Staatsbürgerschaft und doppelte Staatsbürgerschaft

AW: Auswandern nach Sri Lanka

@Tabro, der Link steht direkt unter dem Zitat ;)
Richtig, wer (richtig) lesen kann ist im Vorteil, habe es einfach übersehen.

Inzwischen habe ich mich selbst kundig gemacht und durch Anruf bei der Rentenversicherung wurden Deine Angaben bestätigt.

Da hat mich/uns die deutsche Botschaft in Colombo verar****.
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Sorry aber ich habe selten etwas naiveres gelesen.
Der OP schreibt ja sogar das er bereits verHAIratet ist....wie ich annehme mit einer Deutschen, womit die Möglichkeiten die Staatsbürgerschaft in SL zu erwerben rapide sinken....

Ich empfehle Leuten mit Auswanderungsplänen einfach mal zu versuchen in dem betreffendem Land für MINDESTENS EIN JAHR zu leben.... Urlaub und irgendwo LEBEN sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Ausserdem sollte dem OP bekannt sein das er sämtliche Ansprüche in D-Land aufgibt sollte er denn die Staatsbürgerschaft bekommen.

In Thailand ist es übrigens so das eine Thai die mit einem Farang (Weissnase) verheitratet ist, das Recht verliert noch Land kaufen zu können.
Ich wünschte mir oft die gleichen Ausländergestze von Thailand in D-Land... das wäre dann in etwa das Paradies ...halt mit zu wenig Sonne aber sonst sehr paradisisch jubel
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Danke für Deine Antworten--Aber nochmal: Ich kann mir meine eingezahlten Beträge bei der RV nur dann auszahlen lassen, wenn ich auch die Staatsangehörigkeit von SL hätte (also quasi als Ausländer mit einer Staatsangehörigkeit mit einem Staat der mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat)
lg Alex

und so etwas lieber Alex, hab ich bisher noch NIEMALS gehört, das ist völliger Blödsinn. KEINER der hier auf Phuket lebenden Rentner hat die Thai Staatsbürgerschaft...die bekommen im JAHR so ca 20 Leute...in GANZ THAILAND
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

hallo .
man kann die doppelte staatsbürgerschaft bekommen ,war vor kurzen in der deutschen botschaft und habe mich befragt ,will das machen für mich .
lg monika
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Aber du willst doch die srilankische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu deiner deutschen Staatsbürgerschaft beantragen.
Hast du mal die Behörde in Sri Lanka gefragt, ob diese bereit ist dir die srilankische zu gewähren, ohne das du die deutsche ablegen musst?
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

hallo .
man kann die doppelte staatsbürgerschaft bekommen ,war vor kurzen in der deutschen botschaft und habe mich befragt ,will das machen für mich .
lg monika

Das kann ich mir nicht vorstellen. Soweit ich weiß erlaubt das (bei Volljährigen) weder Deutschland noch Sri Lanka.
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Doch doch, Doppelte Staatsbürgerschaften gibt es in beiden Ländern. Aber in Deutschland nicht per se sondern nur wenn es genug begründet ist.
Sri Lankaner kenne ich mit kanadischer, britischer, oder australischer Staatsbürgerschaft. Aber eigentlich wollen sie es nicht mehr, gerade jetzt wo es in Deutschland gelockert werden könnte.
 
AW: Auswandern nach Sri Lanka

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist durchaus möglich, aber hierfür muss zunächst dem Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stattgegeben werden. Hört sich einfach an, ist es aber nicht. In dem Beibehaltungsantrag muss auf der einen Seite dargestellt werden, aus welchen relevanten Gründen man die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchte und auf der anderen Seite, warum man die andere Staatsbürgerschaft beantragen will. Und da reicht es nicht zu sagen: Mutti lebt in Deutschland, aber in Sri Lanka ist es schöner.
Wenn ich mir angucke, was es für ein Kraftakt für Serben, Bosnier, Albaner etc ist, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Ich kenne einige Fälle, in denen es probiert wurde, aber keinen, bei dem es geklappt hat.

Den Antrag zur Beibehaltung kann man übrigens hier finden:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/D...eibeh_Antrag_B.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auf die Gefahr hin jetzt offtopic zu geraten: monikana, im Januar hast du noch geschrieben: "ich lebe seit 7 jahren in sri lanka . mein tip niemals jemanden vertauen glauben oder investieren ,man wir immer den kürzen ziehen .land ist sehr schön ,menschen leider nicht . ich habe hier wirklich mein traumhaus gefunden ,aber ich bin trotzdem am überlegen in ein anderes land umzusiedeln .
wenn ihr nicht genug geld habt um zu leben ohne dass ihr arbeiten müst,dann lasst es bleiben ."

Bist du dir wirklich sicher, dass du die SL-Staatsangehörigkeit haben willst??
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur kurz zur Info.

Ich habe mir erlaubt, das Thema umzubennen, da es vorrangig um die Erlangung der Staatsbürgerschaft geht.

Danke für das Verständnis.
 
Die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es in Deutschland schon lange. Wieso haben das manche immer noch nicht mitbekommen? Was mich aber viel mehr beunruhigt: Einige scheinen immer noch zu denken, dass Aussiedeln in ein fremdes Land das gleiche wäre, wie dort Urlaub zu machen. Und dann wundert man sich später, dass es dort auch einfach "hart" und "anstrengend" ist....
 
Die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es in Deutschland schon lange. Wieso haben das manche immer noch nicht mitbekommen?
Selbstverständlich, allerdings nur für Kinder aus binationalen Beziehungen.

Die doppelte Staatsangehörigkeit zwischen EU-Staatlern lasse ich mal hier unerwähnt.

Seit neuesten soll es da wohl einige Änderungen gegeben haben
 
Zuletzt bearbeitet:
Der SL-Staat hat die Bestimmungen im Bezug auf die doppelte Staatsangehörigkeit wohl gelockert und lässt sich diese allerdings auch recht gut bezahlen.

Inwieweit sich diese Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit (deutsch-srilankisch) auch auf Personen ohne binationale Eltern erstrecken könnte, ist mir bislang noch nicht bekannt geworden.

Auf jeden Fall wäre vor einer Annahme der srilankischen Staatsangehörigkeit - wie bereits erwähnt wurde - eine Beibehaltungsnehmigung von deutscher Seite unabdingbar, sonst geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Um diese Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten müssen jedoch schon triftige Gründe vorliegen (die auch akzeptiert werden).

Ein behördlicher Spaziergang wird das sicher nicht.
 
Des Weiteren sollten Doppelstaater nicht außer acht lassen, dass sie keinesfalls konsularische Hilfe und Beistand des anderen Staates in Anspruch nehmen können, wenn sie sich in dem Land aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen.

Ein Umstand der leider Gottes von vielen Doppelstaatern immer noch zu wenig berücksichtigt wird.

Sie werden dann in diesen Ländern einzig und allein als Inländer betrachtet und die andere Staatsangehörigkeit findet keinerlei Beachtung.
 
SO, seit gestern ist DIH stolzer Besitzer eines Sri Lanka Reisepasses.Er hat nun zwei, einen deutschen und einen sri lankischen.

Urlaub (563).jpg
 
Hallo Josch und Familie,

das freut mich! Glückwunsch und Knutscher für unseren kleinen Schatz :wink:

Liebe Grüsse, Biggi
 
..., na dann gratulieren wir auch mal!

:-)

Bis zum 23. Geburtstag, oder!?!

VG Michael u. Asanka
 
..., na dann gratulieren wir auch mal!

:-)

Bis zum 23. Geburtstag, oder!?!

VG Michael u. Asanka

Ich hoffe, das sich bis dahin das Staatsbürgerschaftsgesez von Sri LAnka noch für uns zum positive ändert, sonst muss sich unser Sohn gegen eines seiner Heimatländer entscheiden und somit gegen eines seiner Elternteile. Das ist der Grund, warum man in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft als Kind einer binationalen Ehe auf Lebenszeit behalten darf.
 
Hallo xjoschx!

Wer lesen kann ist im Vorteil! :-)

Ja, da hast Du Recht, hatte nicht alles genau durchgelesen! 2014 wurde dieser Fall (Optionsmodell) reformiert!

VG Michael u. Asanka

P.S.: Freuen uns, Euch gefunden zu haben und auf regen Austausch!
 
In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder binationaler Ehen schon länger erlaubt, nicht erst seit 2014.
Bisher ist sie aber nach Sri lankischem Recht nicht erlaubt, bzw. nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Da der alleinige Besitz der Sri Lankanischen Staatsbürgerschaft und das ablegen der deutschen nach derzeitigem Stand kein anzustrebender Zustand ist, würde er wohl dann die sri lankanischeStaatsbürgerschaft wieder hergeben.
Wie gesagt wir hoffen auf Änderung. Bis 2003 hätte er nicht mal die Sri lankanische erhalten, da diese bis 2003 ausschließlich durch den Vater weitergegeben wurde. Da aber die Mutter Sri Lankanerin ist, hätte er sie nicht bekommen.
Geburturkunden und Antragsformulare sind übrigens immernoch auf dem alten Stand und werden dann handschriftlich angepasst, was lustig aussieht.
 
Ja, da hast Du Recht, hatte nicht alles genau durchgelesen! 2014 wurde dieser Fall (Optionsmodell) reformiert!
Dieser Fall hier, von @xjoschxs Sohn, hat mit dem Optionsmodell allerdings überhaupt nichts zu tun.

Dieses Optionsmodell traf nur dann ein, wenn längerfristig rechtmäßig aufhältige Ausländer hier in Deutschland Eltern wurden. Dann erhielten deren Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit als "Option" und mussten sich bis zum 23.Lebensjahr für diese oder die von den Eltern "geerbte" entscheiden. Das ist aber nun wohl vom Tisch und sie können beide behalten.

Bei binationalen Eltern (so wie bei @xjoschx) "erben" die Kinder (nach deutschen Rechtsverständnis) die Staatsangehörigkeiten beider Elternteile und können diese auch für immer behalten. Sri Lanka hat sich dieser Rechtsauffassung nur z.T. angeschlossen und erlaubt diese doppelte Staatsangehörigkeit (derzeit) nur bis zum 23.Lebensjahr.

Ob es da zu einer Änderung kommen wird und man in SL mit der deutschen Rechtsauffassung gleichzieht, dürfte die Zukunft zeigen.

Allerdings sollte man die doppelte Staatsangehörigkeit nicht immer und in jeden Falle nur als positiv betrachten. Es gibt hierbei durchaus auch Aspekte, die ich keinesfalls mit dem Attribut "positiv" belegen würde, aber das ist wiederum vom Land bzw. der Staatsangehörigkeit abhängig.
 
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