Fragen zur Hochzeit auf Sri Lanka

Sara

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Hallo

Ich hätte da ein Paar fragen, ich hoffe ihr könnt mir dabei weiter helfen was ich mir aber denken kann da ihr ja alle selbst dort geheiratet habt.

Ich habe ein Freund in Sri Lanka und wir haben vor nächstes jahr in SL zu heiraten.
Ich habe danach vor in Sri Lanka erst mal für paar Monate zu blieben wenn wir verheiratet sind weil ich es dann nicht aushalten kann wieder getrennt von ihm zu sein.

Was jetzt meine fragen sind ist wie sieht es aus wenn ich merke das ich zurück nach Deutschland will weil mir die ganzen sachen fehlen ich Heimweh bekomme. (ich könnte es mir schon vorstellen dort zu leben aber es könnte ja passieren). Wenn es so ist würde ich dann meinen Mann auch mit nach Deutschland nehmen können oder muss ich erst arbeit in Deutschland haben um ihn hier hin zu holen. Ich weiß was sich alles für die Hochzeit brauche einmal Internationale Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugniss das haben die mir am Konsulat in Berlin gesagt das wir nach der Hochzeit direkt zur Botschaft sollen damit das Touristenvisum in ein resdint Visum umgewandelt wird aber auf meine anderen fragen meinten die das müsste ich in SL an der Deutschen Botschaft nach fragen. Ich weiß auch das wir nach der Hochzeit zur Botschaft müssen und ein Familienzusammenführung beantragen müssen damit er wenn nach DE kann . Jetzt ist halt nur meine frage wie es aus sieht wenn ich dann wieder nach DEutschland will ob ich dann mein mann mit nehmen kann ohne arbeit in deutschland oder muss ich erst arbeit haben um ihn rüber zu holen. Ich fliege zwar im Dezember wieder runter und dann wollen wir das klären und nach Fragen an der Botschaft aber ich denk mir so wenn wir da nicht wirklich Informationen bekommen stehen wir auch wieder da. Darum hoffe ich das ihr mir helfen könnt. Den ich Verzweifel schon fast weil man keine Informationen im Internet darüber findet.

Würde mich auf Antworten freuen es wäre eine große Hilfe
LG Sara
 
AW: Fragen zur Hochzeit in Sri Lanka

Hallo Sara === > Klick,

ich begrüsse Dich im SLB und habe mir erlaubt, Deine Frage in eine externe Frage umzuwandeln.

Dir weiterhin viel Spass, eine tolle Hochzeit, viele Kinder (?) und weiterhin ganz viel Spass und viel mehr gesuchte Infos im SLB,

Hänschen
 
Hallo Sara,

Arbeit braucht dein Zukünftiger nicht, bevor er nach Deutschland kommt. Für die Kohle bist erstmal du zuständig :mrgreen:, außer natürlich du hast dir einen srilankischen Millionär geangelt. Hast du einen Job in D?
Wichtig ist der Sprachnachweis, ohne den geht nichts. Hat er den?
Von was lebt ihr, wenn du in Sri Lanka bleibst? Aus welcher Ecke kommt dein Zukünftiger?

LG sudunona :wink:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja jetzt hab ich noch Arbeit in D bis jetzt nur für ein jahr dann will ich ja nach Sri Lanka gehen. Meine Zukünftiger kommt aus Aluthgama und Nein er ist kein Millionär..
Was eigendlich meine frage war ist ob ich nachweisen muss das ich arbeit in Deutschland habe wenn ich vor habe nach D zu gehen..Weil nächstes jahr will ich eben dahinten bleiben weil ich will nicht länger von ihm getrennt sein. Ich würd mal sagen in deren Verhältnissen lebt er gut dort hinten. Was würde auf uns den alles genau zu kommen wenn wir das vorhaben wieder nach D zu gehen ?

LG
 
Ob du selbst Arbeit in D haben mußt, weiß ich leider nicht. Vielleicht wissen das andere hier.
In der Gegend deines zukünftigen Mannes, gibt es ja noch einige andere "gemischte Paare". Kennst du die schon?
 
Nein Leider nicht fliege im Dezember wieder runter für 2 wochen nach ihm nach hause vielleicht lerne ich ja dann mal ein paar kennen

Aber erst mal Danke :)
 
Hallo Sara,

ersteinmal willkommen im Board.

Zu Deiner Frage mit der Arbeit:
Die für Euch zuständige Ausländerbehörde muß der Erteilung eines Visums zustimmen welches die Botschaft erteilt, weil dieses dann später in die Aufenthaltserlaubnis umgewandelt würde. Dies tut Sie nur dann, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und auch sowas wie eine Unterkunft existiert. Ich musste bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für meine Frau z.B. den Mietvertrag und die Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate vorlegen. Das geht logischerweise nur dann, wenn Du auch Arbeit hast. Verständlich, weil man will sich ja keine Sozialhilfeempfänger ins Land holen, die nicht wissen von was Sie lebe sollen. Was Du sonst noch brauchst erfährst Du am besten bei Deinem zuständigen Ausländeramt. Die wissen was sie haben müssen und wo sie kulant sind, denn was im Gesetzt steht ist das eine und wie man es auslegt das andere.

Josch
 
Hallo Sara,

auch von mir ein herzliches Willkommen an Board!

Ich hab versucht, den Thread mal durchzulesen. Es ist nicht leicht! Mit etwas mehr Augenmerk auf grammatikalische Regeln, wäre es wesentlich einfachter!

Folgende Ist-Situation:
Freund in Alutgama - Beruf? Du in Deutschland - Beruf?
Du willst zu ihm ziehen - wovon wollt ihr leben?
Wo wollt Ihr leben? - Die Sri Lankis leben z.T. in wesentlich primitiveren Umständen - würdest Du damit klarkommen? Um in einem anderen Land längerfristig leben zu können ist es auch sinnvoll, deren Sprache zu verstehen und zu sprechen.
Spricht Dein Verlobter Deutsch? Hat er ggf. einen Nachweis darüber (Goethe-Institut?)
Nach meinem Informationsstand dürfte einem Residenzvisa nach Eheschließung nichts entgegenstehen. Dafür ist aber nicht die botschaft zuständig! Welche auch!?! Diese Frage wurde in den letzten Wochen bereits mal im Forum erörtert.
Nach Eheschließung solltest Du alle Papiere an die Deutsche Botschaft weiterleiten. Die werden dann mittels Vertrauensanwalt die Gültigkeit der Trauungsurkunde überprüfen. Diese Prüfung dauert etwa 3 Monate. Danach weißt Du, ob die Eheschließung für Deutschland auch gültig ist.
Für das Visum nach Deutschland sind Deutschkenntnisse notwendig.
Der Aussage nach Einkommensnachweisen vom Josch muß ich teilweise widersprechen! Das kann in einigen Details abweichen! Er hat auch in Europa geehelicht! Du willst ja in SL heiraten.
Kannst Du noch einige Angaben zu Dir und Deinem Freund machen? Alter, Wohnort ...???

BS
 
Hallo Sara

Ich will dazu nur eins sagen :

Viel Glück !

Gruss

sudu
 
Der Aussage nach Einkommensnachweisen vom Josch muß ich teilweise widersprechen! Das kann in einigen Details abweichen! Er hat auch in Europa geehelicht! Du willst ja in SL heiraten.

Lesen Michael lesen, dann verstehst Du meine Aussage auch. Sie hat gefragt, was ist, wenn Sie wieder zurück nach Deutschland will und er soll mit, ob Sie dann eine Arbeit braucht. Für diesen Fall ist nachzuweisen, ob der Lebensunterhalt in D gesichert ist. Das wiederum ist vollkommen unabhängig vom Land der Eheschließung. Er braucht in diesem Fall eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und dafür sind gewisse Bedingungen zu erfüllen, nur darauf kommt es an.
Also widerspreche ich somit mal dem teilweisen Widerspruch vom Oberpfälzer.

Josch
 
Danke Sudu.

Denn zu hause bekomme ich nicht so viel Unterstützung und das tut schon weh. Aber seit den jahren ist mir es egal was andere denken ich weiß es wird nicht einfach aber ich ziehe es durch. Ich kann nur eins sagen ich bin froh das mein Freund die ganzen Jahre gewartet hat, weil eigendlich sollte er schon längst Heiraten von seiner Familie aber er hat sich durchgesetzt, und mit der Familie verstehe ich mich super das ist schon jetzt meine 2te Familie.:)

Tut mir leid mit meiner Rechtschreibung hab da so meine schwierigkeiten aber ihr versteht mich ja auch so :);)

Also er kann Deutsch sogar besser als manche Ausländer hier in Deutschland.
Ein Zerfikat hat er glaube nicht aber das wollen wir alles im Dezember klären wenn ich bei ihm bin.
Er Arbeitet Im Hotel und ich bin hier Medizinische fachangestellte.
Also zu dem Visa wurde mir an der Botschaft in Sri Lanka gesagt wenn wir geheiratet haben sollen wir dann zur Deutschen Botschaft gehen und mein normales Visum in ein Residentvisa umwandeln lassen das würde erst mal für 1 Jahr gelten.
Und wegen der Sprachen.
Bin dabei die Sprache zu Lernen auch wenn ich nicht dahin ziehen würde.
Na klar wird es eine umstellung sein so zu leben wie die da unten aber mir gefällt es wie die leben Sie haben wenig aber sind trotzdem glücklich und wie gesagt den geht es nicht schlecht also der Familie.

ich bedanke mich schon mal für die ganzen Informationen....Ich hab mich jetzt schon so verrückt gemacht was soll ich machen, soll ich zu ihm oder er zu mir, aber wie gesagt wir werden das alles im dezember klären da wollen wir wenn zur deutschen Botschaft und uns da weiter erkundigen.
Den es ist glaube besser direkt vor Ort die ganzen Informationen zu bekommen.
Und noch was ich sag ja auch nicht das ich für immer darunter gehe will wenn erst mal vielleicht das eine jahr machen, um zu gucken ob ich daunten leben könnte oder ob ich Deutschland zu sehr vermisse. Aber in den ersten Monaten wenn wir verheiratet sind will ich schon mit ihm zusammen sein und nicht wieder getrennt das würde ich einfach nicht durchhalten jetzt ist es schon schwer.Ich hoffe ihr könnt mich verstehen.

LG sarah
und noch mal vielen Dank
 
Und wie gesagt ich weiß es wird kein zuckerschlecken aber das nehme ich in kauf...Auch wenn ich auf Vieles verzichten muss tu ich das gerne...:)
 
Also zu dem Visa wurde mir an der Botschaft in Sri Lanka gesagt wenn wir geheiratet haben sollen wir dann zur Deutschen Botschaft gehen und mein normales Visum in ein Residentvisa umwandeln lassen das würde erst mal für 1 Jahr gelten.

Da hast Du, glaube ich, was falsch verstanden oder vielleicht auch die BOTSCHAFT. DU bekommst ein Residentvisa für SL nicht auf der Deutschen Botschaft sondern im Immigration Office in Colombo. Schließlich bekommt ein Sri Lanki ja auch die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland nicht bei der Sri Lanka Botschaft in Berlin sondern bei der Deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde.

Josch
 
Lesen Michael lesen, dann verstehst Du meine Aussage auch. Sie hat gefragt, was ist, wenn Sie wieder zurück nach Deutschland will und er soll mit, ob Sie dann eine Arbeit braucht. Für diesen Fall ist nachzuweisen, ob der Lebensunterhalt in D gesichert ist. Das wiederum ist vollkommen unabhängig vom Land der Eheschließung. Er braucht in diesem Fall eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und dafür sind gewisse Bedingungen zu erfüllen, nur darauf kommt es an.
Also widerspreche ich somit mal dem teilweisen Widerspruch vom Oberpfälzer
Bei Ehegatten deutscher Staatsangehörigen ist der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts nicht erforderlich. Der Nachzug zum deutschen Ehegatten ist auch dann möglich, wenn dieser Hartz4-Empfänger ist (ein Blick in die VWV zum § 28 Aufenthaltsgesetz gibt unter Punkt 28.1.1.10 näheren Aufschluß).

Für das Visum zur Familienzusammenführung genügt die (durch den Vertrauensanwalt geprüfte) Heiratsurkunde, sowie der Sprachnachweis A 1 vom Goethe-Institut. In Deutschland erhält der ausländische Ehegatte dann die Aufenthaltserlaubnis und damit auch eine uneingeschränkte Arbeiterlaubnis

Wo diese Sprachkenntnisse erworben werden ist unerheblich, lediglch die Prüfung sollte beim GI abgelegt werden.

Die Größe der zu beziehenden Wohnung ist ebenfalls unerheblich, es muß lediglich nachgewiesen werden, daß keine Obdachlosigkeit besteht.
 
@Tabro

Ich kenne diese Verwaltungsvorschrift. Deine Ausführungen beziehen sich jedoch auf eine kann Regelung. "Kann" bedeutet, dass die Ausländerbehörde einen gewissen Ermessensspielraum hat. Sie "können" also den Nachweis von angemessenem Wohnraum fordern ebenso wie den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts. §5 und §28 AufenthG beziehen sich auf den Nachweis des Lebensunterhalts des Ausländers. Davon kann eben abgesehen werden, wenn er mit einem Deutschen verheiratet ist. Warum? Na klar doch, weil dann eben der Lebensunterhalt im Regelfall durch den Deutschen Ehegatten gesichert ist. Diesen Nachweis kann und darf die Behörde aber einholen. Die meisten Behörden tun das auch um sich nicht vorzeitig in Ihrem Ermessen zu binden, denn tut man es lange Zeit nicht und will dann damit anfangen, dann ist es für die Behörde meist zu spät, weil der Ermessensspielraum nur noch klein ist, da der Grundsatz der Gleichberechtigung zum Tragen kommt. Das heißt bei gleichen Voraussetzungen muss die Behörde gleich handeln. Soll heißen: hat Sie diesen Nachweis vorher bei ...zig Fällen nie verlangt darf Sie später bei identischen Fällen den Nachweis auch nicht verlangen, solange die Gesetzeslage identisch bleibt und nichts geändert wird. Klar kann man das al Betroffener der Behörde nie nachweisen, aber so ist die Theorie.
Immer wenn es im Gesetz heißt, vom Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts kann abgesehen werden, dann bedeutet das, dass man dies nicht muss und wenn man es tut, dann nur, wenn die Sicherung durch den Deutschen Ehegatten nachgewiesen ist oder bekannt ist.

Josch
 
@ Tabro: Danke
@ Jörg: Auch für Dich gilt: Erst lesen! Ich hab geschrieben: "Das kann in einigen Details abweichen" und als Ergänzung habe ich darauf hingewiesen, dass Du eben in Europa geheiratet hast, sie jedoch in SL heiraten will. Es gibt hier noch andere Parameter!
Ergänzend kann ich Dir nur schreiben, dass Deine Erfahrungen und meine Erfahrungen in diesem Bereich nicht 100 % deckungsgleich sind! Aber lies Dir auch das Posting von Tabro nochmals durch. Das ist nahezug Deckungsgleich mit meinen Erfahrungen!

BS
 
In der Verwaltungsvorschrift zum § 28 heißt es:

Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

...und hier die sogenannte Regelausnahme:

Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Vorraussetzung abhängig gemacht werden.

Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist.

Dies kann in Einzelfällen in Betracht kommen bei Doppelstaatlern in Bezug auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.

Im Rahmen der nach § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwegung ist maßgeblich darauf abzustellen, daß dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und daß der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift.




Im vorliegenden Fall von @Sara dürften die Befürchtungen, daß der Nachzug des

Ehegatten nach Deutschland verweigert wird deshalb völlig unbegründet sein, da

die Voraussetzungen einer Regelausnahme nicht zu erkennen sind.

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Hallo all

Was ich mit der Ausländerbehörde erlebt habe, ist sicher nicht überall so, war absolute Schikane. Erst als ich einen Anwalt eingeschaltet habe, konnte wir weiterkommen.
Nicht alle Ämter sind gleich und es gibt mit Sicherheit auch Beamte die sich bemühen ohne Vorurteile einen Fall zu bearbeiten, aber ich würde schon im Vorfeld nach einem geeigneten Anwalt suchen.

Gruß Maumi
 
Sowohl Botschaft als auch Ausländerbehörde gehen davon aus, dass der Antragsteller zumindest teilweise falsche Angaben macht. Dies ist zumindest in den überwiegenden Fällen so.
Es kommt also darauf an, dass man die Beamten in diesen Ämtern überzeugt, dass das Begehren sinnvoll, wahrheitsgetreu und nachvollziehbar ist. Warum sollen sie dann auch ablehnen, wenn dieses Begehren nach den geltenden Vorschriften konform ist? Sollte Sara nach Eheschließung mit ihrem Mann, womöglich mit Kind bei der Botschaft erscheinen und ihren Wunsch nach Übersiedlung in die BR Deutschland äußern - warum soll das an einigen m² oder einigen Euros zuwenig scheitern? Hat unser Land nicht wichtigere Probleme?

Mit Tabros Einschätzung gehe auch ich völlig einig!

BS
 
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