T
Tabro
Guest
Also Hänschen sei mir nicht böse, aber die von Dir eingestellte Seite strotzt vor unrichtigen Hinweisen und falschen Angaben.Wissenswertes für Auswanderer
Die Abänderung der Aufenthaltsgenehmigung in ein dauerhaftes Bleiberecht (oder sogar die Staatsbürgerschaft) ist somit erst nach weiteren fünf Jahren möglich. Wissenswert ist zudem auch, dass Europäer, insbesondere Deutsche, Österreicher oder Schweizer, die einen Ehegatten aus Sri Lanka haben, einreisen dürfen, ohne ein Visum beim Zoll vorzulegen. Sie erhalten vor Ort (sprich: am Flughafen oder bei der Zollbehörde) ein Touristenvisum, welches gegebenenfalls auch in ein dauerhaftes Visum übergehen kann. Hinsichtlich der jeweils anfallenden Verwaltungsgebühren ist es als Antragsteller, bzw. Interessent stets ratsam, sich zwecks Erledigung und Vorbereitung der anfallenden Formalitäten an das jeweils zuständige Konsulat, bzw. an die Botschaft des Landes zu wenden.
So hat der Zoll z.B. überhaupt nichts mit einreisenden Personen, Identitätskontrollen und Visaangelegenheiten zu tun. Das ist einzig und allein Sache der Grenzbeamten. Die Aufgabe des Zolls ist die Kontrolle von Waren bei der Ein- und Ausreise. Das ist nicht nur in Sri Lanka so, sondern weltweit.
Ein Ehegatte eines/einer SL-Staatsangehörigen reist ein wie jeder andere Tourist und bekommt, wie dieser auch, das 30tägige Visum (zumindest bislang ist das so). Während der Gültigkeit dieser 30 Tage marschiert er/sie mit Ehefrau/-mann, beider Pässe und Heiratsurkunde, sowie Geburtsurkunde des SL-Partners zum Immigrationsbüro und bekommt dort eine Aufenthaltserlaubnis (Residenzvisum) für 1 oder 2 Jahre.
Gebühren werden für ein solches Residenzvisum, ebenso wie im umgekehrten Falle in Deutschland, nicht erhoben.
Welche sollten das für Otto Normaltourist denn sein ? Für meinen Personalausweis hat sich in Sri Lanka noch keine Behörde und kein Beamter interessiert. Für "andere Dokumente" ebenfalls nicht.Mit Reisepass und Personalausweis nach Sri Lanka
Für die Einreise selbst sind in erster Linie selbstverständlich unbedingt ein Reisepass sowie ein gültiger Personalausweis oder andere Dokumente zur Identifikation vonnöten.
Selbstverständlch muß der Reisepass über die Aufenthaltsdauer in Sri Lanka hinaus gültig sein, ein halbes Jahr aber mit Sicherheit nicht.Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss übrigens mindestens noch ein weiteres halbes Jahr nach Anreisedatum bestehen bleiben, anderenfalls kann die Einreise noch am Zielort verweigert werden (was allerdings nur in den seltensten Fällen vorgekommen ist).
Woher weiß die Verfasserin dieser Webseite wie oft oder wie selten irgendwelchen Personen die Einreise verweigert wurde ? Hat sie Einblick in die Berichte der Grenzbehörde oder woher bezieht sie ihr Wissen ?
Wenn sie solche Sachen ins Netz stellt, dann sollten ihre Angaben schon etwas präziser sein, weil es durchaus Personen geben könnte, die das alles für bare Münze nehmen.
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