dokumente sollten für diese Angaben ausgefüllt bzw. als weitere Information beachtet werden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie, falls Sie fotografische Ausrüstung nach Sri Lanka mitnehmen, zusammen mit Ihrem Antrag eine Liste dieser Ausrüstung zur Verfügung stellen müssen. Um die Zollabfertigung im Bandaranaike International Airport zu erleichtern, sind einreisende Medienvertreter gehalten, sich ein temporäres Importdokument, das als ‚Carnet' bekannt ist, für professionelle Kameras und Medienausrüstung ausstellen zu lassen, die sie ins Land einführen wollen. Journalisten oder Crew sollten ebenfalls eine Bankgarantie, die die Gesamtkosten der Ausrüstung deckt und bei srilankischen Zoll hinterlegt wird, bei sich führen.
Gebühren: Anwendbar wie in 2.1 (A); (B); oder (C).