Hallo Monika,
da sind wir ungefähr in der gleichen Situation. Natürlich würde auch ich es begrüßen, wenn das Ehegattenvisum für 5 Jahre - oder gar auf Lebenszeit - ausgestellt würde. Auf die Idee, einen lankanischen Paß zu beantragen, bin ich allerdings noch nie gekommen. Welchen Vorteil hätte dieser - außer einer Gültigkeit von 10 Jahren natürlich? Auf der anderen Seite: Ist es wirklich so schlimm, alle 2 Jahre ca. 2 Stunden bei der Immigration zuzubringen?
Grüße nach Hikka
Sheepy
Naja, eine sri-lankanische Staatsbürgerschaft hat erst einmal erbrechtliche, aufenthaltsrechtliche und weitere teils gravierende Konsequenzen. Das Ehegattenvisum ist, wie der Name schon sagt, an den Ehegatten gekoppelt. Es gibt ausländische Ehegatten die seit Jahren in Sri Lanka leben, sollte der Partner versterben steht das Aufenthaltsrecht auf dem Spiel. Es ist nicht abschließend geklärt ob eine Witwe, oder Witwer eines Sri Lankan weiterhin aufenthaltsberechtigt ist. Das Gleiche gilt für binationale Kinder, die sich ab dem 21 Lebensjahr für eine ausländische Staatsbürgerschaft entscheiden. Sie verlieren nach heute geltendem Recht ihre sri-lankanische Staatsbürgerschaft und werden folglich als Ausländer behandelt. Allerdings können sie als "Person of Sri Lankan Origin" in einigen Fällen doch noch die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
Für waschechte Ausländer sieht die Sache schon viel komplizierter aus. Was auch oft vergessen wird ist die Tatsache, dass das Ehegattenvisum nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis darstellt. Zwar wird dieses Gesetz nicht streng durchgesetzt, eine selbstständige Tätigkeit eines ausländischen Ehegatten wird wohl meist toleriert, aber man bietet dadurch natürlich Angriffsfläche. All das sind dann schon wieder gute Gründe warum in Einzelfällen es sinnvoll sein kann, die sri-lankaische Staatsbürgerschaft anzustreben.
Offiziell heißt es dazu: Ausländische Ehepartner oder Witwen (nicht Witwer) von sri-lankanischen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Sri Lanka für Minimum sieben Jahre, sind grundsätzlich qualifiziert die sri-lankanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Allerdings ist diese Bestimmung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Interessanter Artikel dazu
Foreign spouses, mixed marriage children face uncertain future
Will man dann noch seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, was bei den meisten wohl der Fall sein wird, begibt man sich erst Recht in eine rechtliche Grauzone. Präzedenzfälle von Ausländern mit doppelter Staatsbürgerschaft sind mir persönlich nicht bekannt. Einzige Ausnahme stellen Einbürgerungen per Parliament Act dar, welche aber hochkarätige Einzelfälle darstellen.
Die einzig gute Nachricht; ausländische Kinder und/oder ausländische Angehörige bleiben erbberechtigt. Dies wurde in einer Pressemitteilung von der neuen Regierung auch so bestätigt. Hier habe ich nur eine entsprechende ältere Quelle
Land-transfer band to be eased
VG
Manuel