AW: Visumpflicht
Was mich einfach ärgert ist die Tatsache, dass aucf der Botschaftsseite steht man kann ihn eintragen lassen und im untergebenen Generalkonsulat behauptet man stur und steif, dass es nicht geht.
Was ich allerdings für ein Grücht halte.
Bei meinen doch recht häufigen Aufenthalten im GG Frankfurt habe ich durchaus schon mit bekommen, daß zahlreiche Besucher dort ihre Kinder in die Pässe ihrer Eltern eingetragen bekommen haben.
Die behaupten ja auch nicht das es noch nie ging, sondern das es inzwischen nicht mehr geht, was aber als grundsätzliche Aussage falsch ist, da es abhängig ist vom Pass in welchen die Eintragung gemacht werden soll. Darauf hingewiesen drucksen Sie herum und wissen nicht mehr genau was Sie sagen sollen, schon seltsam.
In diesen Zusammenhang sollt man aber zur Kenntnis nehmen, daß nach dem srilankischen Staatsangehörigkeitsgesetz die doppelte Staatsangehörigkeit nicht so ohne weiteres akzeptiert wird, wie es im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz üblich ist.
Bei binationalen Ehepaaren gilt auch in SL seit 2003 das neue Gesetz, dass ein Kind eines solchen Ehepaares zumindest bis zur Volljährigkeit beide Staatsbürgerschaften haben darf. erst danach muss es eine von beiden, so verlangen es die Sri Lankaner, ablegen. Nach deutschem Recht darf es beide behalten. Bis es bei meinem Sohn aber soweit wäre läuft noch viel Wasser den Mahaweli Ganga und die Donau runter. Vielleicht ist es dann nach SL-Recht uach möglich auf Dauer beide zu haben. Die Chance will ich ihm erhalten und deshalb soll er jetzt erst einmal beide bekommen.
Seine Staatsbürgerschaft wird schon allein durch seinen Pass nachgewiesen, denn da steht ja die Nationalität drin.
Ein Pass ist kein (endgültiger) Beweis für die Staatsangehörigkeit, lediglich ein Indiz. Um sicher zu gehen bedarf es eines
Staatsangehörigkeitsausweises, den man beim Standesamt beantragen kann.
Okay Tabro, ich weiß dass Du diesbezüglich recht kleinlich bist, aber zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Inhaber eines Deutschen Reisepasses, welcher erst einen Monat alt ist, auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist relativ hoch, das musst auch Du zugeben, oder? Und wenn schon, die Ausländerbehörde wäre jedenfalls nicht zuständig.
Und das mit der Doppelstaatsbürgerschaft ist vollkommen uninteressant für die SL-Botschaft, weil die sich nach Ihrem Recht richten müssen und nicht nach deutschem Recht.
... und dieses (SL) Gesetz erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit i.d.R. eben nicht.
siehe zwei Antworten weiter oben. Für unseren Sohn gilt nach SL-Recht eine ähnliche Regel, welche in Deutschland Optionsverfahren (§ 29 StAG) genannt wird.
Fazit: Ich glaube manchmal, da sitzen Leute, die selbst nicht genau wissen was sie eigentlich benötigen. Vieleicht ändern sich die Gesetze ständig.
Was - leider Gottes - auch bei deutschen Behörden oftmals der Fall ist.
So wollte man kürzlich von meiner Frau unbedingt 85 €uro für den
Daueraufenthalt-EG kassieren, obwohl laut Gebührenordnung diese Erteilung für Familienangehörige gebührenfrei zu erfolgen hat.
Es bedurfte einer langen Diskussion und der konkrete Hinweis auf die entsprechenden §§, bis man endlich meine Auffassung teilte.
Der etwas weniger bewanderte Kunde hätte die Behörde um 85 €uro ärmer verlassen.
Das wollte man mit uns machen als man meiner Frau das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Begründung damals: Nachträgliche Änderung des Erteilungsgrundes für das Visum meiner Frau.
Bis ich Ihnen klargemacht habe, dass dies nicht der Fall ist, weil ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis zwei verschiedene Sachen sind und vor allem, dass ich das auch weiß und mich nicht für dumm verkaufen lasse, sind Stunden vergangen und Abteilungsleiter bemüht worden. Dann tippte man auf die entsprechenden Einträge in der die Gebühren für die Erteilung der AE genannt werden. Man rechnete wohl nicht damit, dass ich mit entsprechenden Zitaten konterte, in welche bestimmt ist, das Ehepartner von Deutschen von dieser art der Gebühr befreit sind.
Egal wir haben nichts bezahlt. Aber alleine der Umstand, dass man uns bezahlen lassen wollte ist schon eine Frechheit.
Kann ich mir denken, dass da einige bezahlen ohne nachzudenken, weil sie denken, dass es schon seine Richtigkeit hat wenn eine Behörde das Geld haben will. Aber auch bei behörden sollte man öfters mal hinterfragen. Ob man sich damit aber nur Freunde macht weiß ich nicht.
Egal ich werds erzählen wie es gelaufen ist.
Grundsätzlich habe ich aber in den Verwaltungsapperat in Deutschland noch mehr Vertrauen als in den Sri Lankas.
Josch