Neue Anordnung für Visumanträge

AW: Visumpflicht

Bei binationalen Ehepaaren gilt auch in SL seit 2003 das neue Gesetz, dass ein Kind eines solchen Ehepaares zumindest bis zur Volljährigkeit beide Staatsbürgerschaften haben darf. erst danach muss es eine von beiden, so verlangen es die Sri Lankaner, ablegen.
Interessant, das wußte ich nicht.
Hast Du eine Quelle wo man dieses Gesetz nachlesen kann ?
Das wäre sicher für viele junge Familien mit Kindern gut zu wissen.

Okay Tabro, ich weiß dass Du diesbezüglich recht kleinlich bist, aber zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Inhaber eines Deutschen Reisepasses, welcher erst einen Monat alt ist, auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist relativ hoch,
Nicht ich bin kleinlich, sondern die Gesetze sind es.
Ich habe sie nicht gemacht, sie sind so wie sie sind, ich kann sie nur darlegen. Verstehen tue ich sie oftmals auch nicht.
 
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Ja Tabro ich hatte es mal im Internet gelesen und war mir nicht ganz sicher. Hab darufhin bei der Botschaft in Berlin nachgefragt und die haben mir das bestätigt. es ist eine Regelung die wie gesagt 2003 in Kraft getreten ist. Ebenso gilt seit dem auch, dass die Staatsbügerschaft nun auch von der Mutter weitergegeben werden kann, Früjher ging das nur, wenn der Vater oder dessen Vater Sri Lankaner war. Die Anträge hat man zwar auch nach 8 Jahren immernoch nicht angepasst, aber das ist mir egal. Hauptsache unser Sohn bekommt was ihm zusteht.
Die Quellen hatte ich nicht mehr parat aber ich hab im Internet mal gewühlt und was gefunden, nämlich das Staatsbürgerschaftsgesetz von SL.

Auf dieser Seite kann man hierzu nachlesen
http://www.lawnet.lk/index.php
Hier bei Suche einfach Citizenship eingeben und schon erhält man alles (Gesetze und Änderungssatzungen). Ich bin mir nur nicht genau sicher, welches Gesetz (1956 oder 1981) die aktuell gültige Fassung ist. Nach Auskunft der Botschaft müsste es aber die Fassung von 1981 mit allen Änderungssatzungen bis 2003 sein.
Ich glaube im Grund genommen ist es sogar das selbe, nur wurden wahrscheinlich wegen der Übersichtlichkeit in die Fassung von 1981 alle bis dahin eingearbeiteten Änderungen übernommen und die Änderungsvermerke entfernt. Nur für die danach herausgegebenen und eingearbeiteten Änderungen ist der Vermerk noch vorhanden. Vieleicht auch deswegen ist diese Fassung im Bereich "zusammengefasste Änderungen bis 2006" zu finden.


Hier mal die Fassung von 1956

Da ist die Sache mit der Weitergabe der Staatsbürgerschaft auch durch die Mutter noch nicht enhalten.
Das mit der Option der Doppelstaatsbürgerschaft bis zum 22. Geburtstag aber schon unter Artikel 20 Abs 2

und nun hier die Fassung von 1981

Da taucht dann durch die Änderungssatzung von 2003 plötzlkich die Regelung der Weitergabe der Staatsbürgerschaft auch durch die Mutter mit auf. Zu finden ist diese Regel dann im geänderten Artikel 5 Abs 2:
Dort hieß es vorher, dass zum Zeitpunkt der Geburt der Vater Sri lankaner sein musste. Geändert ist dort enthalten, dass einer der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt Sri Lankaner sein muss.
Artikel 20 Abs. 2 hat sich hingegen kaum verändert, so dass die Regel nach wie vor Bestand hat.

Ich denke mal, dass demjenigen, der perfekt Englisch kann, das Ganze noch leichter fällt un jemand noch Querverweise im Gesetz findet. Ich begnüge mich mit dem was ich gefunden habe und was mir durch die Botschaft bestätigt wurde.


Josch
 
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Danke !

...und eben erinnere ich mich, daß ich doch das SL-Staatsangehörigkeitsgesetz (in deutscher Sprache) Ausgabe 1992 selbst besitze.

Darin heißt es im Teil IV unter Sec.20 (2)

Wer die celonesische Staatsangehörigkeit kraft Abstammung besitzt und zum Zeitpunkt seiner Geburt oder danach kraft Gesetzes gleichzeitig Bürger eines anderen Landes ist oder wird, soll

a) am 31.12.1952, oder

b) am Tag unmittelbar nach dem Ablauf von 12 Monaten ab dem Staatsangehörigkeitserwerb dieses anderen Landes

c) mit dem Erreichen des 22.Lebensjahres
je nachdem, welcher Zeitpunkt im konkreten Fall der spätere ist, seine ceylonesische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Betreffende nicht vor diesem Zeitpunkt auf die Staatsangehörigkeit dieses anderen Landes gemäß dem dort diesbezüglich geltenden Recht verzichtet und diesen Verzicht einem zuständigen Beamten anzeigt.

Das entspricht in etwa dem hierzulande gültigen Optionsmodell, wonach auch Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen die deutsche Staatsangehörigkeit (optional) bei Geburt in Deutschland erhalten, sich aber bis zum 23.(?) Lebensjahr zwischen der deutschen und der ihrer Eltern entscheiden müssen.

Lustig finde ich, daß man immer noch von der "ceylonesischen" Staatsangehörigkeit spricht, obwohl dieser Staat nun schon so lange Sri Lanka heißt.
 
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Hier mal der Artikel 20 Abs 2 in der Fassung 1981 mit letzer Änderung 2003

Hier wird sowohl von Ceylon als auch von Sri Lanka gesprochen. Ältere Laute haben ja vor ich glaube 1972 auch noch die Staatsbürgerschaft und auch den Pass von Ceylon besessen oder? Also finde ich es gut, dass man beides erwähnt.


(2) Where a person is a citizen of Ceylon or Sri Lanka by descent and that person, by operation of law, is at the time of his birth or becomes thereafter, also a citizen of any other country, that person shall

a) on the 31st day of December, 1952, or
b) on the day immediately succeeding the dale of the expiration of a period of twelve months from the date on which he so becomes a citizen of that other country, or
c) on the day on which he attains the age of twenty-two years, whichever day is in his case the latest, cease to be a citizen of Sri Lanka, unless before that day he renounces citizenship of that other country in accordance with the law therein in force in that behalf and notifies such renunciation to a prescribed officer.

Wir sollten nun aber wieder Platz lassen für das eigentliche Thema, das Online-Visum.

Ich werde jedenfalls mal im Konsulat fragen was die davon halten und dazu wissen.
 
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Wir sollten nun aber wieder Platz lassen für das eigentliche Thema, das Online-Visum.

Ich werde jedenfalls mal im Konsulat fragen was die davon halten und dazu wissen.
Das habe ich bereits mehrfach getan.
Die wissen ebenso viel davon, wie Du und ich,

nämlich nichts.
 
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UND DIE HOFFNUNG STIRBT ALS LETZTES :)

Wir sind ja lieb und wollen ihnen immer wieder eine faire Chance geben.
 
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Heißt das jetzt, das ich mir für meine Reise im November erstmal ein teures Touristenvisum holen muss und dieses dann erst in SL auf ein Residentvisum umschreiben kann. Das wäre echt sch..... Andererseits sieht das SL mal wieder ähnlich.
Naja, ich bin am Mittwoch eh in Frankfurt beim Konsulat. Da mach ich gleich mal ein auf blöd und frag nach. Hoffentlich haben die auch Infos bekommen. wenn nicht würde es mich auch nicht wundern.

Josch
 
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Heißt das jetzt, das ich mir für meine Reise im November erstmal ein teures Touristenvisum holen muss und dieses dann erst in SL auf ein Residentvisum umschreiben kann. Das wäre echt sch..... Andererseits sieht das SL mal wieder ähnlich.
Naja, ich bin am Mittwoch eh in Frankfurt beim Konsulat. Da mach ich gleich mal ein auf blöd und frag nach. Hoffentlich haben die auch Infos bekommen. wenn nicht würde es mich auch nicht wundern.

Josch

Hallo Josch,

vielleicht bekommst du auch raus,wie es künftig mit dem Dreimonatsvisum aussieht.
Preis ? Ob man trotz Visum noch irgendetwas online ausfüllen muß?

Danke und Gruß
EAS
 
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Danke Tabro,

die Spannung steigt...im Laufe des Tages oder spätestens morgen sollte die Seite freigeschaltet sein.

Besonders gespannt bin ich auf die Preisentwicklung für das Dreimonatsvisum.

Gruß
EAS
 
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Hallo !
Die Seite wurde eben freigeschaltet...


Ich habe das ganze mal durchgespielt.
Als ich meine Emailadresse eintragen wollte,hat das nicht funktioniert.
Angaben zu meiner Kreditkarte(und man soll mit Kreditkarte bezahlen) habe ich auch nicht gemacht.
Zum Schluß stand da:Wir werden uns innerhalb 24 Stunden melden.
Jetzt frage ich mich wo?
Scheint wohl noch nicht ganz ausgereift zu sein;das Ganze.
Desweiteren frage ich mich,ob ich dieses ETA brauche,auch wenn ich für Oktober schon ein gültiges Dreimonatsvisum im Pass habe..
Laut dieser Seite kostet das ETA 50 $ . Die Gebühr für das Dreimonatsvisum ist extra zu bezahlen.
Eben habe ich bei der Botschaft in Berlin angerufen und die haben gesagt,dass ich das ETA nicht brauche.

Ich lasse mich überraschen.

Gruß
EAS
 
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AW: Visumpflicht

Hallo

wie mir von einem bekannten der bei der SL immigration arbeitet gesagt wurde,besteht auch weiterhin die möglichkeit ohne ETA einzureisen,man muss dann an einem externen immigration counter und die 50$ abdrücken.
bin schon gespannt,wenn ich nächste woche in SL ankomme,was da überhaupt passiert,bis weilen scheint es ja noch gar nicht zu funktionieren.ich war vorher auf der website und habe meine details ausgefüllt,als ich auf “next klickte wurde der prozess nicht fortgeführt und zeigte eine fehlermeldung vom server an.

gruss
Amal
 
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Was heißt das jetzt für uns "normale" Touristen? Müssen wir 50 Dollar hinblättern? Ist das nun sicher? Auf der Seite vom AA steht noch nichts....
 
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Prost Mahlzeit und das wo wir am kommenden Mittwoch fliegen!
Falls es so sein sollte das man sein Visum bezahlen muss denke ich das wir das auch am Flughafen Colombo bezahlen können und es erhalten.
Wie sagt der Kölner:ät äs noch emmer jott jejange (-:
 
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hallo

falls es sonst noch jemand bemerkt hat,steht oben rechts auf der website das es sich vorläufig“NUR“ um die ETA versuchsversion handelt ,die erst ab 01/01/2012 in kraft treten wird,bis dahin gilt noch die bisherige visa by arrival version.
ich werde es so halten wie bisher und da ich nächste woche nach SL fliege, werde ich sehr bald selber sehen was genau abgeht,da mache ich mir jetzt echt keinen kopf.:dov:

gruss AMAL
 
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Ich finde das Online Visum so was von bescheuert,wenn sie meinen uns Touris das Geld aus der Tasche ziehen zu müssen,dann lieber so wie in Kenia.
Bei Ankunft ich glaube es waren 30 oder 40 € und gut ist es.In den USA spinnen sie jetzt doch genau so,ein Grund für uns.nie dort Urlaub zu machen.
Die 50$ sind mir egal,aber die ausfragerei geht mir so etwas auf den Sack, so etwas habe ich nicht so gerne.
 
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