Staatsbürgerschaft und doppelte Staatsbürgerschaft

golfer1818

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Guten Tag. Soeben habe ich mich hier angemeldet und schon einige Beiträge mit großem Interesse gelesen.

Ich beabsichtige ggf. nach Sri Lanka auszuwandern. Dabei ist es mir sehr wichtig, auch die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka erwerben zu können. Bisher habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer kann mir konkret hierbei weiter helfen??----1976 war ich schon mal in Sri Lanka -damals Cylon.
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Ich beabsichtige ggf. nach Sri Lanka auszuwandern. Dabei ist es mir sehr wichtig, auch die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka erwerben zu können. Bisher habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft.
Eine Einwanderung nach Sri Lanka wird sich allerdings nicht so einfach bewerkstelligen lassen.

Am Ehestens dürfte das durch eine Heirat möglich sein oder durch eine Arbeitsaufnahme, sofern Du über eine berufliche Qualifikation verfügst, die dort benötigt wird.

Sprichst du bereits eine der Landessprachen, Tamil oder Sinhala ?

Erkundige Dich doch mal bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat. Mit Sicherheit wirst Du dabei auf verwunderte Gesichter treffen.

Nach meiner Kenntnis muß man ein srilankisches Elternteil vorweisen können, um die SL-Staatsangehörigkeit zu erlangen, aber bei einem entsprechend längeren Aufenthalt in Sri Lanka ist es möglicherweise auch eine Option.

Deine deutsche Staatsangehörigkeit müßtest du dann allerdings abgeben.

Besorg Dir doch einfach mal das Staatsangehörigkeitsgesetz von Sri Lanka und studiere es, vielleicht findest Du eine Möglichkeit.
 
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AW: Auswandern nach Sri Lanka

[FONT=arial, helvetica, clean, sans-serif]Guten Morgen, [/FONT]

[FONT=arial, helvetica, clean, sans-serif]was ich als allererst machen würde ist, die Landessprache so gut wie möglich zu lernen und die dann auch in der Öffentlichkeit sprechen.[/FONT]

[FONT=arial, helvetica, clean, sans-serif]Erst wenn man sich mit den Einheimischen verständigen kann, die Gesetze des Landes kennt, die Lebenskultur bzw. Gepflogenheiten der Insulaner einigermaßen überschauen kann, hat man die größte Prüfung bestanden.

Nachdem man diese eigene "Tauglichkeitsprüfung" überstanden hat, kann man sich, nach meiner Meinung, erst danach überlegen
nach Sri Lanka auszuwandern.



[/FONT]
 
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Vielen Dank für Deine Antwort.

Hast Du noch konkretere Infos über die Staatsbürgerschaft in SL?
Lg alex
 
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Das Staatsangehörigkeitsrecht von Sri Lanka bekommst Du in deutscher Sprache in jeder Buchhandlung für juristische Fachliteratur

Bergmann/Ferid - Staatsangehörigkeit, Internationales Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht - Verlag für das Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main.

Natürlich kannst Du das auch in einer größeren Bibliothek lesen oder ausleihen bzw. die Dich interessierenden Texte kopieren.

Gerade heute habe ich Dein Vorhaben im Frankfurter Generalkonsulat mit einigen Mitarbeitern diskutiert und dabei bin ich auf Unverständnis gestoßen und habe ungläubiges Lächeln geerntet.

Was willst Du mit der Annahme der SL-Staatsangehörigkeit denn eigentlich bezwecken ?

Daß Du die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verlierst, ist Dir hoffentlich klar und daß Du dann (mit der srilankischen Staatsangehörigkeit) für nahezu jedes andere Land ein Visum benötigst weißt Du ja wohl auch.
 
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Nochmal Danke für Deine weitere Antwort. Ich bin 60 Jahre jung, meine Ehefrau 52 Jahre. Ich beziehe eine feste mtl. Pension, wovon ich in SL gut leben könnte. Neben den Menschen finde ich das Essen; Klima und die Lebenshaltungskosten gut.

Ein weiter Grund für meine Pläne ist, das ich mir, wenn ich die Staatsangehörigkeit von SL habe, mir meine bisher in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge (AN-Anteil) insgesamt zurück erhalten kann. Ansonsten gehen diese mir verloren.

Und zu der deutschen Staatsangehörigkeit, es gibt durchaus auch die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit auch weiterhin zu behalten.

Lg Alex
 
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Wach auf, du bekommst keine SL-Pass nur weil dir das Essen so gut schmeckt. Übrigens haben sie eine Inflation von 10% in Sri Lanka.
 
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Ich bin 60 Jahre jung, meine Ehefrau 52 Jahre. Ich beziehe eine feste mtl. Pension, wovon ich in SL gut leben könnte. Neben den Menschen finde ich das Essen; Klima und die Lebenshaltungskosten gut.
Dann bietet sich doch gerade das "Dream Home Visa Programm" an, mit welchen Du einen dauerhaften Aufenthalt in Sri Lanka erwirken kannst.
Guckst Du hier:
http://www.immigration.gov.lk/web/i...ontent&view=article&id=156&Itemid=199&lang=en


Ein weiterer Grund für meine Pläne ist, das ich mir, wenn ich die Staatsangehörigkeit von SL habe, mir meine bisher in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge (AN-Anteil) insgesamt zurück erhalten kann. Ansonsten gehen diese mir verloren.
Wieso sollte Dir diese verlorengehen, wenn Du längerfristig im Ausland aufhältig bist ? Eine Meldeadresse in Deutschland tut es dann doch wohl auch.

Und zu der deutschen Staatsangehörigkeit, es gibt durchaus auch die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit auch weiterhin zu behalten.
Das ist richtig, mit einer Beibehaltungsgenehmigung ist das möglich. Allerdings sehe ich in der von Dir angestrebten Konstellation keinen hinreichenden Grund, eine solche zu erhalten und auch die srilankische Gesetzgebung erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit. Es bestände also keine Möglichkeit die SL-Staatsangehörigkeit zu erhalten, wenn Du die deutsche nicht abgibst.


 
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Danke für Deine Antworten--Aber nochmal: Ich kann mir meine eingezahlten Beträge bei der RV nur dann auszahlen lassen, wenn ich auch die Staatsangehörigkeit von SL hätte (also quasi als Ausländer mit einer Staatsangehörigkeit mit einem Staat der mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat)
lg Alex
 
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In einer Summe auszahlen lassen oder wie? Und dann auf die monatliche Rente verzichten?

Ich weiß, dass sowas bei Schweizern geht (ohne dass die aber soweit ich weiß ihre Staatsbürgerschaft abgeben). Oder z.B. bei Nigerianern, die in Deutschland lebten und arbeiteten und dann in die Heimat zurückgehen mit Summe X in der Tasche. Schwebt Dir letzteres in der Art vor?
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Ich kann mir meine eingezahlten Beträge bei der RV nur dann auszahlen lassen, wenn ich auch die Staatsangehörigkeit von SL hätte (also quasi als Ausländer mit einer Staatsangehörigkeit mit einem Staat der mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat)
Die Auszahlung der von Dir eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung wäre in der Tat nur dann möglich, wenn Du nicht die deutsche Staatsangehörgkeit besitzt. Die Arbeitgeberanteile gingen dabei allerdings verloren.

Es wäre doch aber auch möglich, daß Du weiterhin die volle deutsche Rente beziehst und trotzdem Deinen Lebensabend in Sri Lanka verbringst. Mit dem von mir bereits angesprochenen My Dream Home Programm http://www.immigration.gov.lk/web/in...id=199&lang=en
der srilankischen Immigrationsbehörde wäre dies ohne weiteres möglich.
 
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Ja aber bei mir ist die Besonderheit, daß ich schon eine Pension beziehe. Wenn ich in ca. 5 Jahren meine Rente aus der ges. RV erhalten würde, wird diese mit der Pension verrechnet. d.h. ich bekomme entsprechend weniger Pension.

Es geht hier immerhin um ca. 40.000.- Euro

lg Alex
 
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Müsste die SL-Staatsangehörigkeit nicht schon bei Einzahlung der Beiträge in die RV bestanden haben?
Kenne nur diesen Fall. Wenn es andersrum auch geht, würde mich es echt wundern....

Susi
 
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Hallo golfer,

ich habe das hier gefunden:

Ist eine Auszahlung der Rente bei Wechsel der Staatsbürgerschaft in einer Summe möglich?
Eine Beitragserstattung beim Wechsel der Staatsbürgerschaft von Deutsch in eine Andere ist nur möglich, wenn weniger als fünf Jahre Beiträge in die Deutsche Rentenkasse eingezahlt wurden. Wer über 5 Jahre Rentenbeiträge in Deutschland gezahlt hat, der kann beim Eintritt in das Rentenalter nach deutschem Gesetz eine Rente beantragen.

aus renten-fakten.de

und schlage deshalb vor, dass du erst einmal bei der Rentenversicherung genaue Informationen über die Auszahlungsmöglichkeiten einholst.

Es gibt im Netz so gut wie keine Informationen darüber, deshalb gehe ich davon aus, dass eine Auszahlung nicht so ganz einfach ist, wie du dir das vorstellst. ;)

Um der Gerüchteküche hier keinen Vorschub zu leisten, schlage ich vor, dass du dich erneut zu Thema meldest, wenn dir ein zuverlässiger Bescheid der RV vorliegt ;)
 
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@Claudia
Wo hast Du das her ?

Nach meiner Erfahrung entsteht ein Rentenanspruch überhaupt erst dann, wenn mindestens 60 Monate (=5 Jahre) Beiträge entrichtet wurden.

Ich habe in Sri Lanka für einen Nachbarn einen Antrag auf Erstattung seiner Rentenbeiträge gestellt. Allerdings wurde das abgelehnt, weil er mit nur 56 Monatsbeiträgen noch keinen Rentenanspruch erworben hatte und somit auch nichts zurückbekam.

Diese Entscheidung steht nun aber im klaren Widerspruch zu dem von Dir angeführten Zitat, deshalb würde mich das schon etwas genauer interessieren ?
 
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@Claudia
Wo hast Du das her ?
Jetzt habe ich selbst mal gegoogelt und festgestellt, daß Dein Zitat den Tatsachen entspricht.

Somit wäre die Ablehnung der Rückerstattung für meinen srilankischen Nachbarn falsch. Wenn ich ihn nochmal treffen sollte, dann werde ich ihn entsprechend aufklären.

Ich finde es schon ungeheuerlich, daß man seinen Anspruch auf Auszahlung seiner Rentenbeiträge nicht entsprochen hat.
 
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Hallo Claudia, halloTabro,
natürlich habe ich gesicherte Informationen, das es so ist wie ich es geschrieben habe und zwar dircket von der Deutschen RV. Es werden die eingezahlten AN-Beträge zurückerstattet, wenn man eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat.
Weiter hin sind natürlich wie schon von Euch angedeutet noch formelle Faktoren zu berücksichtigen: z.B. es darf keine Versicherungpflicht bestehen (z.B. bei Beamten), es darf keine Möglichkeit bestehen zur freiwilligen Versicherung.

lg Alex
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

@Tabro, der Link steht direkt unter dem Zitat ;)
 
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