Mit offizieller Bestätigung meinte ich die Bundesregierung mit dem Gesundheitsministerium und dem angeschlossen RKI. Dort werden die Vereinigten Arabischen Emirate (Umsteigen, Anschlussflug) noch als Hochrisikogebiet geführt. Das bedingt einen PCR Test für die Einreise nach Deutschland, egal was die Airline dazu sagt oder macht.
Danke für Deinen Hinweis:
mein Kenntnisstand dazu ist aktuell
Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
www.rki.de
- Vereinigte Arabische Emirate (Hochrisikogebiet seit 9. Januar 2022
Demzufolge liegt Dubai aktuell im gleichen Risikolevel wie alle unsere europäischen Nachbarstaaten.
Sri Lanka fehlt in der Auflistung gänzlich, demzufolge nicht einmal ein Risikogebiet.
Die Nachweispflichten sind laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich:
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Nachweispflicht
Für wen gilt die Nachweispflicht?
Reisende ab 6 Jahren müssen
unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden.
Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon
vor Abreise vorlegen.
Das interpretiere ich für die Einreise als 3G-Regel (Impfausweis oder Testnachweis oder Genesenennachweis), zu kontrollieren ist dies von der Airline vor dem Boarding.
Für Virusvariantengebiete (laut RKI gibt es aktuell weltweit keine) gilt eine abweichende, strengere Regelung (siehe beim Bundesgesundheitsministerium unter "Hinweise für Einreisende aus Virusvariantengebieten") und Hinweis vom RKI "Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist ausschließlich ein PCR-Testnachweis möglich."
Für Transit-Aufenthalte (meint nicht Zwischenaufenthalte) gibt es dann noch eine weitere Regelung:
Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Anmeldepflicht ausgenommen.
Zwischenaufenthalte sind Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für Tankvorgänge überschreiten;
Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.
Demzufolge gilt ein Transit in Dubai nicht als Einreise nach und nicht als Zwischenaufenthalt in Dubai.
Ein hilfreiche Matrix:
Demzufolge entfällt z.B. bei Geimpften kommend aus Sri Lanka die Online-Einreiseanmeldung für DE, vorzuzeigen ist die Impfbestätigung beim Checkin.
Insgesamt schon ziemlicher Tobak, das alles durchzuarbeiten und abzuhaken, damit man schließlich weiß, was man wann bei wem vorzeigen muss..
Inzwischen nutze ich auch dies
https://www.turkishairlines.com/de-de/announcements/coronavirus-outbreak/travel-restrictions/
Es berücksichtigt aber leider nicht die Transits, aber so kann man schon mal zügig die Ankunfts-Regelung in Abhängigkeit vom Start-Ort prüfen.
Eine Wissenschaft für sich.
Wie unser Admin schon anmerkte:
machste einen PCR-Test vor Abflug und hast dazu einen brauchbaren QR-Code erhalten, bist Du eigentlich für alle denkbaren Regelungsarten gewappnet,
um zumindest bis nach Hause zu kommen.