Premasiri
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Der Bundesrat hat die geltenden Corona-Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie noch einmal verschärft. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020 und sind befristet bis zum 22. Januar 2021. Die Übersicht:
Restaurants werden geschlossen: Gastronomiebetriebe werden durchgehend geschlossen – auch während der Festtage. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Erlaubt bleiben auch Take-away-Angebote und Lieferdienste.
Sportbetriebe werden geschlossen: Im Freien dürfen Gruppen bis maximal fünf Personen Sport treiben. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen zusammen Sport treiben, aber keine Wettkämpfe austragen.
Kantone weiterhin für Skigebiete zuständig
Für die Skigebiete bleiben die Kantone zuständig. Der Betrieb ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen: Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos müssen schliessen. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.